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einem Stiele oder Handgriffe, und wird von Leder gemachl. Wenn man die Art
dieser Iiislrnmente nälier bezeichnen will, so setzt man zu dem Worte Inähdä noch
den Namen der Baude hinzu.
Die zweite Classe oder Bande siud die Hähderucha-Ochalä (e halb, r Zungeii-
spilze, ch gntturO, die Krähen- oder Rahenbande (La bande du corbeau), junge
Leute vou 3 0 bis 8 5 Jahren. Oefters sind junge Leute ein halb Jahr oder länger
in keiner der Banden; sie gehen alsdann zu denen der Krähenbande, reden sie an;
„Vater, ich biu arm, ich wünsche aber von dir zu kaufen.“ Willigt der bisherige
Besitzer ein, so erhalten sie alsdann die Rabeufedern, welche die Kräheubande auf
dem Kopfe trägt, eine doppelte ihkoschka, aus zwei neben einander befestigten
Gänse-Flügelknochen bestehend, Trommel, Schischikué, Gesang und Tanz. Eine
jede dieser Banden hat einen Anführer (Headman der Americaner), der über den
Verkauf der Rechte und Attribute derselben verfügt. An diesen wendet man sich
vorzüglich bei vorkommenden Gelegenheiten. E s wird nachher in der Medecine-
Hütle ein Fest veranstaltet, welches man 4 0 Nächte hinter einander forlselzt, und
wovon weiter unten mehr. Man tanzt, isst und raucht daselbst, die Käufer tragen
die Unkosten, und überlassen noch obendrein den Verkäufern während dieser ganzen
Zeit alle Nächte ihre Weiher, his die sogenannten Väter befriedigt siud, und
ihre Gerechtsamen den Käufern abgeben, wodurch die Festlichkeit endiget.
Die dritte Classe oder Bande sind die Chärak-Öchatä oder die Käua-Kara-
kachka C» Zungensp., au zusammen, ach guttural), die sogenannten Soldaten
(Soldats), die ausgezeichnetsten nnd angesehensten Krieger. Sie bemalen das Gesicht
bei ihrem Tanze oben roth und unten schwarz, ihre Kriegspfeife ist gross
und aus dem Flügelknoohen eines Kranichs gemacht. Die Insignien, welche sie
bewahren, sind zwei lange, gerade, mit Otlerfell umwickelte Stangen, Manns (das
Holz) genannt, von welchen Uhufedern herabhäiigen » ). Gehen sie in den Krieg,
V Diese A rt vo n Stangen w ird anch ih sk o p k a -S c h ö lid ä , und
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den M iinnifarris Biddii-Parachpii (ach
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SO pflanzen sie diese Stangen vor dem Feinde in die Erde und dürfen sie alsdann
nicht verlassen, etwa w ie die Fahne in einer europäischen Truppe. Sie haben
auch eine solche Stange mit Rahenfedern, die wenn sie eingepflanzt worden ist,
ebenfalls nicht verlassen werden darf (siehe den Holzschnitt B. I. pag. 5 7 8 .) , und
welche sie Kähka-Pämpi nennen. S ie besitzen Gesang und Tanz, und müssen sich
in höhere Classen einkaufen. Ihr Schischikué oder Rasselinstrument ist aus Blech
gemacht, in der Gestalt eines kleinen Kessels mit einem Handgriffe oder Stiele
daran; auch besitzen sie zw e i Tabackspfeifen, aus denen bei besonderen Gelegenheiten
geraucht wird. Z^vei Männer verwahren uud tragen diese Pfeifen. Alle
höheren Classen können zugleich in die Bande der Kâua-Karakâchka gehören, da
dieser Verein zur Handhabung der Polizei bestimmt ist; es versteht sich aber, dass
alle Mitglieder mit dem Kaufe einverstanden seyn müssen. Stimmt ein einziger
Mann gegen den Verkauf, so kann aus dem Handel nichts Averden. Oft gehen Einzelne
ihre EinAvilligung nicht sogleich, um den Kaufschilling höher zu treiben, und
später desto liöher zu verkaufen. Diese sogenannten Soldaten bilden einen Ausschuss,
der alle Hauptbegebenheiten leitet, besonders allgemeine Unternehmungen,
als: Veränderungen des Wohnplatzes, Bisoujagdeu, Umzug der Dorfschafien und
dergleichen. Siud die Bisonheerden in der Nähe, so bewachen sie diese, und gestatten
nicht, dass sie von Einzelnen beunruhigt werden, bis eine allgemeine Jagd
angestellt werden kann.
Schiesst jemand in dieser Zeit uach einem Wolfe oder einem ändern Thiere,
so nehmen ihm die Soldaten die Flinte ab, misshandeln nnd schlagen ihn zuAveilen,
welches er sich gelallen lassen muss; selbst die Chefs AVürden in solchen Fällen
nicht verschont werden. Die in der Nähe lebenden Weissen (üaschi oder Waschi)
sind während einer solchen Zeit denselben Gesetzen unterAVorfen, und öfters haben
die Soldaten den Holzhauern des Fortes die Aexte abgeiiommen, oder ilinen das
Holzhauen untersagt, damit sie durch ihr Getöse die Bisouheerden uicht beunruhigen
sollten.