Bauwerke durch die Lagunen leiten , und so das Bett der Wasser-
strafsen, seihst der Canäle in Venedig, vertiefen, indem man darin
die nöthigen Ein - und Auslafsschleusen, wie in Amsterdamm , anlegt,
oder man mufs die Ebbe und Fluthströme dieser grofsen
Absicht gemäfs leiten , und sie zur Spühlung der Canäle in Venedig
anwenden, gleichwie es in Amsterdamm geschieht. Welche
von diesen allgemeinen Mitteln einer Anwendung fähig sind, das
getraue ich nicht zu entscheiden: denn es fehlt an hydrometrischen
Untersuchungen des Locals. Selbst der Unterschied zwischen Fluth
und Ebbe, worauf bey dem einen und dem andern Vorschläge so
Viel ankömmt, scheint bis jetzt noch nicht genau bestimmt zu seyn.
Der Minister Forfait giebt denselben in dem angeführten Memoire
S. 12 zu drey bis *4j4- i^oll, aber S. 96 zu 18 Zoll an. In einer Beschreibung
des Herzogthums Venedig, welche 1798 zu Wien herausgekommen
ist, setzt ihn der Verfasser zu einer Wiener Elle
fest. Der Recensent dieser Schrift, in der Jenaer Lit. Zeit. No. 292
1800, bestimmt ihn sogar zu drey Schuh, endlich sagt Kolkmann
in seinen Reisen 3. B. p. 566, dafs er eine Elle betrage. Wäre der
Unterschied nur das Mittel aus den drey letztem Angaben, so kann
die Hydrotechnik zur Reinigung der Canäle in Venedig, von denen
einige während der Ebbe trocken liegen, Rath schaffen; Canäle
deren Ausbaggerung, jetzt, selbst bis zu unzureichender Tiefe, mit
den Maschinen, die ich im IVten Bande mittheilen werde, ungeheure
Summen kosten.
In der That erregt es Unwillen, wenn man diejenigen Maafs-
regeln übersieht, welche bis vor der Besitznahme Oestreichs, ange—
wendet wurden, um in den Lagunen die Wasserstrafsen nur eini-
germafsen zu erhalten und die Inselreihe (die Lidos) an deren Conservation
in Rücksicht der Existenz Venedigs so viel gelegen, ist, zu
beschützen. Zum kürzesten stellt diese Maafsregeln der Minister
Forfait in dem citirten Memoire auf indem er darin sich so ausdrückt
«Die Ströme und die Anschwemmungen haben sich aber
seit langen Zeiten so geordnet, dafsdie ganze Lagunesich in fünfverschiedene
Lagunen getheilt hat; dafs jede derselben mit dem Meere
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durch einen der Häfen zusammen hängt, von welchen wir gesprochen
haben; dafs es keine Verbindung zwischen ihnen, als
durch kleine künstliche Canäle giebt, deren Gewässer sich nur bey
der Fluth berühren, um sich hernach gänzlich von einander zu
trennen. Die Anschwemmungen erheben sich ohne Aufhören in
den Lagunen und ihr abhängiges Bett stürzt sich bey Stürmen in
die Hauptcanäle, die sich dadurch endlich verstopfen und nicht
mehr schiffbar seyn würden."
« Diese Wahrheit erkannte bald die Venetianische Regierung,
und nahm sogleich Maafsregeln, um der gänzlichen Verstopfung
ihrer Häfen zuvor zu kommen. Die ältesten von ihr in dieserHin-
sicht gegebenen Gesetze sind vom vierzehnten Jahrhundert. Und
wiewohl die Aenderung in der Marine tiefere Canäle und Fläfen
nothwendig machte so berathschlagte die Commission zur Aufsicht
der Gewässer, welche aus einer grofsen Anzahl Patrizier und aus
wenigen Künstlern bestand, viel und that wenig. Sie verbot zuerst;
Unreinigkeiten jeder Art, selbst dieSpreu derHülsenfrüchte und die
Färbewasser derFärbereyen ins Wasser zu werfen, und bestimmte
die Anzahl und die Lage der Weifte. Die bedruckenden Gesetze
beraubten die Einwohner alles Vortheils ihrer Lage und verursachten
ihnen beträchtliche und immer erneuerte Kosten. *
« Man hatte der Fischereyen wegen an vielen Orten Grund-
pfähle gesetzt und die Besitzer der Inseln hatten Pfahlwerke ein-
schlagen lassen, um ihre Anschwemmungen zu verlängern und ihr
Eigenthum zu vergröfsern; der Lauf des Wassers erhielt dadurch
eine fremde Richtung und ward langsamer. Diese Arbeiten gereichten
aber zum Vortheil der Reichen; man griff sie zuletzt und
fast immer vergebens an.
Indessen hatte die Commission eingeschn, dafs die Anschwemmungen
beträchtlicher waren längs den angebauten Feldern als
längs den Wiesen u. Holzungen. Sie befahl also, die ans Meer grenzenden
Felder nur auf diese letzte Art zu benutzen, und verbot, das
Hornvieh darauf weiden zu lassen, um den Einsturz der Ufer zuvorzukommen;
ja, sie untersagte das Ausrotten des Rohrs und