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strafsen bestehn, Unmittelbar an dem tiefen Fahrwasser, d. i., am
Meere selbst liegen. Diejenigen Dämme, welche alsdann den
vordem Theil des Hafens , t den sie gegen Seestürme und hohe
Wellen beschützen, bilden ,‘ v heifsen: Molen, Hafenhöfter und
Hafenwände, wie z. B. der isolirteMole vorCivitaVecchia, T. 63.,
oder wie die vom Ufer ins Meer gehenden Höfte-r in den Häfen
von TriestT. 68., Gibraltar,T. 62., Genua, Ancona undCronstadfc,
T. 68. Daher mögen denn auch diejenigen Werke, welche.die
Hafen unmittelbar formiren , Hafenwände; solche,aber-^ | die .vor
Häfen liegen, Meerdämme oder MolenA genannt werden. Die.
Meerdämme legt man auch an , zum Schutz der Rheden,' wie z. B.
der Meerdamm von Cherbourg, T. 58., oder wie der angefangene
Meerdamm vor Granville, T. 62.
Solche Häfen- und Meerdämme, oder äilfh die Hafenwände’,
Werden aiifgeführt; a) von Steinen aller Art-, als hrdontliehe
Mauern, wie der Meerdamm von Genua , oder wie die Hafenwände
von Havre. Sie heifsen dann massive Häfen-, oder Meerdämme.
So heifsen sie aber auch, wenn sie b) an der Basis, oder
bis zum niedrigen Meer, von Steinen aufgeschüttet und oben gemauert
sind, wie die Hafenwände von Toulon; die Hafendämme
vonCette und der Mole am Cap der guten Hofnung. c) Andere
Dämme sind zum Theil in Kästen aufgemauert, wie der Damm
von Nizza. T. 66. Noch andere bestehn aus eingeworfenen Steinen
und Mörtel vermischt. Doch ich würde mich Wiederholungen
schuldig machen müssen, wenn ich hier schon alle Constru-
ctionen , nach welchen Häfendämme aufgeführt worden sind,
bemerken wollte.
1°' Von den Hafendäinmen.
Grundsätze, nach denen die Häfen und Meerdämme angelegt werden
sollten.
Das erste was der Hafenbaumeister bey der Anlage eines Hafens
bestimmen mufs, ist
Hie Direction der Hafendämme,
weicherem hydrotechnisch festgesetzt, bey allem und jedem Local
aber nicht so ausgeführt werden kann , wie' ich denn in der Folge',
einige solche Fälle anzeigen werde. Wenn wir nun gleich solche
Ausnahmen antreffen, so dienen diese Grundsätze doch zu Stand-
puncte, von denen man ausgehn mufs, und sie enthalten gleichsam
die Elemente des Entwurfes zur Anlage selbst. Der erste
GrundsatzjBbey Anlegung einer Hafenstrafse y1 ist: <2.) man lege
ihre Mündung so weit ins Meer, damit-, auch bey der Ebbe , die
Wassertiefe hinreichend sey , um mit denen den Hafen frequen-
tirenden Schiffen , einlauffen zu können. Dieser Grundsatz wird
jedoch nur in dem Fall'einer wirklichen Anwendung fähig seyn ,
wenn der Hafen , selbst bey der Ebbe, die nöthige Tiefe, hat: denn
alsdann liegen in mehreren Häfen am Canal die Schiffe auf des
Hafens Bett auf. Die Führung der Hafendämme ins Meer hinein,
müfste sonach, in einem solchen Fall, nicht nur allein nicht vor-
theilhaft, sondern sogar nachtheilig seyn , weil sie die Hafendämme,
mittelst ihrer überflüssigen Länge, dem Angriffe des Meeres,
aussetzte, und das ohne Noth.
b. ) Die Länge der Hafendämme ist ferner abhängig, von der
Direction der Hafenstrafse, die sie mit der Direction des herrschenden
Seewindes macht. Je spitzer der Winkelist, unter den diese
Directioneny zusammen treffen, desto stärker ist die Gewalt
derer in die Hafenstrafse einrollenden und fluthenden W e llen ,
womit sie ajjch in den Hafen selbst einlaoffen , den Sand und Kiesel
fortwälzen; desto länger mufs also die Hafenstrafse seyn ; folglich
mufs dieser W in k e l so stumpf als möglich gemacht werden
wenn anders Localumstände es. zulassen.
c. ) Derjenige der beyden Hafendämme', an Welchen der
Fluthstrom zuerst anrollt, also diesen nicht nur auffängt, sondern
auch die Strandkiesel, der mufs weiter, als der gegenüber
stehende ins Meer gehn. Dieser mag also der Untere-, jener der
Obere-Hajendamm heifsen. Aber auch nicht zu weit darf der
Obere-vor dem Untern-Damm hervortreten, denn da erhielte
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