auch mit alle den Gebäuden, Bauwerken und Maschinen , die zur
Sicherheit und Bequemlichkeit der Schiffahrt, der Marine und des
Handels bey tragen. Die Gebäude, Magazine und Werkst'ätte, deren
ein gut eingerichteter Kriegshafen bedarf, sind folgende. 1.)
Ein Seearsenal, welches das Geschütz und die Wäffenvorräthe aller
Art enthält. 2.) Eine Stückgiefserey. 3.) Waffenschmiede.
4.) Magazine für Munition und Vorräthe. 5.) Ein Park für die
Kanonen und Bombenkessel, ein anderer für Eisen, Kugeln u.
s. w. 6.) Ein General-Magazin (Magazin de la garniture), mufs
die Materialien zur Ausrüstung der Schiffe enthalten ; darin wird
z. B. die Takellage eines jeglichen Schiffes für sich aufbewahrt. 7.)
Keller für die Getränke, Oehl und Mundbedürfnisse. 8.) Magazine
für Korn , Mehl, Hülsenfrüchte ü. s. w. 9.) Eine Seilspin-
nerey , die 900 bis 1200 Fufs lang seyn mufs und die bedeckt seyn
sollte, wie diejenigen zu Caracca, Toulon und Rochefort. Sie
sollte, wenn es seyn kann, perpendiculair auf die Richtung der
Kays stehn, um nicht zu viel Raum vom Hafenbezirk einzunehmen.
Zu einem Hafen gehören 10) Seegeltuch - Fabriken , 11.)
Böttchereyen. 12) Block-oder Scheibenmachereyen (Pouliere), in
denen man die Scheiben, Rollen, Flaschenzüge, Maschinen zum
Auspumpen des Wassers und andere Werkzeuge verfertigt. Sie
sollten in der Nähe des General-Magazins stehn, weil die Seegel
mit Blöcke oder Flaschenzüge zu versehn sind. 1 3.) Bauholzschoppen
und Magazine zur Aufbewahrung des Bauholzes gegen die Sonnenhitze
und Regen. In den Holzschoppen sollte das Bauholz
nach seiner Gattung und des Gebrauches separirt liegen. Der V o rrath
davon sey grofs, denn zu einem Kriegsschiffe werden 110
Tausend C. Schuh erfordert und kaum 12 bis i 5 Jahre kann es die
See halten ; ja in den Meeren , deren AVasser nicht sehr salzig ist,
kann es kaum 8 Jahre gebraucht werden. Es sind daher die Seehäfen
am Ocean u. Canal den Flufshäfen u.den Häfen an der Ostsee
vorzuziehn. Solche Schoppen in denen auch gezimmert w ird , sollten
ihr Licht von oben empfangen , damit sie nicht dunkel sind
und die Werkleute sich nicht bey Tage der Lampen bedienen müssen,
wie in denen zu Venedig. 14.) Der Zimmerplätze (Chantiers
de Construction ) gebe es dreyerley. a. ) Für Kriegsschiffe, b. )
Für Schaluppen, die auch unter Schoppen stehn müssen, c.) Für
die Werke und Maschinen, welche zur Unterhaltung des Hafens
dienen. Auf diesen stehen ein oder ein paar Schoppen , unter denen
die Bauhölzer und fertigen Baustücke, als Schleusenthore,
Drehbrücken u. d. gl. zwischen Zwingen und Keile geprefst liegen,
und alsdann gethert und angestrichen werden. Daran mögen
auch die Werkhäuser für Schreiner und Anstreicher liegen. i 5.)
Ein Werkplatz , worauf die Masten gezimmert und verbunden
werden , ( l’Attelier de la mâture ). Er mufs wenigstens 400 Schuh
lang seyn, um darauf drey Masten zugleich zimmern zu können.
Auf ihm sollten gleichfalls Bauschoppen mit Segeltuch überzogenen
Bohlendächern gedeckt, stehn. In dieses Werkplatzes Nähe sey
ein Wasserbehälter, in welchem die Masten, durch hölzerne Ma-
stenzwinger, unter W asser gehalten werden. Solche Holz-oder
Mastenzwinger hat Belidor in seinen 2. Tb. §. 910 beschrieben.
Es ist bekannt, dafs man das Bauholz nicht der freyen Luft ausfetzen
darf, wenn es nicht reissen soll. Aber in den Häfen, wo der
Pfahlwurm ist, darf man es auch nicht unter Wasser legen. Auch
hält es sich nur im Seewasser gut. Zum Befsten ist es, dasselbe
in trocknem Sande.aufzubewahren , und solche Sandwälle, in denen
das Holz liegt, können mit Erdrasen bedeckt seyn, damit
der W in d den Sand nicht fortweht, welches die Holländer ins^
besondere mit ihren Masten thun. Gewöhnlich bedeckt man indessen
die Enden der Bauhölzer mit Lehm, damit sie nicht reissen.
Zum A u f-un d Niederwinden der Masten endige sich der We rkplatz
nach dem Wasser zu mit einer schrägen Balkenfläche ( Helling).
16. In der Nähe der Zimmer- und Werkplätze müssen
auch die Kielplätze (Cales), worauf die Schiffe gekiehlbolt und
ausgebessert werden , liegen. Ferner sollten sich da die Schiffs-
Werfte befinden. 17. Die eigentlichen Schiffsdocken T. 64- in denen
die Schiffe im Trocknen vollständig aufgebauet werden, sind
ein wesentlicher Theil eines guten Hafens : in dieser Hinsicht wer