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sonders lehrreich sind. Die Auswässerungs - Schleusen sind übrigens
auf den angeführten Kupfern angegeben:
X V 0- Ueber dii Auswässerung des Landes von Altena und Heusden
, und von der Entwässerung; wenn die Maasdeiche dieser
Landesbezirke zerrissen sind. Tab.' 3$.
Diese Gegenstände sind, für die Lehre von der Entwässerung
zu wichtig, alsjdafs ich sie nicht in einer umständlichen Analyse
vörtragen sollte. Indem ich dabey die von den Inspectoren H.
Conrad und Engelmann i. J. 1798 verfafsten Gutachten Auszugsweise
benutzen kann, werde ich im Stande seyn , manche nützliche
Maafsregel, welche einer Anwendung, bey anderm Local, fähig
ist, mittheilen zu können.
Da bereits diejenigen Mittel, welche die Deichbrüche an der
Maas oberhalb Loewestein abwenden können, im 2tenB. S. 248.
erörtert worden sind, so verweise ich darauf und bleibe lediglich bey
dem Innern-Wasserstaat, d.i. bey der Auswässerung, der Entwässerung
und der Circulation des Wassers in dem Lande von Altena
und Heusden stehn.
Die Schleusen mittelst denen diese Lande auf den Bies-Bosch
auswässern, sind folgende: i°‘ Die Werkensche Schleuse, indem
Deiche-westlich Werkendam , Tab. 39. 2°' Die nicht weit davon
gelegene Sleuwyksche Schleuse. 3°‘ Die Schleuse von den 7 Bannen.
4° Die Schleuse , -welche auf der Karte bey Almkerk mit 5
bezeiQhnet ist; man nennt sie die Oude-Doorn. 5°' Die Almschleuse.
6°‘ Die Kornschleuse , oder auch Sluis van de 4 Bannen.
7°' Die Groote Peerebomse Schleuse.
Durch folgende Schleusen wässern diese Lande auf die Alte-
Maas aus, als: 8°' mittelst derDus&nschen Schleuse. 9°' Der Meu-
venschen Schleuse. 10°' Der DovernSchen Schleuse. n ”1 DerOu-
Heusdenschen Schleuse, und endlich bey hohem Binnenwasser,
mittelst einigen kleinern Schleusen, die zwischen Meuwen und
dem Preimen-Dyk liegen, als i2°-mit dem Ronde-Sluischen ;
der Broekschen —; Eetdn'schen-- und Genderenschen-Schleuse.
Schon vor vielen Jahren, war man auf eine schnelle Abzapfung
derjenigen Gewässer« die bey Deichbrüchen diese Bezirke
überschwemmten, bedacht. Besser wäre es freylich gewesen
wenn man solche Maafsregeln ergriffen hätte, die die Eisstopfungen
der Maas , also auch die Deichbrüche verhindern können und
die, wie gesagt, im II. Bande, vorgetragen sind. Diese Abzapfung
sollte nach" einer i. J. 1744 von den interessirtenTheilen abgeschlossenen
Convention auf folgendeWeise bewerkstelligt werden. Dem
Deich-Collegio der Lande von Alt-Altena und Heusden sollte
es bey Ueberströmungen, von der Maas hery erlaubt seyn , in den
äufsersten Deichen des Landes'von Neu-Altena , und des südbol-
ländischen Polders, die nöthigen Durchgrabungen zu machen. Dagegen
sollten sie aber die Deiche wieder herstellen lassen und den
aus einem von derDurchgrabung entstandenen Grundbruch bewirkten
Schaden vergüten, so wie auch die Nachtheile einer Inondation,
die durch Sturmfluthen in die Oefnungen eindringen könnten.
Nie war indessen vorher dieUeberschwemmung dieser Lande so
schrecklich gewesen als 179 h , wo man, der militairisehen Verteidigung
wegen , mehrere Einschnitte in den Dämmen gemacht
hatte. Der Wohlfahrtsausschufs hielt sich also verpflichtet, von
Sachverständigen das Local untersuchen und Vorschläge machen
zu lassen. Der General-Inspector Brünings wählte dazu die.Hrn.
Conrad und Engelmann. Sie beobachten, nich dem Stande der
Inondation, B. I. S.91. die Lage der Ländereyen und Deiche und
erstatteten einen Bericht, den ich hier im Auszuge, in so fern er ein
allgemeines Interesse hat, mitzuteilen für n ö t ig finde. Zuerst
handeln sie
Von der bewerkstelligten Abzapfung oder Entwässerung der Inondation.
Tab. 3g.
Sie sagen «das Wasser, welches durch die Deichbrüche (bey
Hedykhuysen an drey verschiedenen Stellen) strömte, Wurdegrö/s-
III. Band. 2.3 .