Carl Georgi, Univ s-Buchdruckerei in Bonn.
Einleitung.
Das Studium der Nematodenembryologie wurde besonders durch Untersuchungen an
Eiern von Ascaris megalocephala gefördert. Infolge ihrer Dotterarmut stellen sie nach kunstgerechter
Vorbereitung überaus klare, durchsichtige Objekte dar, die einen Einblick in die
feinsten Verhältnisse gestatten.
H ä l l e z (3), der zu e r s t ' eingehend sich mit ihrer Entwicklung befasste, hatte kaum
nennenswerten Erfolg, da er unzweckmässiger Weise lebendes Material bearbeitete und obendrein
schon vom 12zelligen Stadium an die Hauptrichtungen des Embryo verwechselte.
Hohe Bedeutung dagegen erreichten die Untersuchungen B o v e r i s (1. 2.). Seine Entdeckung
vom Vorhandensein zweier Zelltypen, der Keim- und Somazellen, vom Eintreten der
Chromatindiminution bei der Teilung der Ursomazellen, ferner sein Nachweis, dass das Chromatin
der Stammeizelle in unverändertem Charakter sich bis zu der nach mehrfacher Teilung auftretenden
Urgeschlechtszelle überträgt, woraus er eine „Keimbahn“ im Sinne der W e ism an n -
schen Theorie zu konstruieren vermochte, sind als äusserst wertvoll zu bezeichnen. Während
er indessen für die niederen Stadien eine genaue Zellkenntnis erreichte, beschränkte er sich
vom ungefähr 48zelligen Stadium an auf die Analyse der zuletzt entstandenen Zellstämme.
Dadurch wurde natürlich nicht immer die volle Sicherheit in der genetischen Reihenfolge der
Zellen erlangt, und mancherlei Irrtümer waren die Folge.
A u f einige derselben machte bereits z u r S t r a s s e n (4) aufmerksam. In seiner Abhandlung
veranschaulichte er in klarer Weise das Anwachsen des Embryo auf 102 Zellen. Er zeigte,
dass dasselbe überaus regelmässig erfolgte, und war dadurch imstande, die einzelnen Zellen
genau zu unterscheiden und eine jede mit einer bestimmten Bezeichnung zu belegen. Nach ihm
gehört die Urgenitalzelle nicht, wie B p v e r i behauptet, der 6., sondern schon der 5. Zellgeneration
an; ferner bilden sich aus der 2. Ursomazelle nicht nur Darm und Mesoderm, sondern auch
das ganze Stomatodäum. B o v e r i (2) acceptiert in seiner nachträglich erschienenen vollständigen
Abhandlung nur den letzteren Punkt, glaubt jedoch hinsichtlich des ersteren, wenigstens für
gewisse Fälle, im Rechte zu sein.
Es erübrigt noch, einer von Z o ja (7) verfassten Schrift Erwähnung zu tun, die aber
neue Gesichtspunkte nicht bietet, an Ausführlichkeit und erschöpfender Behandlung des Stoffes
ausserdem von beiden vorgenannten wesentlich übertroffen wird.
An geeigneter Stelle werde ich au f die vorerwähnten Streitfragen eingehen und ferner
noch eine Reihe anderer Berichtigungen vornehmen. Wenn ich dazu heute imstande bin, so