Bnuer.gut angefehen , wenn es nun noch fo viel Wiefenland dabei
h a t , dafs man davon järlich fechs Zentner Heu und
drei Zentner Grummet machen kan. Gemeiniglich bekörnt
ein Bauer acht Teile Akkerland, und nur einen Teil W ie fern
Ein folcher Bauer, fagt man, foll, wenn er ein gute
r W ir t ift, achtzehn S tü k Rindvieh und noch zwei Pferde
halten können. Die Herrfchaft erhält von ihm wöchentlich
fechs Handtage, oder drei Zugtage m it 1 zwei Pferden oder
vie r Ochfen. Außerdem liegen auf einem folclien Gute
noch mancherlei Nebendienfte, als: • i f ’ Landdienße, z. B. W e g
e belfern. 2) Branddienße, das if t , wenn in der Herrfchaft
etwas abbrent, fo imiflen fie Holz anfaren , daffelbe bearbeiten,
und die Brandftelle auf bauen helfen. Mülendienße,
dahin gehöret,-ein W eh r zu bauen, Steine dazu anzufüren,
ße einzurammen. ¿fagdditnfie, Zu diefen find zwar auch
die Gärtner und Häusler verbunden. Die Bauern aber müß
fen das Holz allein anfaren.
Gärtner. Ein Gärtner bekömt ongefär die Hälfte oder den dritten
T e il der Grundliükke und des Inventariums, welches
der Bauer erhält. Die einzelnen Inventarienftükke habe ich
nicht ausfragen können. Ihre Dienfte, die fie der Grund-
herrfchaft zu leiften haben, find durch drei viertel Jare wöT
chentlich drei Handtage, und das lezte viertel Jar zwei
Handtage. Andere aber tragen nur die ,eine Hälfte des Ja-
res drei Handtage, und die letze Hälfte zwe i Handtage.
Häusler. Noch find die Büdner, oder Häusler, Welche aufser
ihrer W on h ü tte kaum ein kleines Stiikchen Land neben ihrem
Häusgen zu benuzen haben. Diefe - leiften der Herrfchaft
wöchentlich einen Handtag, dann zw ö lf Handtage
als Monatsdienfte, und im Sommer jeder vier Erntetage.
Auch müden fie in den herrfchaftlichen Scheunen um den
fechsfecliszehnten
Scheffel drefchen; oder wenn fie fleh diefer Ar-Hausier.
beit entziehen w ollen , järlich einen Taler Drelchzins zalen.
Faft in jedem Dorfe ift ein fögenanter Richter, w e l-Richter.
.eher ein Bauergut inne hat und von den gewönlichen Hof-
dienften befreiet ift :' dafür aber giebt e r der Herrfchaft ein
gewiffes Dienftgeld, und die Richter in der ganzen H e r r fchaft
zufammengenommen müffen die herrfchaftlichen Fifch-
jfuren und noch einige andere unentgeldlich verrichten. Man
wolte verfichern, dafs die Richter durch diefe F u ren , weil
fie oft fer weit zu. .tun, und auch in der A nzal unbeftimt
find, mancherlei Nachteil erleiden müften.
A ls eine vorteilhafte Einrichtung verdient die Lage
der Gärtnergründe in Weiskeifel angefürt zu werden, welche
ihre Felder dicht um ihre Wonungen liegen haben.
Die Bauern der Dörfer Kobeln, Weiskeifel, Gabtenz, Heide-
Weiswafer, Treberndorf Halbendorf, Rohne, Mulkwiz, Miilrofe,bauern.
Hockten, Tfchelln werden., weil diefe Dörfer im Walde lieg
en , Heidebauern genant. Z u ihren Grundftükken foll
einft auch Heide oder Waldung gehört haben, von der fie
das Holz nach Gefallen felbft verbrauchen oder verkaufen
konten. Da fie aber mit dem Holze fchlechte Wirtfchaft
trieben, und die Waldung verheerten; fo ift ihnen diefe
Heide genommen worden, und es wird ihnen je z t, fo wie
ändern Bauern, ein gewiffes Stük Holz zum eigenen V e r brauch
.angewiefem Dafs fie aber die Zinfen an Geld und
Getreide, welche auf den Befiz diefer Waldung hafteten,
auch noch jezt | da man ihnen folche wiedergenommen,
müften, — wie mau mich hier yerfichern wolte —
ift faft ganz unglaublich. W ie ich denn auch eben'fo wenig
die Klage für gegründet halten kan , dafs die Bauern
■ theske Reife. ^
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