Feuerord- d) Ein Tuch zur Bedekkung des Kaftens.
nung. ej Einige IfBfchtnppen.' ■ \ , v
f ) Für Oel und IVägenfchmiere haben die Sprizemuffeher gegen die
ihnen akkordirte Ergiizlichkeit zu Jorgen.
4. Zwei Sturmfäffer auf Schleifen, welche in oder neben dem Sprizenhaufe je derzeit
mit Wajfer ungefüllt fein miijfen, ausgenommen im Winter wo J'olche
ausgeleret werden.
5. An Feuereimem fo l jeder Bauer zwei Stük, ein Gärtner und Häusler ein
Stük, desgleichen jeder Wirt eine Leiter und einen Feuerhaken haben',’? und
find diefe Gerätfchaften mit der Narung als ein eifern Inventarium dergeftält
verbunden, daß fie dem jedesmaligen Käufer jederzeit gewäret werden. Es
follen auch felbige an einem beftimten Ort im Haufe hängen und zu keinem
ändern Behuf gebraucht werden.
6. Z u diefer und andrer Ordnung werden famtliche Narungen alliier über dem
auswendigen Tore mit einer Nummer verfehen und das in jedes Haus gehörige
Feuergeräte mit der nemlichen Nummer und Anfangsbuchftaben des Orts
bezeichnet.
7. Nachdem auch zu Ausfchlagung des Feuers auf Strodächern, fich gewijfer
platter Schaufeln mit Nuzen zu bedienen, fo find von der Herrfcha.fi vier
Stük dergleichen Pritfchcn angefchaft worden, welche in der Folge aus der
FeuerkaJJß zu unterhalten.
i . Um in vorkommenden Fällen das Wajfer aus dem Bach an fieilen und hohen
Ufern zu erholen, werden laut nachfolgender Einteilung eine gewiffe Anzal
kurze Leitern angefchaft und unterhalten werden.
9. Eine Trommel zum Lermfchlagen des Nachts, welche an einem beftimten Ort im
Krezfcham (Wirtshaufe) hängt, und mit welcher der Schulze durch einen feiner
Leute, weicher das Hofgebot verrichtet, im Notfal wie unten Kap. III. vor-
' kommen wird, Lärmfchlagen laß.
K a p . II.
V o n d e n e n z um L o l c h e n a n g e f t e i t e n P e ' r fo n e n .
Da es zur Ordnung unumgänglich nötig iß', daß jowol zu Handhabung
der Feuergerätfchaften gewijje Perfonen befielt werden, als auch bei entfiehendem
Feuer ein ¿jeder feine befiimte Befchäftigung habe; So fo l
I. zur beßändigen A u f ficht über die Sprizen überhaupt ein Bauer und noch fonfi
ein gefchikter Randwerksman befielt werden, welche, dahin zu fehen haben, daß
> felbige
felbige jederzeit fich im tüchtigen und brauchbaren Stande befinde: Erft er er als Feuerord-
Furman, fo l auf dem IVagen und was hierzu gehörig, befmders Aufjicht haben, nung.
und lezterer auf das' Werk felbft, folche in beßändigen Schmeer und Oel hatten
und dieferwegen qwartaliter wenig ftens einmal vifitiren, die Schadhaftigkeiten
fogleich bei dem Richter anzeigen und deren fchlemige Reparatur, fo
aus der Feuerkaffe .beßritten wird, veranfialten. Auch Jollen diefe Perfonen
Sorge tragen, daß die Sturmfäffer jederzeit, außer im Winter, gefüllt fein.
2. Z u r Dirigirung des Rors bei jeder Sprize wenigfiens drei hierzu geübte
und taugliche Perfonen unter dem Namen der Sprizenmeifier erwälet werden,
weil die Cönfervation der Sprize hierduf hauptfäcklichberuhet, fo fich einander
' ablöfen können und Jollen hierzu Leute genommen werden, fo teils nahe bei der
Sprize wonen , teils vermöge ihrer Handtiermg am meiflen einheimifch find.
3. Zum Drukken find bei einer jeden Sprize acht Perfonen feftzufezen, welch
damit den Anfang machen und in der Folge fich von den nächfien aus * den
Reihen ablöfen laßen, deren Stelle fie dafür einnemen.
4. Vier Perfonen mit Aexten, und Feuerhaken verfehen, zum Auf- und Einreif-
fen , wozu hauptfäcklich Maurer und Zimmerleute zu nemen. .
5. Vier Perfonen mit den obenbemerkten Pritfchen zu Ausfchlagung des Feuers
auf den'Dächern, wo es nötig, und nüzlich.
6. Sechs dergleichen, zu Ausräumung der Mobilien und Fortbringung des Viehes
aus der brennenden Wonung an einen fichern Ort.
7. Einen dergleichen zur Wacht hierbei, damit nichts veruntreuet werde.
8- Drei Perfonen zur Wache im Dorfe umher, fo ab und zu gehen ', teils um zu
fehen, ob das Flugfeuer an ändern Orten Schaden tun. könne, als auch zu Vermeidung
anderer Unordnung und beforglicher Diebfiäle.
9. Zwei Auffeher über die zur Herbeiförderung des Wajfers gefeiten Reihen.
10. Zwei bis drei m it kurzen breiten Leitern, wenn das Wajfer aus dem Back
wo das Ufer tie f und fteil iß , zu erholens hierzu werden, laut folgenden Kapitels,
Häusler genommen.
11. Atle übrige zur Hülfe herbeieilende Perfonen werden zu Formirung der doppelten
Reihen, durch welche das Wajfer in den Eimern zur Sprize gefördert
Wird, genommen.
12/ Die zu diefen verfchiedenen beftimten Verrichtungen gehörige Perfonen werden
von der Herrfchaft mit Zuziehung der Gerichten, ernent, davon, järlich
eine Specifikation in duplo gefertiget, wovon ein Exemplar die Herrfchaft -
B b 2 erhält,
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