*«£«■*-laflen, wodurch weit gröfsere mit Kalkftein gefüllte Kafteft
df f f er in kürzerer Zeit und durch weniger Menfchen herausgeför-
Vprgei,r..Aert werden können. ,
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Bearbei- ^ a s Recht Kalkfteine zu brechen gehöret zu deil
timg u*:s Vorrechten der Rittergutsbefizer. Die Untertanen haben»
Kalkfteins. auch felbft dann , wenn der Bruch auf ihren Grund und
Boden angelegt wird, kein Recht dazu: wofür fie aber in
diefem, Falle von der Herrfchaft eine A rt, von Entfchijdigung,
das ift, vom Stofs einen Taler auch zwei Gulden erhalten; je
nachdem es anfänglich ausgemacht worden.
Ertrag Aufwand und Ertrag diefer Brüche ift fchwer zu bemd
Z7»-ftimmen, denn faft an jedem Orte werden die Arbeiter an-
koften. ders bezalt und der Kalkftein felbft ift auch nicht in gleichem
Preife. In Rengersdorf werden die Arbeiter nach dem
Tage g e lo n t; in Kpnnersdorf wird das Brechen an einem
Steinbrecher nach Stofsen ) verdungen; , ein folcher bekömt
für jeden Stos fiehen Taler, wobei der Eigentümer des Bruchs
noch die Unkoften des Abräumens im F rü ja r, fo wie die
zum Auspumpen des Waffers hergeben mus; die faft je des
Jar verfchieden find. Im Sommer hingegen, wenn einmal
zu brechen angefangen worden, mus der Steinbrecher
auf feine Koften abräumen laffen. Jeder Arbeiter bekömt
beim Abräumen täglich drei Grofchen.0») Zu jedem Viertel
Zentner P u lv e r , der beim Sprengen verbraucht wird,
giebt der Eigentümer einen Taler Zufchusf fo wie alles
zum Bruch benötigte Arbeitszeug her; deffen Unterhaltung
aber der Brecher auf eigene Koften beforgen mus.
Der
*) Ein Stos, hat fünf Ellen ins Gevierte, und ifl drittehalb Ellen hoch.
* * ) Hieraus kan man fich die Urfache erklären, warum die Kalkfteinbre-
cheriden Abraum fo nahe als möglich auffaren, one um die Zukunft
beforgt zu fein. .
De r Abfaz von dem Kunnersdorfer Kalkfteine ift fer Rengersausgebreitet,
er wird in die ganze Ober - einen Teil d e rdorfer
Niederlaufiz und an alle die Orte verfaren, ■ denen die Pir- Vorgebirnaifchen
Kalkfteinbrüche nicht näher liegen. : Se-E
rtrag
Faft diefelbe Bewandnis hat es zu Oberneundorf. undVnko-
Der Kalkfteinbrecher bekömt den Stos mit acht Talern
zalt, wofür er aber alle Koften des Arbeitszeuges und d e s ^ ^ 8
Pulvers trägt. In dem alten Oberneundorfer Bruche wird
jezt ums Tagelon gearbeitet. In des Kaflirersbruch bekömt
der Steinbrecher für den Stos zehn Taler, wofür er Alles,
felbft das Abräumen im F rü ja r, beforgt.
De r Preis des Kalkfteins ift feit einem Jare faft durch-
gehends um einen Taler geftiegen. Der hefte Kalkftein wird
in Rengersdorf mit vierzehn Talern, der fchlechtere mit dreizehn
Talern, bezalt. Ein Sto s , giebt hier, wenn er gebrant
wird, 110 drejsdner Scheffel, von dem der Scheffel des
belfern zehn Grofchen, des fchlechtern acht Grofchen gilt. B e i
den mereften Kalkfteinbrüchen find auch zugleich Kalköfen,
worin der Stein gebrant werden kän; fie find gröftenteils
länglich, feit einigen Jaren aber hat man auch zirkelrunde zu
bauen angefangen; in denfelben können ein, auch anderthalb
Stos auf einmal gebrant w e rd en : die Bauern aber,
welche zum Verkauf brennen, haben merenteils nur Oefen
zu einen viertel Stos.
Z u Kunnersdorf wird der befte Kalkftein auf der Stelle
mit jechszehn bis ßehenzehn Talern bezalt, die mittlere Gattung
aus einem nahe beim Dorfe gelegenen weiter unten zu
befchreibenden Bruche, welche mit viel geringeren Koften
zu gewinnen ift,: gilt nur '-zehn bis zwölf Tater. Hier wird
nur. ein halber Stos auf einmal gebrant und im Ganzen um
vier und zwanzig Taler verkauft. .Ein zeln wird das- Vierte],
E e 3 , - welches