einfältigen und habsüchtigen Tataren, aus Anleitung solcher
Leute, die von Processen leben, die falsche Auslegung, dafs
alles Land, worauf eine Dorfschaft wohnt, ilir eigenthümlich
gehöre, und da einige Dörfer aufingen ihre L'andereyeU verkaufen
und sich auf ledigem Kronslande niedeiiassen zu wollen,
so wurde verordnet, dafs kein gemeiner Tatar einiges Land
ohne Beweis des wirklichen Eigenthumes, und Erlaubnifs von
der 'Statthalterschaft verkaufen und keiner aus dem Dorfe, wo
er eingeschrieben worden, zu andern Dörfern übergehen solle.
Alles - liegende Eigenthum in der Krym . gehörte sonst
entweder den Mursen, -oder gemeinen Tataren, die einen
Kauf - oder Schenkungsbrief (C h o d s ch e t und F irm an ) oder
einen Schein vom K a s ie sk e r oder K a d i über; Anerbung
(‘ J u f ta ) aufweisen konnten ; oder es war Gemeinweide
(Me rra), welches einige Dörfer gemeinschaftlich besafsen; oder
es gehörte eigenthümlich dem Chan (M ira ) , oder dem K a lg a -
S u ltan (K a lg a ly k ) oder dem N u r a d d in , oder dem S ch i-
r in b e y , oder es war W a k u f d. i. den Metscheten durch Schenkung
und Erbschaft zugefallenes Eigenthum; oder endlich es
gehörte dem Türkischen Sultan und war demselben zinsbar.
^Ungeachtet dieser wohl bekannten Rechte fanden sich,
nach Aufhebung der besondem Gouvernements-Regierung, deren
die Krym seit ihrer Unterwerfung genofs, (im Jahr 1796)
viele aufser Brod gesetzte Kanzelleybediente und Dolmetscher,
welche, um sich durch Processe zu ernähren und zu bereichern,
den Tataren einbildeten, dafs sie auf alle von der Krone
verschenkte Gemein - L'andereyen einen gegründeten Anspruch
hätten, dem Besitzer keine Gebühi-en schuldig wären und sich im
rechtlichen Besitze des ganzen Bezirkes ihrer Dörfer befänden. Daraus
entstanden kostspielige Processe ohne Zahl, und alles Eigen-
tlium in liegenden Gründen verlor auf ein Mal seinen Werth,
so wie auch ein jeder Besitzer seine bisherigen Einkünfte an
Zehnten Und Frohnen auf ein Mal entbehren mufste und an keine
Verbesserungen mehr dachte. Dieser Zustand dauert noch jetzt
fort; es ist aber zu hofFen, dafs durch die auf A lle rh ö c h s te n
B e fe h l angeordnete Commission, unter dem Vorsitze eines so
gerechten, einsichtsvollen und entschlossenen Kriegs-Gouverneurs,
wie der dermalige Herr General von M ich e lso n ist, diese Unordnungen
bald ein Ende nehmen, und ein jeder zum ruhigen
Besitze seiner Rechte gelangen werde.
Das gröfste Hindernifs bey diesen Rechtshändeln und der
Anlafs zu unzähligen vorherigen Unordnungen ist dieses , dafs
man seit der Besitznehmung der Plalbinsel in den Gerichten und
bey Landvermessungen in Ermanglung schriftlicher Documente,
dem Zeugnisse der Tataren, Kraft eines leichten, in der Metschet
auf den Koran abgelegten Eides, völligen Glauben beymafs. Es
ist aber aus verschiedenen, erwiesenen, falsch geleisteten Eiden,
und aus dem Geständnisse einiger Tataren und so gar Geistlichen
äusgemacht, dafs die Mahometanische Geistlichkeit heimlich das
gemeine Volk ihrer Religion unterrichtet hatte, dieser Eid sey
in Betreff eines Gjaurs oder Ungläubigen von keiner Kraft und
könne nach Gelegenheit falsch geleistet werden. Man hatte ihnen
auch eine Ausflucht gelehrt, wie sie in Gedanken das Küssen
des Alltorans zum Beschlüsse des Eides, ganz von dein Eide
P Ar , t. a s R- i r B. B b b