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 Leute,  die  von  Processen  leben,  die  falsche  Auslegung,  dafs  
 alles  Land,  worauf  eine  Dorfschaft  wohnt,  ilir  eigenthümlich  
 gehöre,  und  da  einige  Dörfer  aufingen  ihre  L'andereyeU  verkaufen  
 und  sich  auf  ledigem  Kronslande  niedeiiassen  zu  wollen, 
   so  wurde  verordnet,  dafs  kein  gemeiner  Tatar  einiges  Land  
 ohne  Beweis  des  wirklichen  Eigenthumes,  und  Erlaubnifs  von  
 der  'Statthalterschaft  verkaufen  und  keiner  aus  dem  Dorfe,  wo  
 er  eingeschrieben  worden,  zu  andern  Dörfern  übergehen  solle. 
 Alles - liegende  Eigenthum  in  der  Krym  . gehörte  sonst  
 entweder  den  Mursen,  -oder  gemeinen  Tataren,  die  einen  
 Kauf -  oder  Schenkungsbrief  (C h o d s ch e t  und  F irm an )  oder  
 einen  Schein  vom  K a s ie sk e r   oder  K a d i  über;  Anerbung  
 (‘ J u f ta )  aufweisen  konnten ;  oder  es  war  Gemeinweide  
 (Me rra),  welches  einige  Dörfer  gemeinschaftlich  besafsen;  oder  
 es  gehörte  eigenthümlich  dem Chan  (M ira ) ,  oder  dem  K a lg a -  
 S u ltan   (K a lg a ly k )   oder  dem  N u r a d d in ,  oder  dem  S ch i-  
 r in b e y ,  oder  es  war  W a k u f   d. i.  den Metscheten  durch  Schenkung  
 und  Erbschaft  zugefallenes  Eigenthum;  oder  endlich  es  
 gehörte  dem  Türkischen  Sultan  und  war  demselben  zinsbar. 
 ^Ungeachtet  dieser  wohl  bekannten  Rechte  fanden  sich,  
 nach  Aufhebung  der  besondem  Gouvernements-Regierung,  deren  
 die  Krym  seit  ihrer  Unterwerfung  genofs,  (im  Jahr  1796)  
 viele  aufser  Brod  gesetzte  Kanzelleybediente  und  Dolmetscher,  
 welche,  um  sich  durch  Processe  zu  ernähren  und  zu  bereichern, 
   den  Tataren  einbildeten,  dafs  sie  auf  alle  von  der  Krone  
 verschenkte  Gemein  -  L'andereyen  einen  gegründeten  Anspruch 
 hätten,  dem Besitzer  keine Gebühi-en  schuldig  wären  und sich  im  
 rechtlichen  Besitze des  ganzen  Bezirkes  ihrer Dörfer befänden.  Daraus  
 entstanden  kostspielige  Processe  ohne  Zahl,  und  alles  Eigen-  
 tlium  in  liegenden  Gründen  verlor  auf  ein  Mal  seinen  Werth,  
 so  wie  auch  ein  jeder  Besitzer  seine  bisherigen  Einkünfte  an  
 Zehnten Und  Frohnen  auf ein Mal  entbehren  mufste  und  an  keine  
 Verbesserungen  mehr  dachte.  Dieser  Zustand  dauert  noch  jetzt  
 fort;  es  ist  aber  zu  hofFen,  dafs  durch  die  auf  A lle rh ö c h s te n   
 B e fe h l  angeordnete  Commission,  unter  dem  Vorsitze  eines  so  
 gerechten,  einsichtsvollen und  entschlossenen Kriegs-Gouverneurs,  
 wie  der  dermalige  Herr  General  von  M ich e lso n   ist,  diese  Unordnungen  
 bald  ein  Ende  nehmen,  und  ein  jeder  zum  ruhigen  
 Besitze  seiner  Rechte  gelangen  werde. 
 Das  gröfste  Hindernifs  bey  diesen  Rechtshändeln  und  der  
 Anlafs  zu  unzähligen  vorherigen  Unordnungen  ist  dieses ,  dafs  
 man  seit  der  Besitznehmung  der  Plalbinsel  in  den  Gerichten  und  
 bey  Landvermessungen  in  Ermanglung  schriftlicher  Documente,  
 dem  Zeugnisse  der Tataren,  Kraft  eines  leichten,  in  der Metschet  
 auf den  Koran  abgelegten  Eides,  völligen  Glauben  beymafs.  Es  
 ist  aber  aus  verschiedenen,  erwiesenen,  falsch  geleisteten  Eiden,  
 und  aus  dem  Geständnisse  einiger  Tataren  und  so gar Geistlichen  
 äusgemacht,  dafs  die  Mahometanische  Geistlichkeit  heimlich  das  
 gemeine  Volk  ihrer  Religion  unterrichtet  hatte,  dieser  Eid  sey  
 in  Betreff  eines  Gjaurs  oder  Ungläubigen  von  keiner  Kraft  und  
 könne  nach  Gelegenheit  falsch  geleistet  werden.  Man  hatte  ihnen  
 auch  eine  Ausflucht  gelehrt,  wie  sie  in  Gedanken  das  Küssen  
 des Alltorans  zum  Beschlüsse  des  Eides,  ganz  von  dein  Eide  
 P  Ar ,  t. a   s  R-  i r B. B  b  b