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 mit  Gütern,  zum  Theil  nur  auf  die  Lebenszeit,  zum  Theil  aber  
 auch  erblich  belehnten  Hofbediente  erbten  auf  ihre  Nachkommen  
 den  Adel,  aber  nicht  immer  das  Vermögen,-  daher  es  
 der  armen Mursen  sehr  viele  giebt,  die  kaum  den  nothdürftiaQsten  
 Unterhalt  haben  und  oft  sich  von  gemeinen  Tataren  müssen  
 unterhalten  lassen.  Zwischen  dem  alten  und  diesem  Rangadel  
 herrschte  beständige  Eifersucht.  — 
 Nicht  yollkommen zum  Adel  gehörig,  aber  doch  vor  gemeinen  
 Tataren  ausgezeichnet  und  geschätzt  sind  die  so genannten  
 Ts che l eb i ,   welche  Abkömmlinge  von  den Muftis  und  andern  
 vornehmen  Geistlichen  sind. —   Die  Tatarische  obere  Geistlichkeit  
 besteht aber aus dem Muf t i ,   der jetzt  Generalsrang und einen  
 Gehalt  von  2000  Rubeln  hat;  dem  Ka s i -   oder  l i a d i -E s k e r   
 Ef f endi   und  fünf  Ulemas ,   die  eine  Art  von  Synod  oder  Con-  
 sistorium  formiren,  einen Meinen  Gehalt  geniefsen,  und  aus welchen, 
   nach  einer neueren Verordnung,  jedes Mal der Älteste in  die  
 Stelle  eines  verstorbenen Mufti  succediren  soll.  Die niedere  Geistlichkeit  
 besteht;  .aus den  Stadt -Kadi s ,   welche unter dem Mufti,  
 und  den  Di s t r i c t -   oder Do r f  - Kadi s,   die  unter dem  Kasies-   
 ker stehen;  ferner aus Chadyps ,   die bey  den Haupt-und Kirchspiel  
 - Metscheten  angestellt  sind,  und  den  gemeinen  Imams.   
 Mu l l a h   werden  endlich  alle  Schriftgelehrte  genannt,  die  auch  
 nicht  Imam  sind.  Die wirklich  dienende  Geistlichkeit  hat  bey  
 jeder Metschet  den Genufs  der  an  selbige  vermachten  Kirchengüter  
 (Wakuf),  die  in Gärten,  Wiesen und Ackerland  bestehen.  Die  
 Kadi s   sind  Richter  in  Erbschafts  -  und  Ehestandssachen,  in 
 Streitigkeiten  über  Ländereyen  und  deren  Verkauf,  und  der  Ka-  
 siesker  war  die  obere  Instanz,  bey  welchem  gewisse  Abgaben  
 von  den  Ländereyen  und  der  Kauf -  und  Verkauf derselben  in  
 besondern,  als  Document  dienenden  Büchern  eingetragen  wurde. 
 Es  würde  überflüssig  seyn ,  sich  hier  über  den  Gottesdienst, 
   die hochzeitlichen und anderen Gebräuche,  bey den Tataren  
 einzulassen,  da  sie völlig  mit  den  so  oft beschriebenen Mahome-  
 tanisch - Türkischen  überein  kommen.  Die  Vielweiberey  ist  bey  
 ihnen  selbst  unter  dem  Adel  und  den  reicheren  Stadtbewohnern  
 nur  selten;  doch  findet  man  einige,  auch  auf  den. Dörfern,  
 die  zwey Frauen  haben.  Sclaven  und  Sclavinnen  haben  nur  wenige, 
   aber  der  Adel  hält  eine Menge  müfsiger  Bedienten,  und  
 verarmt  dadurch,  weil  es,  nebst  schönen  und  reichern  Kleidern  
 für  sich und ihre Weiber,  und  gutem Reitzeuge  ihr  gröfster Stolz  
 i st,  unter  Begleitung  ihrer  Bedienten  in  die  Stadt  zu  reiten, 
   und  sich  überall  folgen  zu  lassen,  obgleich  diese  Leute  oft  
 nichts  weiter  zu  verrichten  haben,  als  dem  Herrn,  so  oft  er  es  
 wünscht,  die Pfeife  darzureichen,  vor  dem Herrn  zu  stehen,  oder  
 beym  Ankleiden  behülfliclr  und  sonst  so  müfsig  als  ihre  
 Herren  zu  seyn.  Eine  andere  Verschwendung  des  Adels  ist  in  
 schönen  Säbeln,  besonders-  vorzüglichen  Klingen,  deren  verschiedene  
 Sorten  nach  ihren  eigenen  Benennungen *)  zu  unter- 
 *)  Die  vornehmsten  Benennungen,  der  theils  Damascenischen  und  Türkischen, 
   theils  Persischen  Klingen  sind:  T e r s -Ma imu n   (in  welcher 
 sich  ein  Menschengesicht  ganz  verdreht  spiegelt,  /daher  der  Name,  
 der  einen  verdrehten  Affen  bedeutet);  Ki r k -me rd u e n   (40  Treppen)»  
 Ghor a ssan,   Sungt ir,   T a w a n  u.  s. w.