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 Landesbesitzer,  die Eifer  und Vermögen  haben,  etwas  für  das  gemeine  
 Beste  zu  unternehmen,  von  ihrem  Vorsatze  abgeschreckt  
 werden.  Man  hat  nämlich,  -seitdem  die  Krym  im  Besitze  Rufslands  
 ist,  die  der  Krone,  entweder  als Domainen  der vormaligen  
 Chane,  oder  durch  Confiscation  zugefallenen L'ändereyen, mit  ganzen  
 Dorfbezirken,  als  Belohnungen  erb  -  und  eigenthümlich  angewiesen, 
   ohne  vorher  fest  zu  setzen,  ob  solche Bezirke,  auf den  
 Fufs  der Arende-Güter  in  Liefland,  den  Eigenthümern  mit  allen  
 Gefällen  gehören,  oder  ob  die  darauf  wohnenden  Tataren,  als  
 ganz  unabhängig  von  den  Gutsbesitzern  betrachtet  werden  sollten. 
   —   Geht  man  auf  die  ältern  Zeiten  zurück,  da  die Tatarischen  
 Horden  die Krym  einnahmen,  so  scheint  eine  vollkommene  
 Feodalität  der  alten  Einwohner  gegen  die  Eroberer  damals  geherrscht  
 zu  haben.  Die  Ländereyen  wurden  den  Anführern  vertheilt, 
   und  die  Gemeinen  gröfsten  Theils  als  Pächter und  Einsassen  
 betrachtet.  Vor zwey hundert  und  achzig Jahren  wurden,  unter  
 einem  ältern  S ch ah in   - g h ir e i  Chan,  den Dorfschaften  und  
 andern  Besitzern  in der Ebene  ordentliche Gränzen  bestimmt,  und  
 denen,  die  es  verlangen  konnten,  Documente  ausgefertigt.  Da  
 die Türken durch  ihren Beystand unter  dem Sultan Malromet  II.  
 die  festen  Plätze  der Genueser  erobern  halfen,  und diese  völlig  
 aus  der  Krym  vertrieben,  behielten  selbige  das  ganze  südliche  
 Ufergebirge,  bis  an  den  Belbek  und  ostwärts,  so  weit  es  den  
 Genuese™  unterwürfig  gewesen  war,  nebst  den  festen  Plätzen  
 Balaklawa,  Kaffa,  Kertsch,  Jenikale,  Arabat  und  Pereltop  in  ihrem  
 Besitze,  und  die  Tataren,  welche  sich  da  niederliefsen,  
 mufsten  einen  festgesetzten Zins  (Uschur)  an  Zehnten und  andern 
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 Gefällen  bezahlen,  welcher  durch  gewisse  Nasirs  eingesammiet  
 und  zum Unterhalte  der Janitscharen  verwendet  wurde.  Verdienten  
 Mursen  wurden  hier,  auf Empfehlung  des  Chans,  vom  Sultan  
 diese  oder  jene  Dorfbezirke,  zur  Belohnung,  als  eine Arende,  
 nur  auf Lebenszeit  verliehen,  wo  sie  die  Zehnten  zu  ihrem  eigenen  
 Vortheile  einsammieten  und  an  die  Türkische Casse  nur  eine  
 Kleinigkeit  bezahlten.  Als  durch  den  Frieden  von  Kutschuk-  
 Kainardschi  die  Krym  von  der  Türkischen  Abhängigkeit  völlig  
 befreyt  ward,  fiel  dieses  Türkische  Gebiet  am  südlichen  Ufer,  
 nebst  allen  Einkünften,  welche  die  Türken  gezogen  hatten,  dem  
 letzten  Chan  S ch a liin g h ire i  als  eine  Domaine  zu,  und  er  verpachtete  
 die Einkünfte davon,  wie  ein  im Original noch  vorhandener  
 Firman  desselben,  folgenden  wörtlichen  Inhaltes,  beweiset:  
 „Durch  diesen  Unsern Firman  machen  Wir  allen Maliome-  
 „tanischen  und  andern  Einwohnern  der  Endes  benannten  Städte  
 „und  D ö r fe r   bekannt,  dafs Wir  die  uns  zukommenden Zehnten  
 „ (U s ch u r ,  d.  i.  der  achte  Theil)  und  andere  Gefälle  dem  Di-  
 „rector  bey  unserer  Münze  Ab du l - Hamid - A ga  und  den  
 „ihm  beygeordneten  Had schi - M e chmed   ,  M u lla -O m e r   
 „und  M u lla   R e s su l  verpachtet  und  ihnen  angewiesen  haben,  
 „von  wem  und  wie  viel  sie  einfordern  sollen;  nämlich-,  von  
 „allen  gesäeten  Korn -  und  allen  Gartenfrüchten,  die  Küchengär-  
 „ten,  Bienen  und  Leinfelder  nicht  ausgenommen,  den  ge-  
 „ setzmäfsigen  U s ch u r   (achten  Theil);  über  diefs  von  jedem  
 „Schafe  zwey  Para  m  Geld  und  von  allem  I-Iornviehe,  welches  
 „nicht  Mahometanern  gehört,  sechs  Para.  Was  den  Landzins  
 „anbelangt,  so  befehlen wir,  dafs alles Volk,  keinen ausgenommen,