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Landesbesitzer, die Eifer und Vermögen haben, etwas für das gemeine
Beste zu unternehmen, von ihrem Vorsatze abgeschreckt
werden. Man hat nämlich, -seitdem die Krym im Besitze Rufslands
ist, die der Krone, entweder als Domainen der vormaligen
Chane, oder durch Confiscation zugefallenen L'ändereyen, mit ganzen
Dorfbezirken, als Belohnungen erb - und eigenthümlich angewiesen,
ohne vorher fest zu setzen, ob solche Bezirke, auf den
Fufs der Arende-Güter in Liefland, den Eigenthümern mit allen
Gefällen gehören, oder ob die darauf wohnenden Tataren, als
ganz unabhängig von den Gutsbesitzern betrachtet werden sollten.
— Geht man auf die ältern Zeiten zurück, da die Tatarischen
Horden die Krym einnahmen, so scheint eine vollkommene
Feodalität der alten Einwohner gegen die Eroberer damals geherrscht
zu haben. Die Ländereyen wurden den Anführern vertheilt,
und die Gemeinen gröfsten Theils als Pächter und Einsassen
betrachtet. Vor zwey hundert und achzig Jahren wurden, unter
einem ältern S ch ah in - g h ir e i Chan, den Dorfschaften und
andern Besitzern in der Ebene ordentliche Gränzen bestimmt, und
denen, die es verlangen konnten, Documente ausgefertigt. Da
die Türken durch ihren Beystand unter dem Sultan Malromet II.
die festen Plätze der Genueser erobern halfen, und diese völlig
aus der Krym vertrieben, behielten selbige das ganze südliche
Ufergebirge, bis an den Belbek und ostwärts, so weit es den
Genuese™ unterwürfig gewesen war, nebst den festen Plätzen
Balaklawa, Kaffa, Kertsch, Jenikale, Arabat und Pereltop in ihrem
Besitze, und die Tataren, welche sich da niederliefsen,
mufsten einen festgesetzten Zins (Uschur) an Zehnten und andern
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Gefällen bezahlen, welcher durch gewisse Nasirs eingesammiet
und zum Unterhalte der Janitscharen verwendet wurde. Verdienten
Mursen wurden hier, auf Empfehlung des Chans, vom Sultan
diese oder jene Dorfbezirke, zur Belohnung, als eine Arende,
nur auf Lebenszeit verliehen, wo sie die Zehnten zu ihrem eigenen
Vortheile einsammieten und an die Türkische Casse nur eine
Kleinigkeit bezahlten. Als durch den Frieden von Kutschuk-
Kainardschi die Krym von der Türkischen Abhängigkeit völlig
befreyt ward, fiel dieses Türkische Gebiet am südlichen Ufer,
nebst allen Einkünften, welche die Türken gezogen hatten, dem
letzten Chan S ch a liin g h ire i als eine Domaine zu, und er verpachtete
die Einkünfte davon, wie ein im Original noch vorhandener
Firman desselben, folgenden wörtlichen Inhaltes, beweiset:
„Durch diesen Unsern Firman machen Wir allen Maliome-
„tanischen und andern Einwohnern der Endes benannten Städte
„und D ö r fe r bekannt, dafs Wir die uns zukommenden Zehnten
„ (U s ch u r , d. i. der achte Theil) und andere Gefälle dem Di-
„rector bey unserer Münze Ab du l - Hamid - A ga und den
„ihm beygeordneten Had schi - M e chmed , M u lla -O m e r
„und M u lla R e s su l verpachtet und ihnen angewiesen haben,
„von wem und wie viel sie einfordern sollen; nämlich-, von
„allen gesäeten Korn - und allen Gartenfrüchten, die Küchengär-
„ten, Bienen und Leinfelder nicht ausgenommen, den ge-
„ setzmäfsigen U s ch u r (achten Theil); über diefs von jedem
„Schafe zwey Para m Geld und von allem I-Iornviehe, welches
„nicht Mahometanern gehört, sechs Para. Was den Landzins
„anbelangt, so befehlen wir, dafs alles Volk, keinen ausgenommen,