Jauf hinzukommt, so wird das Ganze um dessen Weite breiter
gemacht.
Da aber für die Thorkammern ein Raum in die Schleusenmauern
bleiben mufs, so werden diese um die Dicke des
Thorflügels mit ihrem Schütze und desersteren seine Breite zurückgezogen.
Ein Raum, der die Thorkammer a Fig. Tab. 77.
bildet. Dafs man zur Bestimmung der Strebepfeiler bey den aufgeführten
Schleusen keine Regel befolgt hat, dies beweifst die
oben §. 16g. gegebene Tabelle. Bald hat man sie weit entfernt,
bald nahe gerückt, dann stark, ein andermahl schwach gemacht,-j
ja Einige haben sie gänzlich weggelassen.
§. 176. W e r sich nun im Schleusenbau diesen hier aufgestellten
Erörterungen nähert: der wird dié Schleusen mit weit
geringem Kosten und dennoch vollkommen dauerhaft anle'gen!
§. 177. Von dem Grundbau der Schleusen kann in gedrängter
Kürze gehandelt werden, nachdem bereits im 3ten Abschnitt
das Wesentlichste darüber vorgetragen ist.
1 . ) Auf einen durchaus festen Boden Bedarfes der Schwellund
Pfahlroste nicht.
2. ) Die Gründung auf mittelmäfsigen Boden erfordert wenigstens
immer des Schwellrostes; nur selten einen Pfahlrost.
3. ) Der unsichere und schlechte Boden macht einen Pfahlgrund
und Schwellrost nothwendig.
Der Abstand der Grundpfähle richtet sich nach der Güte des
Erdreichs, folglich nach ihrer Länge §. 101. des v. Abs.; eben so .die
Bärsehwere, womit sie eingeschlagen werden. Der in der angeführten
Tabelle bestimmte Abstand versteht .sich jedoch nur für
diejenigen Reihen Grundpfähle, welche unter die Schleusenmauer
zu stehn kommen. Unter dem Schleusenboden kann derselbe
wenigstens das doppelte, ja das drey und vierfache betragen. Nur
selten wird man aber unter demselben mehr als drey Reihen Grundpfähle
anwenden dürfen, wo alsdann die eine Reihein der Mitte
der Schleusenkammer zu stehen kömmt. Uebrigens sind die
Reihen Grundpfähle unter der Sohle, so wie auch unter der Basis
der Seitenmauer dergestalt einzutheilen, dafs eine Reihe Grundpfähle
in die Mitte zu stehen kömmt oder eine gleich grofse Aus-
theilung der Pfahlreihen entsteht. Man wird daher unter den
schwächsten Seitenmauern zwey, den stärksten vier und unter
den mittlern drey Reihen Grundpfähle einrammen.
Belidor §. 282. rechnet von^Mittel zu Mittel für die Reihen
Grundpfähle unter den Seitenmauern drey und unter den Schleusenboden
sechs Schuh Entfernung.
Von der Stärke der Grundpfähle ist in dem to i. ff. des v.
Abs. gehandelt worden und vom Einrammen derselben in einem
eigenen Abschnitte jrso wie im letzten Abs. §. 22. u. s. w. Im
37. §. sind auch die allgemeinen Grundsätze bey Fundirungen
vorgetragen und ich würde mich nur Wiederholungen zu Schulden
kommen lassen, wenn ich darüber hier noch etwas sagen
wollte.
Was aber die Stärke, Länge und der Abstand der Grundpfähle
bey den befsten erbauten Schleusen anbetrifft: so gibt die
im 166$. ausgestellte Tabelle davon Auskunft.
Ein anders ist es bey den hölzernen Schleusen, wo die W än de
leicht sind. Bey diesen sind drey Reihen Grundpfähle hinreichend.
Eine Reihe unter jeder SeitenWand und die dritte Reihe
in der Mitte der Kammer, um die Queerschwellen davon tragen
zu lassen. Zwey Reihen Stützpfähle kommen dann noch wohl
auf 6 bis 10 Fufs Abstand von der Wand in die Erde um die
Anker zu halten, womit die Hauptständer vertical erhalten
werden.
Die Anlage der Spundwände betreffend, so ist in den vorletzten
Abschnitte das Nützlichste aufgestellt. Ich bemerke daher hier
noch folgendes :
1.) Die Dammplanken, welche unter den Schleusen eingerammt
werden, müssen 3 bis 6 Zoll stark seyn und 6 bis 11 Fuls
in den festen Grund und zwar einen’bis sieben Schuh stehn, über
die Spitze der Grundpfähle jedoch aber immer so tief, dafs kein
Wasser unter sie durchdringe. Ihr Länge richtet sich blos nicht