Stauwand. Bildet sie mit zwo Spundwänden oder voü horizontal
gelegten Planken gemachte wasserdichte Wände einen Kasten,
dessen innerer Theil mit Erde, Schlick, Kreide, Thon, mit Erde
vermischten feinen Sand (*) oder Sägespäne mit Erde dazwischen
, angefüllt wird; so heifst dieselbe Fangedamm, Klopfdamm,
Kistdamm oder Dammkiste. Eine aus Erde oder Faschinen
gemachte Abdämmung heifst blos eiri Damm.
§. 44. Wenn die Fangdämme das Durchdringen des Wassers
unter ihrer Sohlen verhindern sollen, welches bey lockern
Grund der Fall ist, so bestehen sie gewöhnlich: I.) aus zu beiden
Seiten davorgeschlagenen Stutzpfählen o u n d j Fig. 2. Tab. 87,
II.) Aus zwey Reihen Spund- oder Dammplanken t (**) III ) Aus
den Gurtungen y welche vor den Stutzpfählen horizontal gelegt
und daran befestigt werden. IV .) Aus den auf 12 bis 18 Schuh
Abstand liegenden Queerholben z, die von einem Stutzpfahl zum
andern gehen und darein eingezapft sind.
R'. 4§. Lange Spundwände erhalten bey t, und oberhalb
noch zwey Gurtungen oder Zwingen, um sie vertical schlagen zu
können; das Aufsteigen einzelner Planken zu hindern und dem
Fangedamme eine bessere Haltbarkeit zu geben. Es versteht sich
von selbst, dafs diese Gurtungen beym niedrigsten Wasserstande,
an die zuerst und den Enden der Wand eingeschlagenen Stütz(
* ) Sand allein, wenn er nicht sehr rein ist Ms t dem Wasser Oeffnun-
gen.
(* * ) Im Allgemeinen nennt man diejenigen Pfähle, welche eine das Wasser
zurückhaltende Wand machen und daher dicht neben einander stehen
, oder einen The il ihrer Breite nach ineinander gefugt werden.
Dammpfähle, wenn sie im Quadrat gleich stark 6ind. Wenn sie aber
viel breiter als dick s in d, Dammplanken.
In der speziellen Abtheilung heifst aber nur ein länglicht viereckiger
Pfahl oder Planke einer solchen Wand so , und die mit Nuthen
oder Nuthzapfen versehene Pfähle und Planken werden Nuthpfähle oder
Nuthplanien Spundpfähle oder Spundplanhei} genannt, worüber §. 28.
das' Nähere vorkommt.
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pfähle und Spundplanken angelegt werden, welches noch immer
einige Schuhe unter dem Wasser geschehen kann.
§. 46- Manche Fangdämme bestehen (Fig. 69., 70. und 23.
Tab. 84.) aus einer auf 4 bis 6 Schuh Abstand stehender Reihe
Stutzpfähle an jeder Seite. V o r und hinter welchen eine Gurtung
befestigt ist. Längs derselben steht wieder eine Spundwand und
hinter derselben liegt wieder eine Gurtung. Dann kommen auf
8 Fufs Abstand die Queerholben und das Ganze ist zwischen den
zwo Wänden mit Erde , Thon u. d. gl. gefüllt.
ff. 47. Die Stutzpfähle dienen zur Haltung der Gurtungen
und diese werden gelegt. Damit die Dammplanken zwischen je
zwo solcher Gurthölzer oder längs einem Gurtholze in einer geraden
Flucht (Richtung) eingerammet werden können. Die
Queerholben sind eigentlich Zwingen, welche das Auseinanderweichen
der Stutzpfähle und Dammplanken verhindern.
Zur Antreibung der Queerhölzer an die Stutzpfähle oder der
Dammplanken an jene, mufs man sich hölzerner Nägel, in denen
vorne ein kleiner Keil eingetrieben w ird , wenn sie eingeschlagen
sind, damit sie.nicht wieder zurückgleiten, bedienen.
Solche Nägel leisten wenn sie vom harten Holz genommen
sind, eben so gute Dienste als die eiserne, die sonst gewöhnlich
gebraucht werden , und welche vorne eine Oeffnung Oehse haben,
durch welche ein eiserner Splies der Queere nach gesteckt
wird, welches auch in der angezogenen Figur angedeutet ist.
Ueberhaupt mufs man des Eisens so wenig als möglich (bey
dergleichen Anlagen ) gebrauchen , weil dasselbe durch allerhand
Mittel entwendet wird.
§. 48- Wiewohl solche Abdämmungen nur auf eine Zeitlang
stehen, und das Wasser abhalten sollen , so erfordert ihre
Anlage doch viel Vorsicht. Lassen sie während des Baues das
Wasser in die Grube eindringen: so entsteht Aufenthalt im Bau
und eine unnütze Ausgabe, die nicht selten sehr bedeutend wird.
Sie müssen daher tief genug fundirt werden um das Einquellen
des Wassers zu hindern.