dann diese mit den vordem Stutzpfählen mittelst eines Balkens ,
Anker genannt, in Verbindung gebracht werden. Eine Con-
struction, die der im 2ten Bande S. 474* beschriebenen ähnlich
ist. In Fig. 3. Tab. 67. ist eine solche doppelte Verankerung der
Art dargestellt.
§. 38. W ie aber eine sehr zusammengesetzte Verankerung
in die Erdwände hineingemacht werden könne, diefs zeigt Fig.
xi. Tab. 83., welche einen Queerschnitt von einer der Schiffsdocken
zu Karlskrona und die Verankerung in A und B darstellt.
§. 3g. W ird bey mittelmäfsig festen wasserleeren Boden
blofs eine einfache Verschalung oder Absteifung nothwendig, so
kommen die Stutzpfähle vor den horizontalen Balken oder Planken
auf 6 bis 10 Schuh Abstand und \ ihrer Länge in den festen
Grund zu stehen.
Besteht der Boden aus blosem Quellsand, wodurch Wasser
eindringt, so mufs ein Stutzpfahl an den andern gerammt
werden, um dahinter die Balken horizontal zu legen. An denselben
wird sodann gleich die Garten- oder Thonerde dergestalt
angebermt dafs sie den Sand hinreichend zusammenpresse,
um das Wasser nicht durchzulassen. Die Stutzpfähle werden
aber mit 5oo bis 900 Pfund schweren Rammklötzen eingeschlagen,
bis sie auf 3o Schläge nur \ Zoll einrücken.
§. 40. Kann ein Bauwerk in einem Jahr nicht aus der
blo's von Erdwänden bestehenden Baugrube herausgeführt werden;
so erfordert die Scarpirung dieser Wände noch eine gröfse-
re Vorsicht und Schräge. Denn der Frost zieht aus den obern
Erdtheilen die geringe Feuchtigkeit, welche zum Aneinanderhalten
derselben nothwendig ist, und kömmt dann der Frühling,
wo die Sonne die wenig zurückgebliebene Feuchtigkeit trocknet,
so rollt die sonst festgestandene Erde in die Baugrube hin(
* ) Anbermen heifst die gute Füllerde feste an etwas anstampfen, oder
mit Schubkarrn und Wagen anfahren.
ab. Auch die Regen des Spät- und Frühjahrs schwemmen die
Böschungen herunter. Unter solchen Umständen mag man daher
die Baugrube mit Absätzen oder wohl gar mit Verzäunungen
versehen, aber vorher schräge abstechen. Bey Anlagen , die
während eines Sommers in solcher Baugrube fundirt werden,
kann jedoch an der Erdaushebung manches in Ersparung kommen.
Dieser Umstand mufs überhaupt bey allen Arten von
Fangedämmen wohl in Erwägung gezogen werden.
§. 41. So oft nun ein aus Gemäuer bestehendes Bauwerk
nahe an ein Gewässer angelegt w ird , mufs es wie gesagt, — wenn
dasselbe nicht in Kisten aufgeführt wird — während des Baues,
davon getrennt werden , damit man im Trockenen arbeite. Diese
nothwendige Bedingung wird erreicht, wenn man das Gewässer
entweder auf beständig oder nur eine Zeitlang auf einem andern
Wege leitet, oder wenn die Baugrube mit künstlichen Abdämmungen
von denselben getrennt, d. i. abgeschlossen wird.
Zuweilen trifft es sich dann, dafs die Baugrube mit einer Abdämmung
gänzlich umgeben werden mufs, welcher Fall bey Brückenpfeiler
fast immer eintritt. Die zur Erreichung dieser Absicht
dienenden interemistischen Abdämmungen werden entweder von
Faschinen - oder Erddämmen Tab. 6g. oder auch aus zween
Wänden, oder einer Wand bestehenden Holzbau gemacht, woran
oder worin, in den mehrsten Fällen , Erde'gebraucht wird.
§. 42. Soll die Baugrube mittelst eines mehrere Schuhe
hohen Fangedammes gegen den Anfall heftiger Seewogen oder
eines Stromes geschützt werden, so wird ein Faschinendamm oder
vor dem von Dammplanken ($.29.) aufgeführten Fangedamm
ein Erddamm nothwendig, der überdiefs mit Verzäunungen,
versehen wird, zwischen denen Steine gelegt werden, wie denn
ein ähnlicher aus Faschinen gemachter Damm die Schleusengrube
der Schleuse de la Barre zu Havre gegen den Anfall der
Fluth gedeckt hat.
§■ 43- Besteht die Abdämmung nur aus einer im Wasser
geschlagenen oder errichteten Holzwand, so nennt man sie eine