Schleusen-Gründungen speziel handeln, wenn mich die Lehre
vom Bau der Schleusen darauf leitet. Im dritten Abschnitte werde
ich daher zuvor die allgemeine Grundsätze und Maximen davon
vortragen.
§. 26. Der befste Baugrund besteht 1.) aus einem von Ritzen
und lockerer Geschiebe freyen Stein, d iv aus harten Felsen
und Tufstein , oder ganzen harten Steinlagen aller Art. 2.) Einer
solchen festen Damm - Schlick - und troqkener Thonerde , die
fünfzehn Schuh und tiefer ununterbrochen fortgeht, von welcher
der Kubikschuh beynahe 80 Pfund wiegt. 3.) Aus dicht- aufeinander
liegenden Kieseln, die aber dem Angriffe des Stroms der
Wellen oder des Eisganges nicht ausgesetzt sind; 4-) festen aufeinander
liegenden trockenen Grund oder groben Sand, der ohne
Mergel und Lehmtheile ist. 5.) Endlich aus Mergel und Kreidelagen
oder aus feinen Sand , der auch zuweilen mit Kalk vermischt
ist und wenn man darin Gruben macht nicht nachfällt.
27. Alle diese verschiedenen Massen müssen jedoch weder
vom Gewässer geschwängert noch unmittelbar auf solchen
Erdschichten ruhen , die davon durchdrungen sind , oder die
auch an Anhöhen, welche Quellen und Wasser enthalten gelehnt
seyn , wenn man darauf Schleusen und Bauwerke der Art anle-
gen soll, ohne einen Schwellrost zu errichten. (*) Ein Beweis
dieses Satzes gibt die Peterskirche in Rom. Dieselbe steht nämlich
auf ein festes Erdlager, welches aber zu einer gewissen Tiefe mit
unterirdischen Gewässern geschwängert ist. Daher hat die von
den Nachfolgern des Bramante gemachte Verstärkung der Fundamente
den Dohm nicht erhalten können, sondern man war ge-
nöthigt, denselben von unten an mit fünf Zoll dicken und 7 hohen
eisernen Reifen zu umgeben.
Der sonst übrigens gute Baugrund, welcher jedoch die in
diesem §. aufgestellte Eigenschaft und Lage hat, kann nur zu dem
mittelmäfsigen Baugrunde gezählt werden , wozu ich ihn daher
elassifizire.
£*) Man sehe im 3ten Abschnitte die Erklärung des Schwellrostes.
28. Zu dem schlechten oder unsichern Baugrunde kann
gezählt werden: 1.) Die mit vielem feinem Sande vermischte
Erde; 2.) Der bewegliche oder Triebsand und Flugsand; 3.)
Der weißliche Mergel; y}.) Der Torf; 5.) Die mit Gewässern
Stark geschwängerten Erdlagen aller Art; 6.) Das klüftige Geschiebe
von Thonschiefern, in welches sich öfters grofse Höhlungen
befinden; 7.) Der Schlammgrund; und 8.) der schwebende
Morast.
§. zg. Jede von diesen unter sich verschiedene Arten des
Baugrundes, erfordert eine eigene Behandlung und Gründung
des Bauwerkes. D ie . Untersuchung des Bodens , worauf ein
-schweres Bauwerk angelegt werden soll, gehört daher zu den
wesentlichen speziellen Vorarbeiten eines gründlichen und vollkommenen
Beruhigung gewährenden Bauplans. Dieselbe kann
aber am sichersten durch Abtiefung einiger bis 10 und mehrere
Schuhe in einem guten Baugrund hinabgehender Schächte geschehen;
indem man darin jede Erdschichte erkennt. Diese
Methode den Grund zu untersuchen, scheint die einzige zu seyn,
bey welcher eine vollständige Kenntnifs der Lage der Erdschichten
eintritt: denn das mit dem eisernen schraubenförmig sich
endenden und unten mit einem Löffel oder einer sich durch
dessen Umdrehen verschliefsenden Oeffnung versehene Werkzeug,
JLrd.boh.rer genannt, giebt die Erdschichten keinesweges'Vollständig
zu erkennen. Selbst die Einrammung mehrerer Probepfähle
ist nicht allemahl hinreichend, die Festigkeit des Bodens zu bewähren,
weil das Erdreich weiter unterhalb aus solchen Schichten
bestehen kann, die längere Grundpfähle erfordern. Die horizontalen
Erdlagen sind nämlich öfters in einem kleinen Bezirk sehr
Verschieden in ihren Bestandtheilen. Die Erfahrung lehrt auch
vielmahls : dafs bey einem und demselben Bau lange und kürzere
Grundpfähle der Verschiedenheit des Erdreichs wegen, angewendet
werden müssen. Es würden sonach diejenigen eine grofse
Unwissenheit verrathen, welche von einem Baumeister verlanÖg