34o
zehn Stück auf die'Zulage zusammen. Damit sie von der Sonne
nicht krumm gebogen werden, so mufs man sie bald nach
ihrer Zurichtung verarbeiten oder zwischen Schraubenzwingen
legen. Die Falzen werden aber mit den dazu geformten Hobeln
gemacht, indem man die Dammplänke in eine auf den Zimmerplatz
befindliche grofse Zwingebank einspannt, deren Seiten wände
mittelst einiger dadurch gehenden hölzernen Schrauben auseinander
oder zusammen gespannt werden, je nachdem die Dammplanken
dicke oder dünne sind. Der Hobel, womit die Nuthe
bis auf | Zoll tief durch zwey Mann ausgestofsen werden kann,
heißt Nuthhobel. Die Falzen an der Seite des Zapfens b Fig. i 5.
werden mit dem Falzhobel abgehobelt. Soll die Nuthe tiefer
und der Nuthzapfen länger als f Zoll seyn, so mufs das Stemmeisen
oder die Breitaxt gebraucht werden. In den mehrsten Fällen
wird daher die Tiefe der Nuthe zu i bis f Zoll hinreichen
müssen und können. Auch die vierkantigen Dammplanken
müssen nach der schmalen Seite genau abgekannt und dann ab-
gehöbelt werden, damit-sie dicht aneinander passen.
§. 58. Was die Spitze a Fig. 20 (* ) der, Dammplänken
anbetrifft, so wird sie einen Schuh lang, nach der dicken Seite
der Planke zwey Zoll breit, und nach der Breite ein Drittel derselben
schräge abgeschärft. Bey einem Grunde, worin sich Steine befinden,
w'ird sie mit Eisenblech beschlagen, das ist mit einem
Schuh’ der beyläufig 9 bis 20 Pfund wiegt, versehen. Die.Na-
gellöcher b, welche an denselben kommen , müssen vertical länglicht
stehen , damit sie, wenn der Schub etwas aufgeschoben
wird, längs den Nägeln hingleiten, und dieselben nicht absprengen
(S. 4ter Abschn. vi. Abth. §. 28.). Bey einem weichen
Grunde mufs die Spitze blos gebrannt werden.
Wollte man den Dammplanken, wie den Grund- und
Stützpfähle, eine nach allen Seiten scharf zulaufende Spitze ge(*)
In dem Durchschnitt der einen Nutbplanlce (Fig. 2 0 . £.) ist die Nu-
the in cd zu sehen.
ben, so würde sich in den Zwischenraum zweyer Spitzen, während
des Einrammens die Erde einschieben, folglich die Dammplanken
auseinanderzu streben trachten. Ein anderes ist es jedoch
, wenn man statt der Dammplanken, die nur eine Dicke
von drey bis acht Zoll haben (wegen der Höhe von der Spundwand)
acht bis zwölf Zoll dicke Dammpfähle gebrauchen mufs
(Fig. 2. Tab. 82.), welche sich natürlich nicht so leicht als die
dünnen Dammplanken auseinander zwängen lassen.
§. 59. Die Eintreibung der Dammplanken zu Fangedämmen
betreffend: so müssen sie 3 bis 8 Fufs senkrecht in den festen
Boden eingerammt werden, damit das Grundwasser unter
dieselben nicht durchdringe. Da sie zwey Drittel bis drey Viertheile
ihrer Länge aus dem Grunde hervorragen können , so
werden sie 9 bis 32 Fufs lang gemacht. Bey der Brücke von
Neuilly waren sie 21 Fufs lang, 4 Zoll dick und 9 Zoll breit
und hatten einen 10 Pfund schweren eisernen Schuh. Mit 600
bis goo Pfund schweren Rammen hatte man sie 3 bis 6 Fufs
in den festen Grund eingetrieben. Bey der Brücke von Orléans
waren sie 16 bis 20 Fufs lang und standen 4 Fufs tief im festen
Grunde. Bey dem im 2ten Bande S.'471. beschriebenen merkwürdigen
Fangedamm Tab. 83. Fig. xv. sind die 10 bis 12 Fufs
langen Dammplanken 4 bis 5 Fufs tief eingerammt worden.
D ie S tü tzp fäh le müs sen 3 bis 4 F u fs tie fe r e in g e ram m t w e r d
e n , als die D am m p la n k e n u n d in e in em le ich ten B o d e n e in e
S ch rä g e v o n 1 bis 3 Z o ll a u f d en F u fs H ö h e e rh a lt e n , in ein
em festen B o d en w e rd e n sie ab e r v e r t ic a l e in g e s ch la g en .
§. 60. Da das Eindringen der Pfähle ( 7 ter Abschnitt der
6ten Abth. §. iS.) von der Erschütterung ihrer Holzfiebern abhängt,
so ist es offenbar, dafs alle Nuthpfähle und Nuthplanken
mit mehreren Rammschlägen eingeschlagen werden müssen, als
die einfachen Dammpfähle oder Dammplanken. Ohne Noth
sollte man sich daher der Nuthplanken nie bedienen ; und es
ist zu wünschen, dafs man auf einer und derselben Baustelle
über das Einrücken der verschiedenen Spundplanken und Damm