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ten, dafs er genau, die Länge der Grund- (* ) und Stuizpfähle (**)
ehe’ der Ausführung des Baues oder die genaueste Untersuchung
des Bodens beschlossen wird, angeben, und während des Baues
von dem Anschläge um gär nichts abgehen soll. - '
W ie nützlich und nrithwendig indessen das Ausgraben einiger
Schächte bis 10 und i 5 Schuh Tiefe in den festen. Baugrund
is t ; so läf&t sich dasselbe dennoch nicht allemahl bewerkstelligen.
Ein Fall, der bey Flufsbetten eintritt, und man muff sich daher
öfters mit dem Erdbohrer und dem Einrammen eines Pfahls oder
einiger Pfähle begnügen. Ausser solchen Probepfählen bedienen
sich die Wasserbaumeister — wie Perronet gethan hat — , einer
zwey Zoll dicken eisernen Sondirstange.^ Dieselbe ward so lang
in den Grund getrieben , . '.bis sie mit 3 o Schlägen des Rammklotzes
nur drey Zoll tief einrückte. Damit man bey ihrer Ausziehung
die Beschaffenheit der Erdlagen erfahren möge, so sind an derselben
auf einen Schuh Abstand,, kleine aus Eisenblech bestehende
Taschen, die nach unten offen stehen , .befestigt. Da dieselben
mit Talg angefüllt sind: so drängt sich das Er-dreich in dieselben
hinein , • wenn die Sondirstange eingerammt wird. Bey sehr grossen
Bauentwürfe als z. B. bey der ausgedehnten Schiffbarmachung
eines Flusses, die mehrere Schleusen erfordert ist es auch
allemal nicht ausführbar , gleich bey dem .ersten Entwurf des
Plans an allen Stellen Schächte abzutaufen. Kann man daher
nicht auf die Schichten oder Lagen des Erdreiches,, worinn die
Schleusen erbaut werden sollen aus den Bestandteilen der Flufs-
ufer schliesen , so mufs sich eines Erdbohrers zur Untersuchung
des Grundes bedient werden. Der befste dazu ist derjenige; dessen
sich die Holländer bedienen und der Sackbohrer heifst ( Fig. 34...
Tab. 83.) der zwey Zoll breite Bügel ce ist an einer eisernen Stange
a i befestigt. Vorne ist derselbe mit einer scharfen Kante ver-
( * ) Unter GrnndpfähU werden solche RammpfäMe, welche fast gänzlich
ihrer ILänge nach in dem Grund stehen , • verstanden.
(* * ) Stützpfähle hingegen stehen mehr Übei dem Grund herror-, als sie
darin eingeschlagen sind.
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sehen. Wird der Bohrer gedreht, so dringt sich die ausgebohrte
Erde in das Drathnetz hinein.
§. 3o. Folgende ist eine Hauptmaasregel bey Anordnung
der Baugruben. Sie sind trocken , geräumig und wo möglich
bis zum festen Grunde anzulegen d. i. auszuheben. Von demselben
mufs daher das Wasser abgeleitet werden ; welches Ableiten
entweder durch den natürlichen Fall des Erdreichs , oder mit
Hülfe der Schöpfmaschinen geschieht. Oefters'wird es auch noth-
wendig, und es trägt zur Festigkeit des Bauwerkes wesentlich bey,
wenn aus dem der Baugrube nahe liegenden Erdreiche das Wasser
gezogen wird , welches zuweilen durch das Abbohren ( 3. B.
S.98.) geschehen kann. Diese letzte Arbeit darf bey solchen Bergabhängen,
die stark mit Wasser geschwängert sind, nie unterlassen
werden : denn es sind viele Bauanlagen in kurzer Zeit deswegen
zerstört, eingedrückt, oder vom Frost gesprengt worden ,
weil die sie umgebende Erdlagen mit Wasser angefüllt waren.
§. 3i. Den Raum der Baugrube erhält man dadurch, dafs
entweder die hinlänglich cobärirende Erde mit 1 oder 15 Schuh
Böschung abgegraben, dafs die Baugrube mittelst hölzerner Verschalungen
abgestrift wird; dafs man dieselbe mitFangdämme (*)
umgiebt oder die schräge abgestochene Erde mit kleinen Verzäunungen
befestigt, zwischen welchen Zäunen Steine gelegt werden,
die gegen das Abstürzen und Abspühlen der Erde von heftigen Regengüssen
, Sicherheit gewähren.
§. 2>2. Ausserhalb dem Fundamente des Bauwerkes oder
dem horizontalen Boden der Baugrube mufs jedoch zum Bauverkehr
ein Raum von 5 bis 12 Schuh breit bleiben. Da, wo Rammen
gesetzt werden, mag man denselben soviel als nöthig ver-
gröfsern. Bey lockern Boden kann die Böschung der Baugrube
(* ) Fangdämme sind im Allgemeinen interemistische Abdämmungen des
äussern Wassers von der Baugrübe. Im Speciellen nennt man die aus
einem Holzbau mit Erde gefüllten in dieser Absicht angelegten Dämme,
Fangedamme.
IV. Band. 42.