re vom Kalk und Mörtel vortragen, ehe ich der Ziegel erwähne.
II. Vom Kalk und Mörtel.
Der Kalk ist vorzüglich dreyerley Gattung, entweder a)
aus Kalksteinen b) aus Mergelerde c) oder aus Muscheln gebrannt.
Dieser heifst Muschelkalk, der erstere Steinkalk, Lederkalk
oder blos Kalk und der zweyte Mergelkalk.
§. 10. Die Chemie lehrt uns: dafs der Kalkstein aus Kalkerde,
Kohlensäure und Wasser besteht,* dafs er gebrannt der
letztem Stoffen beraubt wird, mithin in Stücken und Staub zerfällt;
dieselben aber, der Luft und Nässe ausgesetzt, wieder einsaugt
und sich so von neuem verhärten kann : weswegen die
Kalkgruben von der Luft verwahrt, d. i. mit Sande zugedeckt
seyn müssen.
Kalkstein in Scheidewasser aufgelöfst, einen bedeutenden
etwa \ bis \ des Gewichts vom Stein habenden Bodensatz von
Kiesel-, Thon-undEisenerde zurück lassend, gehört zum befsten.
Der in Kalköfen gebrannte Stein (* ) verliert gewöhnlich f bis
die Hälfte seiner natürlichen Schwere.
§. 11. W ird auf den gebrannten Kalk Wasser geschüttet:
so verschluckt er dasselbe, erhitzt sich, indem der darin
enthaltene Wärmestoff ausgeschieden wird. Den mit. W ^ -
(* ) Das Brennen muß nämlich vollkommen geschehen, um die Kohlensäure
und das Wasser aus die Steine zu treiben und der nicht gut ausgebrannte
Kalk taugt deswegen zum mauern nicht. Wird während heftigen
Regen und Stürmen gebrannt, so geräth der Kalk nicht so gut als
bey schöner Witterung; auch mufs das Feuer nicht einmahl schwach
und das andere mahl stark seyn. Die Kennzeichen eines gut gebrannten
Kalkes bestehn darin: dafs der Stein nach dem Brande um die
Hälfte kleiner oder wenigstens \ bis die Hälfte leichter ist; dafs er beym
Löschen knistert und einen dicken Rauch giebt; viel Wasser verschluckt
und sich an die Wände der Kalkgrube anhängt.
ser gesättigten Kalk nennt man lebendigen oder gelöschten
Kalk (*).
§. 12. Schon Vitruv Cap. V . Lib. II. giebt dem aus harten
Kalksteinen gebrannten Kalk vor den aus weichen gebrannten
zu den Mauern den Vorzug und will den letztem zur Bekleidung
verwendet wissen. In der-Regel ist diese Angabe auch
noch jetzt richtig, aber es giebt Ausnahmen und Smeaton fand
bey seinen Uber den Mörtel, angestellten Versuchen das Gegen-
theil.
Einige Kalkarten müssen gleich nach geschehener Löschung
verarbeitet werden, wie z. B. der Paduanische Kalk, welcher
viele Kieselerde enthält; andere müssen gelöscht in der Kalkgrube
ein Jahr und länger liegen^ bleiben. Der Mährische-Choro-
witzer Kalk mufs z. B. bald verbraucht werden; eben so wie der
in Holland bekannte Lütticher Kalk und alle Kalkarten, die
zu Wassermörtel gut sind, d. i. viel Kiesel-, Thon- und Eisenerde
enthalten.
Der Baumeister mufs indessen stets über den Gebrauch des
Kalkes die Erfahrung anderer oder seine eigne mit Behandlung
der vorhandenen Baumaterialien zu Hülfe nehmen: denn wer
alles Verfahren einigen wenigen Regeln unterwerfen w ill, der
ist noch wenig in der Praxis bewandert!
§. i 3. Was das Wasser anbetrifft, womit der Kalk gelöscht
wird, so ist das auf gelöschten Kalk stehende Kalkwasser
( * ) Da der gebrannte Kalkstein, wenn er im Freyen liegt die Kohlensäure
und Wasser einsaugt; so ist es nothwendig, ihm entweder in Gefäfse
zu füllen oder bald zu löschen oder zu gebrauchen. Beym Löschen
mufs so viel Wasser aufgegossen werden, dafs sich alle Steine hinlänglich
mit Wasser sättigen; und ist die Masse fleifsig durchzurühren.
Bey zu wenigem Wasser verbrennt der Kalk, bey zu vielem verliert er
von'seiner Bindungskraft.
In dem gelöschten Kalk müssen keine einzelne Steinklumpen angetroffen
werden, sondern wenn man mit einem Grabscheit hinein sticht
mufs der Kalk daran als ein weicher Brey hangen.