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floren oder geographische Pflanzenreiche gebe, als es Urgebirge
gebe. Von den Gebiigen sollten jene Pflanzen
lierabgestiegen sein in die Ebene, und so die Erde bevölkert
haben. Die Unhaltbarkeit solcher Ansichten ist heutigen
Tag<is, nach genauerer Kenntnifs über das Vorkommen
der Pflanzen, so wie bei den richtigeren geologischen
Ansichten unserer Zeit allgemein bekannt.
Die Herren De Candolle und Schouw theilten dagegen
die Pflanzendecke in verschiedene geographische Reiche,-
indem sie das Vorherrschen dieser oder jener charakteristischen
Pflanzenform oder Pflanzenfamilie, als Eintheilungs-
Princip zum Grunde legten und dann diese verschiedenen
Floren entweder nach dem Namen der Ländermassen benannten,
oder nach den vorherrschenden Pflanzenformen,
welche jene Gegend charakterisiren. Ja um so viel wie
möglich jeder Willkiihrlichkeit zu entgehen, gab Herr
Schouw die Erfordernisse zur Aufstellung eines solchen
pflanzengeographischenReiches genauer an. Es müssen nämlich
nach diesen wenigstens die Hälfte der bekannten Arten
dem Erdtheile angehören, welcher zu einem pflanzengeographischen
Reiche erhoben werden soll; es müssen ferner,
wenigstens ^ der Gattungen, entweder völlig eigenthümlich
sein, oder in diesem Lande doch wenigstens so
vorherrschen, dafs sie in anderen Ländern nur als Repräsentanten
zu betrachten sind, ja dafs endlich diesem
Erdtheile sogar einzelne Familien eig-enthümlich sind, oder
daselbst wenigstens ihr entschiedenes Maximum erreichen.
Die pflanzengeographischen Reiche theilt Herr Schouw
wiederum in Provinzen je nach den geringeren Vegetationsverschiedenheiten;
I eigenthümlicher Arten und einige
eigenthümliclie Gattungen, reichen zur Bildung einer
solchen Provinz hin.
Die ganze geographische Eintheilung der Pflanzendecke
nach Herrn Schouw ist folgende:
L. c. p. 507.
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1. Reich der Saxifragen und der Moose (Alpinisch
arktische Flora).
a) Provinz der Riedgräser (Arktische Flora);
b) Provinz der Primtilaceen und Phyteumen (Südeuropäische
Alpenflora.
2. Reich der Umbellaten und der Cruciaten,
a) Provinz der Cichoraceen (Nordeuropäische
Flora);
b) Provinz der Astragalen, Halophyten und Cynarocephalen
(Nordasiatische Flora).
3. Reich der Labiaten und Caryophyllaceen
(Mittelländische Flora).
a) Provinz der Cisten (Spanien und Portugal);
b) Provinz der Scabiosen und Salvien (Südliches
Frankreich, Italien, Sicilien);
c) Provinz der strauchartigen Labiaten (Levantische
Flora, Griechenland etc.);
d) Nordafrikanische Provinz;
e) Provinz der Semperviven.
4. Der östliche temperirte Theil des alten
C o n t i n e n t e s (vielleicht das Reich der Rhamnus-
Arten und Caprifolien).
5. Reich der Asterar ten und Solidaginen.
6. Reich der Magnolien.
7. Reich der Cactus-, Piper-Arten und der
M e l a s t o m e n .
a) Provinz der Farrnkräuter und der Orchideen;
b) Provinz der Palmen.
8. Reich der Cinchonen.
9. Reich der Escal lonien, Vaccinien und Wint
e r e n .
10. Chilisches Reich.
11. Reich der baumartigen Syngenesisten.
12. Antarktisches Reich.
13. Neuzeeländisches Reich.
14. Reich der Epacriden und Eucalypten.
15. Reich der Mesem b r y a n t h e m a u. Stapelien.