4- Wenn in einem Dorfe die Sturmglocke gezogen wird, so
ist Gefahr am Deiche.
5. Wenn ein Einbruch entsteht, so soll auf dem Thurme so
lange geläutet werden, bis in den benachbarten Dörfern auch
geläutet wird, und dieses geht in dem Tielerwaard so wohl
an der Wraal als an der Rhein Seite, und in dem Reiche von
Nymegen und dem Amte zwischen der Maas an der Waal
und Maas Seite fort, bis an dem obersten und untersten Dorfe.
6. Wird dieses Läuten zu Nymegen gehört, so geschehen
neun Kanonen-Schüsse, wenn der Durchbruch in dem Reiche
von Nymegen oder in dem Amte zwischen der Waal und Maas
ist. Ist der Durchbruch aber in den Aemtern Ober-oder Nieder-
Betuwe oder im Tielerwaard, so geschehen nur sieben Schüsse.
7. Wenn das Wasser in dem Flusse hoch steht, es sey nun
beym offenen Flusse oder beym Losbrechen des Eises, so soll
alle Tage von dem obersten Posten in der Ober- Betuwe ein
Mann zu Pferde an die nächste Wache unterwärts mit Nachrichten
von dem Steigen und Fallen geschickt werden. Diese
Nachrichten werden von Posten zu Posten, sowohl an der Waal-
als an der Maas Seite weiter befördert.
Dasselbe soll von der untersten Wache des Tielerwaards
nach oben gesehen, und der letzte Reiter, der von der Ober-Betuwe
an die Wache der Nieder-Betuwe geschickt war, soll die
von unten kommenden Nachrichten wieder nach oben befördern.
Ein jeder Heemraad mufs diese Nachrichten schriftlich geben.
A u f dieselbe Weise sollen in dem Reiche von Nymegen
und dem Amte zwischen der Waal und der Maas in Rücksicht
dieser beyden Flüsse die Nachrichten weiter befördert werden.
8. Wird den Schulzen aufgetragen, dahin zu sehen, dafs
diesem allen ein Genüge geschehe (x).
Den Jten Febr. H B f wurde dieses Reglement dahin verändert,
dafs:
(x ) Ordre nopens het gene in tyden van Ys Karinge en Watersnood
/iioet waergenomen worden. Ben 16 der Slagtmaend 1 7 ,"o.
1. Die Wache des Reiches von Nymegen mit einem geschriebenen
Berichte von den genauen Zustande der Deiche, und
wie das Wasser gestiegen oder gefallen ist, von zwey zu zwey
Stunden verschickt werden soll. Die oberste Wache geht an die
Deichwache zu Weurt, und so von Posten und Posten die ganze
Waal hinunter, und die Maas wieder herauf.
Ein gleicher geschriebener Bericht wird alle zwey Stunden,
von der ersten Wache der Maas an diesen Flufs hinunter und
die Waal heraufgeschickt.
3. Fällt »etwas aufserordentliches vor, so wird noch aufser
diesen Berichten ein Bothe nach oben und ein anderer zugleich
nach unten geschickt.
4. Die Heemraaden und Deichschreiber müssen dafür sorgen,
dafs diese Berichte genau und bestimmt sind.
5. Die Schulzen, Bürgermeister und Rottmeister sorgen dafür,
dafs alle die Vorsichtsmafsregeln z. B. die geladenen Mist-
Wagen, in Bereitschaft sind (x).
Eine weitläuftige andere Nachricht von dieser Strom-Cor-
respondenz befindet sich in dem Verhaal wegens de twee
laatste Overstroomingen wovon einen kurzen Auszug hier
mitzutheilen noch vielleicht nicht überflüssig seyn dürfte, da
diese in etwas abgeänderte Einrichtung noch neuer , nähm-
lich vom nten May 1768 , ist.
Sobald z. B. das Wasser in dem Nieder-Rhein oder Leck
19 Fufs zu Cuilenburg steht, oder wégen. Eisdämme, oder
sonsten Gefahr vorhanden ist, so schickt das Deich-Collegium
zu Cuilenburg vier, oder wenn es Noth thut, acht Expressen
zu Pferde nach oben, um schriftliche Berichte über den Zustand
der Deiche auf jeden Platz einzuziehen. Ein Theil derselben
reitet längs "dem Rheine über Beusichem, Ravenswaay,
Ryswyk, Maurik, Eck und Wie l, Linden und Marse (oder
wenn der Marse Polder eingebrochen ist, über Kesteren),
(v ) Nieuw Regelement ten Aenzien van de Correspondentie by Gelegenheit
van 'Watersnood. 7 Sprokkelmaend 17 5 7.