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Rynland (T. 4 1 -)» der gröfste Theil des Süder-Quartiers von
Holland, das westwärts an die Nord-See, nordwärts an das;
Kennemerland, in Osten an das Amstelland, an die Provinz
Utrecht und an die Waterschap Woerden, und zum Süden an
Delfland und Schieland grenzt, war wenigstens schon vor 1 253
bedeieht: denn von diesem Jahre findet sieh bereits eine alte
Urkunde vom Könige Wilhelm I I , worin die Hoogheemraad-
schap von Rynland (ein Deich-Collegium) erwähnt wird (o).
Die eigentliche Zeit der Bedeichung ist indefs nicht bekannt.
Delfland (T. 40.), das auch zum Süder-Quartier von Holland
gehört, und nordwärts an Rynland, zum Süden an die
Maas, und westwärts an die Nord-See grenzt, war wenigstens
auch schon 1255 bedeieht (p).
Schieland (T. 4o-), dessen Grenzen nordwärts Rynland, ostwärts
das Land von Goude und die Yssel; südwärts die Maas,
und westwärts DeManct sind, war schon vor 12 73 mit Deiche
umschlossen ( q ).
Das Land van Voorn (T. 40 und 46), in dem südlichen
Theile von Holland, zwischen dieser Provinz und der Provinz
Seeland, wird eingetheilt in Ost-und West-Voorn und Over-
Flacque, oder Süd - Voorn. Ost-Voorn wurde im Jahre s63o
rundum mit einem Deiche versehen (r).
Der Süd - Holländische Waard, worin Dortreeht liegt, und
wozu das alte Land von Altena und Heusden gehört, war i 3oo
bedeieht.
Das neue Land von Altena (T. 3o), ein Stück Landes i 36g
Morgen grofs, das aufser der alten Bedeichung des eigentlichen
Landes von Altena liegt,’ wurde 1640 längs dem Bies-Bosch,
oder dem Bergischen Felde eingedeicht (s).
£0) Tegenw. Staat Deel. VI. bl. 210.
(.ß) — — — — VI. bl. 476.
(?) — — — — VII. bl. g.
Dubbeldamm, ein ansehnliches Amt im Osten des Eilandes
von Dordrecht, wurde i 6o3 von neuem dem Wasser abgedeicht,
denn dieser Polder war 14 2 1 von der, Fluth verschlungen.
Im Jahre 16 18 wurden die Südpolder dieses Eilandes mit
Deiche versehen ( t).
Ost -Ysselmonde ward 1446 aufs neue bedeieht, nachdem
der alte Deich in diesem Jahre weggebrochen war (u).
Der Alblasser Waard (T. 3g und 4° ) grenzt nordwärts an
den Leck, zum Osten an die Länder von Vianen und Arkel,
und zum Süden und Westen an die Merwe, und ist 21340
Morgen und 10 0 Ruthen grofs. Bey der ersten Bedeichung dieses
Waards war derselbe bey Weitem nicht so grofs, indem die
Ländereyen von Hardingsveld, Giesen-Nieuwkerk, Papendrecht,
Alblas, Alblasserdamm und Nieuw-Lekkerland Aufsendeichslande,
oder auch für sich selbst bedeieht waren. Die frühesten
Urkunde, die von dem Deichrechte dieser Ländereyen gefunden
wird, ist von Graf Floris V . von 1 2 7 7 ( x ).
Der Krimpener Waard , (T. 4°-) wodurch der von der
Leck, der Noord oder Merwede, der Yssel und der V list umgebene
Theil Landes verstanden wird , war nach einer Urkunde
vom Grafen Floris v. J. 1097 (y ) damahls wenigstens schon
bedeieht. Die Gröfse dieses bedeichten Waards wird zu 14 0 0 0
Morgen Landes angegeben, indefs trägt es zu den allgemeinen
Landes Lasten nur für io 586 Morgen bey.
Die Lande von Arkel, Vianen, Haagestein, Everdingen und
Leerdamm sind unter dem Nahmen von Vyf-Heeren Landen
bekannt (T. 3g.), weil sie ehemahls von fünf besondern Herren
regiert wurden. Sie liegen im Osten vom Alblasser-Waard,
zwischen demZouvve- und Dief-Deiche, und zwischen der Leck
(O Feg. St. t>, VH. bl. 358,
( “ ) — — D. VII. bl. 3j 6.
(* ) — — D, VII. bl. 383, und Oudenhoven Alblasserwaard p. a3„
O ) '— F>. VII. bl. 4.51, — Oudenh, Zuidholland p, 371,
II. Band. g.