und der Linse. Diese fünf Herren errichteten 1284 einen Deich-
Stuhl, und verbanden sich in dieser Convention, ihre Lande gegen
hohe Fluthen zu schützen. Nach dieser Zeit ward im Jahre
1 385 der DiefDeich mit grofsen Kosten von den sämmtlichen
Begüterten der Grafschaft Culenberg, entweder erst neu aufgeführt,
oder erhöht. An der Erhaltung dieses Dammes war ebenfalls
dem Alblasser Waard sehr viel gelegen, da der Wa a rd,
wenn dieser Damm durchbrach, Ueberschwemmungen ausgesetzt
war. Die Bewohner dieses Waards liefsen aus dieser Ursache
so wie ein jeder der fünf Herren ein Wachthaus auf den Deich
hauen, worin die Deichgrafen und Heemraaden der respectiven
Districte zur Zeit wenn die oben liegende Betouwe überströmt
war, Zusammenkommen und die nöthigen Veranstaltungen zur
Erhaltung des Dief-Deiches treffen konnten.
Da also noch im Jahre 1 3 8 5 der Dief Deich dem Alblasser
Waard von sehr grofsem Nutzen war, und die Ueberschwemmungen,
welche sich auf die Betouwe ausdehnten, von diesem
Waard abhielt, so mufs nothwendig die Anlage des Zouwen
Deichs später fallen; denn sobald dies.er aufgeführt war, deckte
er den Alblasser Waard , dem nun der Dief Deich nicht so
wichtig, ist, und der jetzt nur allein die V y f Heeren Lande beschützt.
Eben diese Gründe lassen die Anlage des Korn- und
Aals Deiches von der Linge bis zum Leck später als 1 385 bestimmen.
Denn waren diese Deiche schon damahls angelegt, so be-
greiffen Wir nicht, welchen Vortheil der Dief Deich hätte leisten
können. Es ist auch nicht zu erklären, weswegen der ICorn-
und Aals Deich nur allein von den Bewohnern der V y f Heeren
Lande, und nicht von denen des Alblasser Waards gemeinschaftlich
mit Buren und Culenburg unterhalten; warum er nicht in einen
bessern Zustand gesetzt wird. Denn wenn diese Deiche
(welche eigentlich nur Eine Bedeichung bilden) und die Deiche
an der Linge und am Leck den Ueberschwemmungen widerstehen;
so können ja weder die Grafschaften Buren und Culenburg,
noch die V y f Herren Lande überschwemmt werden.
Da der Deich längs der Zeerik (der Zouwen Deich) später
als 1 385 angelegt ist, so fällt die Ausgrabung der Zeerik auch
später; denn aus dieser ist ohne Zweifel die Damm - Erde zum
Zouwen Deich genommen.
Die Waterschap Woerden war i 322 mit Deichen eingeschlossen.
Bedeichung von West-Friesland oder Nord-Holland.
T. 43 und 45 •
West-Friesland ist derjenige Theil von Nord - Holland , der
im Westen an das Kennemerland grenzt , und gegen Osten bis
an die Süder-See geht, so dafs dasselbe im Norden zwischen
der Zype und dem Wieringerwaard und gegen Süden zwischen
einem andern Theile des Kennemerlandes nebst Zeevank und
Waterland begrenzt ist. Diese Landstrecke ist schon sehr frühe
mit einem Deiche umgeben worden, wenigstens ist es aus
einer Urkunde vom Jahre 1288 vom Grafen Floris ersichtlich,
dafs sie um diese Zeit schon bedeicht war. Die Länge dieses
Deiches ist 3i 5oo Ruthen, und das dadurch bedeichte Land
47261 Morgen, 177 Ruthen grofs (z). Von der Wichtigkeit
und Kostbarkeit des Holländischen Wasserbaues mag dieser
West-Friesische Deich als ein Beyspiel zeugen:
Die Kosten dieses Deiches haben in
hundert Jahren, nähmlich von i 65o bis
inclusive 1749» b e t r a g e n ........................ fl. i 56522og. 19. 8.
W-ozu noch dasjenige kommt, was in
den Jahren von 1782 bis 1742 zur Unterhaltung
der West-Friesichen Deiche
auf Interessen aufgenommen worden ist,
und welches beträgt . . . . . . . fl. 2304461. |— 8.
in allem fl. 179 56671. — —
(z) Teg. St. VIII. D.