Anfangs unter einen Deichgrafen von Delfland gehörten. Seitdem
sind merkliche Veränderungen in den Deichsregierungen
vorgefallen. Der Heemraathschaften sind mehrere gekommen
als vordem da waren. Sie bestehen aus einem Deichgrafen
und einer gewissen Anzahl Heemraaden. Eine jede Heemrad-
schaft ist in ihre besondere Aemter vertheilt. Der Schulze eines
jeden Amtes oder Dorfes hat meistens, neben dem Amtswächter
( Ambagtsbewaarder) die Aufsicht über die Eindeichungen (Dyk-
aadjen), welche sich in seinem Kirchspiele befinden. Ferner
sind über die Deiche; womit die einzelnen Polder umgeben
sind, Poldermeister und Aufseher (Schouwers of Kroosheem-
raaden), die unter dem Schulzen des Amtes oder Dorfes stehen
, welches bedeicht ist. In die Heemraadschaften gehören
auch die Haupteingesessenen , welche das gemeine Beste der Eingesessenen
wahrnehmen, und darauf Acht haben , dafs dieses
nicht verwahrloset, oder demselben entgegen gehandelt werde.
Die Deichskosten und was ferner zur Unterhaltung der Colle-
gien und Bedienten der Heemraadschaften gehört, wird von den
Ländereyen bezahlt. Diese Lasten auf den Ländereyen sind in
Nord-Holland so hoch gestiegen, dafs daselbst schon in verschiedenen
Ländereyen der Spaden gesteckt worden ist (*), welches
jedoch in Süd-Holland noch nicht Statt gehabt hat, obgleich
auch hier die Kosten sehr grofs sind. Im Rynland müssen die
Ländereyen gegenwärtig für die jährliche Umlagen (Ommesla-
gen) der Heemraadschaft sowohl in gewöhnlichen als ungewöhnlichen
Zeiten, mehr als vierzig Stüber von einem jeden Morgen
aufbringen. In Delfland wird mehr als fünfzig Stüber bezahlt.
Die Polder - Unkosten betragen noch aufserdem ungefähr Drey-
( * ) Dieses ist eine alte Gewohnheit, nach welcher der Eigenthümer eines
Landes, wenn er nicht mehr die Deichslasten tragen kann, einen
Spaden in den Deich steckt, wodurch er zu erkennen gibt, dafs er
sein Eigenthum an die Ländereyen aufgibt , und diese sich nun der
Staat wieder zu eignen [möge, wenn er den Deich erhalten wissen
will*
fsig, und die Amtsunkosten eilfe, zwölfe oder mehrere Stüber
von jedem Morgen. Bey einer gewöhnlichen Schätzung müssen
sie fünf Gulden, und bey einer ungewöhnlichen Schätzung fünfzig
Stüber für den Morgen Landes (600 Rheinländische Quadrat
Ruthen) bezahlen. Die vielen übrigen Auflagen, welche
das Land, aufzubringen hat, gehören hier nicht her. Der Werth
eines Morgens von den besten Ländereyen wird in Süd-Holland
im Durchschnitte ungefähr zu fünf hundert Gulden geschätzt.
Er gibt dann 3o Gulden jährliche Pacht.
ZW E Y T E EPOCHE, VON DEM JAH R E 14 2 1 BIS ZUR
MITTE DES SIEBENZEHNTEN JAHRHUNDERTS.
Entstehung des Ouden- Wiels. (T. 31.)
Eine grofse Veränderung in den Holländischen Flüssen hat
der Durchbruch des Ouden-Wiels, oder der Untergang eines
Theiles des Dortrechter Landes hervor gebracht. Man hatte seit
1 366 ein, aufser dem Damme des Alblasser Waards, an der
Seite der Merwede gelegenes grofses Stück Land eingedeicht,
und dadurch das Bett des Flusses zwischen Haardingsveld und
Werken dam viel enger gemacht, als es zuvor war. Das Wasser
drang daher bey hohen Fluthen so stark gegen die beyder-
seitigen Dämme, dafs endlich der älteste Damm, welcher vor-
mahls den Süd - Holländschen Waard einfafste, in der Nacht vom
i8 ten auf den 19 ten Nov. 1-421 durchbrach. Dieser Durchbruch
geschah vor Werkendam, an dem Orte, der nachher
der Oude - Wiel (alte W ie l) (T. 3o.) genannt ward,
wodurch der ganze Süd - Holländische Waard überschwemmt
wurde , zwey und siebenzig Kirch - Dörfer untergingen ,
und eine zahllose Menge Menschen ihr Leben verlohren
haben. Viele von diesen Kirch-Dörfern und Aemtern kennt
man nur jetzt noch ihrem Nahmen nach, ohne zu wissen, wo sie
gelegen haben. Andere sind entweder ganz oder zum Theil
wieder hervor gekommen, wovon etliche nachher von neuem be