des Kaisers Friedrich ein Contract zwischen Gottfried, BischofF
von Utrecht; Heinrich, Grafen von Geldern; und Diedrich, Grafen
von Cleve, geschlossen wurde, um den Unglücksfällen ,
welchen man durch die Ueberschwemmungen der Flüsse beständig
ausgesetzt war, vorzubeugen; weil die verschiedenen Absichten
kleiner benachbarter Landsteiche, ja sogar einzelner Städte,
es zu allen Zeiten sehr schwer machten, dagegen gehörige
Anstalten zu treffen. Der hier geschlossene Contract lief auf
folgende drey Puncte hinaus: 1. Es sollte ein Abflufs für das
Wasser durch den Acker Noda, oder Nieda, der zwischen
dem Rheine und der Süder-See, ein wenig oberhalb Reenen ,
an der Gelderschen Grenze anfing, gegraben werden, um vermittelst
desselben das überflüssige Rheinwasser, wodurch das Stift
sehr litt, in die See zu führen; welches desto leichter geschehen
konnte, da dieser Acker auch dicht an der See 1 ag (T. 42.). 9
Der bey W yk te Duurstede in uralten Zeiten von Civilis in den
Rhein gelegte Damm sollte niemahls zerstört werden. 3. Der
vom Grafen Floris bey Zwadenburg in den Rhein gelegte Damm,
sollte dagegen auf ausdrücklichen Befehl wieder weg genommen
werden (S. 53.). Dem Grafen selbst wurden wegen der
Anlage dieses Dammes heftige Vorwürfe gemacht, und ihm
Schuld gegeben , die Ursache vieler Ueberschwemmungen in
dem Stifte und des Todes einer unzählbaren Menge Menschen
gewesen zu seyn. Dieses Diplom vom Kaiser Friedrich dem ersten
kommt beym Heda S. 18 1. u. f. vor. Graf Wilhelm I. von
Holland mufste eidlich versprechen, für die Zukunft bey keiner
Gelegenheit den Rhein, weder bey Zwadenburg, noch sonst wo
wieder zuzudämmen. Die Stadt, welche er hier anlegen liefs,
wurde nach dem alten Damme Zwadenburgerdamm, nachher
Zwamerdamm genannt.
Die Noda ist nachher zu Folge dieses Vertragens gegraben
worden, und der dadurch entstandene Canal hat, wie Mathae-
us in notis ad Anonynum de rebus ultrajectinus p. 12 1 . zeigt,
den Nahmen Grebbe bekommen. Indessen ist dadurch noch keine
Communieation des Rheines mit den Süder-See eröffnet. Allein
wegen Erfüllfing der andern beyden Puncte des Vertrages ist
oft Streit entstanden.
Ueher Nord-Holland und die Süder-See. ( T. 42. 4^. 44 und4d.)
W ir haben bisher nur von der Batavischen Insel gesprochen.
Der Theil zum Norden des alten Rheines bis an die Ems
und Weser, von dem ein grofser Theil jetzt unter dem Nahmen
Nord-Holland bekannt ist, ward zu den Römer Zeiten mit zu
Germania gerechnet. Von den Völkern, die dieses Land bewohnten,
waren es hauptsächlich die Friesen, die sich so häufig
in der Geschichte berühmt machten. W ir haben schon im
Vorbeygehen erwähnt, dafs die jetzige Süder-See vormahls nur
' eine Landsee w a r , die beym Mela (y)unter dem Nahmen Flevo
Laeus vorkommt. Tacitus ( z) und Plinius (aj: erwähnen auch
Seen in dieser Gegend, ohne sie aber insbesondere zu nennen.
Dieser Flevo Lacus hing nach Mela nur durch zwey Flüsse mit
der Nord-See zusammen, wovon, sich der eine, der beym Plinius
unter dem Nahmen Flevum Ostium vorkommt, bev der
damahls schon vorhandenen Insel Vlieland , in die See ergofs ,
welche tiefe Rinne in der Süder-See noch jetzt der V lie -5trom
genannt wird. Der andere Flufs, unter den Nahmen ksa hatte
seine Mündung zwischen der gleichfalls schon vorhandenen Insel
Texel und Vlieland, wo jetzt das Eierlands Gat ist Westwärts
dehnte sich dieser Flevo Lacus schon ungefähr so weit
aus als jetzt; nordwärts aber ging er fast bis nach Hoorn an
der Nord - Holländischen, und etwas über Veenhuvsen an der
Friesländischen Küste (T.-44-) ; so dafs Friesland mit Nord-Holland
zusammen hing, indem alles was aufser dieser Linie, die man sich
(y ) Libr, III. cap. 2,
O ) G. C. 3.
(<z) Hist. Nat. IV, 15.
II. Band.