
 
        
         
		ner,  der  Justitiarius,  die  beiden  Rechtsanwälte  und  die  
 Sysselmänner  werden  von  der  Regierung  in  Kopenhagen  
 (isl.  Kaupmanndhöfn,  d.  i. Kaufmannshafen)  ernannt1),  die  
 Landrichter  und  Gemeindevorsteher  hingegen  ernennt  der  
 Stiftamtmann,  welcher  gewöhnlich  ein  dänischer  Edelmann  
 ist. 
 II.  Kirchliche  Eintheilung. 
 In  kirchlicher  Beziehung  war  Island  früher  in  zwei  
 Bisthümer  (bishupsdcemi)  oder  Stifte  (stipti) ,  nämlich  H6-  
 lar  und Skalholt,  getheilt."  Jetzt  gibt  es  nur  einen  Bischof  
 (bishup),  welcher  bei  Reykjavik  wohnt,  und  das  Land  ist  
 in  Propsteien  (pröfastakaTla)  und  Pfarreien  (prestakalla)  
 eingetheilt,  die  aber  von  den  Hreppar  ganz  unabhängig  
 sind.  Die  Propste  (pröfastur)  und  Pfarrer  (prestur)  sind  
 dem Dompropst  und  Oberpfarrer (domhirhjuprestur),  dieser  
 dem  Bischof  untergeordnet.  Alle  diese  Beamten  sind  von  
 der  Regierung  ernannt.  Viele  Pfarrer  haben  aber  fast  
 gar  keinen  Gehalt  und  leben  von  ihrer  Hände  Arbeit  —  
 Fischfang  und  Viehzucht  —  oder  von  Abgaben  ihrer  Gemeindekinder. 
 J)  Ebenso  die  Beamten  der  Färöer:  der  Amtmann,  Oberrichter  
 (Laugmand),  Unterrichter  (Sorenskriver)  und die sechs  Sysselmänner,  
 denen  je  zwei  Kaldsmend  (Berufsmänner)  untergeordnet  sind.  Die  
 Syssel  heissen:  1)  Strömöe  (mit  Nalsöe),  2)  Norderöe  (mit  Vidöe,  
 Fuglöe,  Svinöe,  Bordöe,  Kinöe,  Kalsöe),  3)  Osteröe,  4)  Vagöe,  5)  
 Sandöe,  6)  Syderöe. 
 Unbedeutendere  Polizeisachen  entscheidet  summarisch  der  Sys-  
 selmänn,  sonst  richtet  in  erster  Instanz  der  Sorenskriver  unter  Beisitz  
 des  Sysselmanns  und  einiger  Geschworenen.  Die  zweite  Instanz  
 ist  das  Landsthing  in  Thorshavn,  auf  welchem  der  Laugmand  und  
 36  Geschworene  (6  aus  jedem  Syssel)  zu  Gericht  sitzen.  Als  dritte  
 Instanz  gilt  die  dänische  Justizkanzlei  in  Kopenhagen. 
 Kirchlich  zerfallen  die  Färöer  in  7  Kirchspiele  mit  39  Kirchen. 
 III.  Chirurgische  Eintheilung. 
 Es  sollen  in  Island  stets  6  Aerzte  sein :  1  im  Südlande, 
   1  auf  den  Westmännerinseln,  1  im  Westlande,  2  
 im  Nordlande,  1  in  Reykjavik.  Die  5  erstern  sind  dem  
 Letztgenannten,  dem  Oberarzt  oder  Landphysikus  ( land-  
 leeknir)  untergeordnet;  ebenso  die  32 Hebammen im Lande. 
 Militär  gibt  es  in  Island  nicht. 
 In  Reykjavik  sind  zwei  Polizeidiener  und  ein  Nachtwächter  
 angestellt. 
 B.  Ueher  die  Bevölkerung  Islands. 
 Island  hatte  im  Jahre 
 1703 50444  Einwohner. Zu-  oder  Abnahme: 
 1769 46201 )) in  66  Jahren —  8,5  Proc. 
 1783 47287 » »  14  » -J-  2,3  Proc. 
 1786 38142 )) »  3  » —  19,4  Proc. 
 1801 47207 ))  ~ »15  » +   23,7  Proc. 
 1806 46349 »  5  » —  1,9  Proc. 
 1808 48063 » 2   » -f-  3,7  Proc. 
 1842 53000 » »  34  » +   10,2  Proc. 
 1857 66929 )) »15  » +   26,2  Proc. 
 1858 67847 )) »  1  » -f-  1,3  Proc. 
 Hiernach beträgt die  jährliche Zunahme  der isländischen  
 Bevölkerung  während  der  155  Jahre  von  1703  bis  1858  
 0,2  Proc. 
 Den  neuesten  uns  zugänglichen  statistischen  Berichten  
 üher  Island  entnehmen  wir  über  die  Geburten  Folgendes: 
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