
 
        
         
		Das  Westamt  zählt  ebenfalls  acht  Syssel,  nämlich: 
 9)  Myra  sysla,  Sumpf-  Syssel. 
 10)  Hnappadals  »  Heerdenthal-  » 
 11)  Snsefellsnes  »  Schneeberghalhinsel-  » 
 12)  Dala  »  Thal-  » 
 13)  BarÖastranda  »  Küstenrand-  » 
 14)  Yestur  I  f  -,x\  -\T  *  r  Isacij ar,o ar  »  Westliche  ) l Eis,b  uc:Mht-» 15)  Noröurj  Nördliche  J 
 16)  Stranda  r   '  Strand-  » 
 Das Nord-  und  Ostamt  umfasst sieben  Syssel,  nämlich: 
 17)  Hünavatns  sysla,  Bärensee-  (?)  Syssel. 
 18)  Skagafjaröar  »  Yorgebirgsbai-  » 
 oder  Hegranes  »  oder Reiherhalbinsel-  » 
 19)  Eyjafjaröar  ,  »  Inselbai-  '» 
 20)  Noröurl  .  Nördliche)™,.  .  . 
 21)  Suöur  |  tmgej3ar  ”  Südliche  | Thm«msel-  » 
 22)  Noröur  ,,,,  NördlicheLr  . 
 23)  Suöur  | Mula  ;  Südliche  r orberg-  >  
 Diese  23  Syssel  werden  wiederum  in  Hreppar  zerfällt. 
 Es  gibt  169  Hreppar. 
 Den  drei  Aemtern  steht  je  ein  Amtmann  (amtmaÖur)  
 vor,  welcher  dem  Stiftamtmann  (stiptamtmaÖur)  untergeordnet  
 ist.  Letzterer  versieht  ausserdem,  dass  er  Generalgouverneur  
 von  ganz  Island  ist,  noch  das  Amt  des  Amtmanns  
 im  Südlande,  sodass  es  eigentlich  nur  zwei  Amtmänner  
 gibt,  von  denen  der  eine  im  Nordlande,  der  andere  
 im  Westlande  wohnt. 
 Den einzelnen Sysseln  stehen Sysselmänner (syslumaÖur)  
 vor, welchen die Gemeindevorsteher (hreppstjöri oder hrepps-  
 maöur), deren jedes Hreppar einen  hat,  untergeordnet  sind. 
 Ausser  diesen  Beamten  gibt  es  noch  einen  Landvogt  
 (landfogeti)  in  Reykjavik,  welcher  die  finanziellen  Angelegenheiten  
 des  Landes  zu  controliren  hat,  und  einen  Ju-  
 stitiarius  (justitiarius) mit  zwei  Rechtsanwälten  (dbyrgöarmaöur), 
   das  oberste  Gericht  in  Island,  ebenfalls  in  Reykjavik. 
   Ferner  sind  sogenannte  Althingmänner  (dlfiingis-  
 maöur)  über  die  ganze  Insel  vertheilt,  welche  das  Yolk  
 beim  Althing  in  Reykjavik  vertreten. 
 Die  Pflicht  des  Stiftamtmanns  ist  es,  in  den  Gerichtssitzungen  
 zu  präsidiren,  über  die öffentlichen  Einkünfte  zu  
 verfügen,  die  Handhabung  der  Gesetze  zu  überwachen  und  
 mit  dem Bischöfe  gemeinschaftlich  das Schul-  und Kirchenwesen  
 zu controliren. 
 Der  Landvogt  hat  die  Steuern  von  den  Sysselmännern  
 in  Empfang  zu  nehmen  und  das  Geld  dem  Stiftamtmann  
 zu  übergeben. 
 Die Obliegenheiten der  Amtmänner sind die des  Stiftamtmanns  
 in  einem  kleinern  Massstabe.  Sie  sind  Oberrichter  
 in  ihrem  District,  und  führen  sorgfältige  Controle  über  
 das  Betragen  der  ihnen  untergeordneten  Beamten. 
 Die  Sysselmänner  vertreten  in  mancher  Beziehung  die  
 Stelle  der  Bürgermeister  in  Island.  Sie  haben  die  Erlasse  
 der  Regierung  zu  verkünden  und  sie  zur  Ausführung  zu  
 bringen,  die  Steuern  einzuziehen  und  beizutreiben,  Listen  
 über  Geburten,  Heirathen,  Todesfälle  zu  führen;  sie  sind  
 Polizeidirectoren,  Friedensrichter,  Notare  u.  a.  m.,  haben  
 aber  trotz  dieser nominell  allerdings  sehr vielseitigen Amts-  
 thätigkeit nicht allzu viel  Beschäftigung,  da die Hauptarbeit  
 auf die  ihnen  untergeordneten  Gepaeindevorsteher  (hreppstjöri) 
  fällt,  die  untersten  und  vielleicht  die  thätigsten  der  
 isländischen Beamten.  Ihnen  liegt  es  ausserdem  ob,  gänzlich  
 Unbemittelte,  alte  unterstützungsbedürftige  Personen  
 und  Waisen  so  bei  den  Begüterten  und  Reichen  unterzubringen, 
   dass  sie  der Gemeinde  nicht  zur  Last  fallen.  Das  
 Gehalt  der  Sysselmänner  beträgt  200  Thlr.  dänisch  (130  
 Thlr.  deutsch)  jährlich. 
 Der  Stiftamtmann,  der  Landvogt,  die  beiden  Amtmän- 
 Island.