Das Westamt zählt ebenfalls acht Syssel, nämlich:
9) Myra sysla, Sumpf- Syssel.
10) Hnappadals » Heerdenthal- »
11) Snsefellsnes » Schneeberghalhinsel- »
12) Dala » Thal- »
13) BarÖastranda » Küstenrand- »
14) Yestur I f -,x\ -\T * r Isacij ar,o ar » Westliche ) l Eis,b uc:Mht-» 15) Noröurj Nördliche J
16) Stranda r ' Strand- »
Das Nord- und Ostamt umfasst sieben Syssel, nämlich:
17) Hünavatns sysla, Bärensee- (?) Syssel.
18) Skagafjaröar » Yorgebirgsbai- »
oder Hegranes » oder Reiherhalbinsel- »
19) Eyjafjaröar , » Inselbai- '»
20) Noröurl . Nördliche)™,. . .
21) Suöur | tmgej3ar ” Südliche | Thm«msel- »
22) Noröur ,,,, NördlicheLr .
23) Suöur | Mula ; Südliche r orberg- >
Diese 23 Syssel werden wiederum in Hreppar zerfällt.
Es gibt 169 Hreppar.
Den drei Aemtern steht je ein Amtmann (amtmaÖur)
vor, welcher dem Stiftamtmann (stiptamtmaÖur) untergeordnet
ist. Letzterer versieht ausserdem, dass er Generalgouverneur
von ganz Island ist, noch das Amt des Amtmanns
im Südlande, sodass es eigentlich nur zwei Amtmänner
gibt, von denen der eine im Nordlande, der andere
im Westlande wohnt.
Den einzelnen Sysseln stehen Sysselmänner (syslumaÖur)
vor, welchen die Gemeindevorsteher (hreppstjöri oder hrepps-
maöur), deren jedes Hreppar einen hat, untergeordnet sind.
Ausser diesen Beamten gibt es noch einen Landvogt
(landfogeti) in Reykjavik, welcher die finanziellen Angelegenheiten
des Landes zu controliren hat, und einen Ju-
stitiarius (justitiarius) mit zwei Rechtsanwälten (dbyrgöarmaöur),
das oberste Gericht in Island, ebenfalls in Reykjavik.
Ferner sind sogenannte Althingmänner (dlfiingis-
maöur) über die ganze Insel vertheilt, welche das Yolk
beim Althing in Reykjavik vertreten.
Die Pflicht des Stiftamtmanns ist es, in den Gerichtssitzungen
zu präsidiren, über die öffentlichen Einkünfte zu
verfügen, die Handhabung der Gesetze zu überwachen und
mit dem Bischöfe gemeinschaftlich das Schul- und Kirchenwesen
zu controliren.
Der Landvogt hat die Steuern von den Sysselmännern
in Empfang zu nehmen und das Geld dem Stiftamtmann
zu übergeben.
Die Obliegenheiten der Amtmänner sind die des Stiftamtmanns
in einem kleinern Massstabe. Sie sind Oberrichter
in ihrem District, und führen sorgfältige Controle über
das Betragen der ihnen untergeordneten Beamten.
Die Sysselmänner vertreten in mancher Beziehung die
Stelle der Bürgermeister in Island. Sie haben die Erlasse
der Regierung zu verkünden und sie zur Ausführung zu
bringen, die Steuern einzuziehen und beizutreiben, Listen
über Geburten, Heirathen, Todesfälle zu führen; sie sind
Polizeidirectoren, Friedensrichter, Notare u. a. m., haben
aber trotz dieser nominell allerdings sehr vielseitigen Amts-
thätigkeit nicht allzu viel Beschäftigung, da die Hauptarbeit
auf die ihnen untergeordneten Gepaeindevorsteher (hreppstjöri)
fällt, die untersten und vielleicht die thätigsten der
isländischen Beamten. Ihnen liegt es ausserdem ob, gänzlich
Unbemittelte, alte unterstützungsbedürftige Personen
und Waisen so bei den Begüterten und Reichen unterzubringen,
dass sie der Gemeinde nicht zur Last fallen. Das
Gehalt der Sysselmänner beträgt 200 Thlr. dänisch (130
Thlr. deutsch) jährlich.
Der Stiftamtmann, der Landvogt, die beiden Amtmän-
Island.