Diesen Zollsteuern muss man jene hinzufügen, w elch e speciell für die Iiafenarbeiten von
Palma und Andraitx festgesetzt wurden. Diese sind: erstens 50 Céntimos de Peseta auf jede Tonne
von 1000 k g gelöschter, w ie eingeschiffter Waaren von Cabotage-Schiffen und von aus dem Aus-
í nde¡TV° n Europa> Aslen in d Afrika, vom Mittelmeer und vom Atlantischen Ocean (von Afrika bis
Cap Mogador) stammenden und dahin gehenden Schiffen; zweitens 1 Peseta auf jede Tonne von
Waaren, die aus Schiffen, welche von den anderen Plätzen jenseits des Cap Mogador kommen
gelöscht, desgleichen auf Waaren, die dahin eingeschifft werden; drittens 25 Céntimos de Peseta
für jede Tonne von Waaren, eingeschifft von Küstenfahrern. Diese Steuer bezieht das Zollamt von
Palma und übergiebt den Betrag der Junta der Hafenarbeiten. Sobald jene Arbeiten vollendet sind
soll sie aufhören. ’
Die Gesammtsumme der Einnahmen der sechs Zollämter auf Mallorca beträgt im Mittel
702707 Pesetas jährlich.
Die Erhebung der interimistischen Abgaben auf Colonial- und ähnliche Artikel erfolgt nur
durch das Zollamt Palma, denn dieses allein ist für die Einfuhr dieser Artikel habilitirt.
Von anderen indirecten Steuern wollen w ir zunächst die Consumrechte erwähnen- hierbei
verpflichtet man die Gemeinden aller Ortschaften, die nicht über 40000 Einwohner zählen, zu den
sog. Encabezamiento (einem Vertrag, womit sich die Gemeinden durch einen verabredeten Preis
von der Steuer loskaufen), bestehend in der Summe des letzten mit der Regierung abgeschlossenen
Vertrages. Solche Ortschaften sind verpflichtet, als Grundlage für den Encabezamiento den letzten
Pachtzins (Arrendamiento) zu nehmen. Paima blieb es in Folge der gesetzlichen Bestimmungen
freigestellt, den vorgeschlagenen Typus anzunehmen oder nicht, es wurde aber mit der Regierung
einig und wurde encabezada w ie die Ortschaften. Zur Deckung der Summe für das Encabezamiento
bedient man sich auf Mallorca des Repartimientos vecinal oder Vertheilung unter die der
Gemeinde angehörigen Insassen, ihre Gesammteinnahmen berücksichtigend. Von dieser Steuer
fallen auf Palma allein 61,89 Procent oder etwas mehr als drei Fünftel der Gesammtsumme.
Die Consumsteuer ergiebt auf den Balearen von Jahr zu Jahr eine bedeutende Mehreinnahme.
Mallorca allein hat 86 Procent zu dieser Steuer beizutragen.
A ls Anhängsel der Consumsteuer besteht die Salzsteuer, welche sich von der ersteren
dadurch unterscheidet, dass sie mit 15 Céntimos de Peseta für 1 k g erhoben, für alle Ortschaften
eingeführt ist und nicht, w ie jene, zu Gunsten der Municipal-: oder Prövinzial-Ausgaben
vermehrt werden kann. Nach Berechnung des jährlichen Verbrauches ergab dieselbe, nachdem
man für jeden Bewohner 6 kg angenommen, eine zu erhebende Quote von 90 Céntimos de Peseta
für jeden Bewohner.
Durch Verordnung von 1874 wurde eine ausserordentliche Kriegssteuer auf Cerealien und
Mehlsorten gelegt, nach welcher für Weizen, Reis und Kichererbsen 2 Pesetas 50 Céntimos pro
100 kg, für Gerste, Mais, Korn, Hafer etc. 1 Peseta und für die übrigen Hülsenfrüchte 50 Céntimos
zu zahlen sind. Für Mehl, Brod oder anderes Gebäck ist das Quantum des betreffenden Getreides
von dem es stammt, zu versteuern.
In Palma verwaltete Anfangs die Regierung die Steuer selbst, gab sie dann derselben Ge-
Seilschaft in Pacht, welche die Consum- und Salzsteuer übernommen hatte.
Die Provinz der Balearen insgesammt zahlte, im Verwaltungsjahr 1874/75 337507,36 Pesetas
w o vo n 257936,38 auf Mallorca, 63472,45 auf Menorca und 16098,53 auf Ibiza und Formentera
entfielen. Hieraus ergiebt sich, dass davon 76,42 Procent auf Mallorca, 18,81 Procent auf Menorca
und 4,77 Procent auf Ibiza und Formentera kamen.
Eine andere Kriegssteuer ist eine Verkaufssteuer, durch welche auf jedes Packet Ballen
oder Kiste einer zu verkaufenden Sache, wenn ihr Werth über 2 Pesetas 50 Céntimos beträgt
eine Marke von 5 Céntimos de Peseta kommt. ’
Unter der Rubrik der indirecten Steuern wären noch zu erwähnen: das gestempelte Papier-
1. für öffentliche und gerichtliche Streitigkeiten unter Privaten, 2. für officielle gerichtliche und
administrative A c te , 3. für gerichtliche Verhandlungen der Armen, 4. für Billete in Zahlung von
Nationalgütern, 5. für Rückkauf von den dem Staate schuldigen Renten. Diese Sorten gestempelten
Papieres werden zum Höchstbetrag von 50 Pesetas bis zu 6 Centimos verkauft. Es giebt Stempelpapiere
oder Zahlungsanweisungen, Stempelpapiere für Quittungen über Geldstrafen und strafrechtliche
Erkenntnisse, Post- und Telegraphenmarken, Postkarten und Zeitungsstempel, Stempel
füi Versicherungs-Contracte und Gesellschaftsurkunden, für Börsencontracte, für Quittungen und
Rechnungen, für Wechsel, für Kriegsstempel, eingeführt als interimistische Abgaben.
Eine indirecte Steuer ist auch diejenige des Tabakregals, bezüglich dessen die Balearen in
folgendem Verhältniss zu einander stehen: Mallorca 76,70 Proc., Menorca 15,76 Proc. und
Ibiza und Formentera 7,54 Proc.. Die Schwankungen der Tabakspreise und der grössere oder
geringere Gonsum, sowie der Schmuggelhandel haben einen Einfluss auf die Ergebnisse des
T abakverkaufes.
Zum Schlüsse w o llen w ir noch erwähnen, dass auf den Balearen alle die oben angeführten
Von der Plattform des Bellver.
directen und indirecten Steuern im Mittel die jährliche Summe von 5349930,67 Pesetas ergeben;
auf die Einwohnerzahl berechnet, hat jeder Einwohner 24,27 Pesetas Steuern zu zahlen.
Bezüglich der Einnahmen und Ausgaben auf Mallorca kann man sagen, dass in normalen
Verhältnissen so ziemlich sich Ausgaben und Einnahmen das Gleichgewicht halten.
Maasse und Gewichte.
Gegenwärtig sind auf Mallorca die Maafse und Gewichte Spaniens nach dem Metermaafs
eingeführt, im Volksleben sind aber vielfach noch die alten Maafse und Gewichte in Gebrauch.
Einige volksgebräuchliche Maafse datiren noch aus der Zeit Jaime I. vom Jahre 1230, während das
Maafs- und Gewichtssystem aus dem Jahre 1670 stammt.
Seit 1867 ist auf Mallorca das spanische Münzsystem eingeführt. Man hat alle alten Münzen
eingezogen und ihren Gebrauch verboten. A u f diese Weise hat sich das neue System eingebürgert.
Nichtsdestoweniger ist man nach vielen Privatverträgen mit Landleuten noch genöthigt, das alte