W a s die Volksvertretung anbelangt, so hat jede Provinz vier Senadors. . Die Wahl derselben
findet indirect statt, dagegen werden die Abgeordneten, Diputados a Cortes, direct gewählt.
Die Provinz der Balearen ist in sieben Wahldistrikte eingetheilt und wählt sieben Abgeordnete.
Das Gerichtswesen ist nach dem Gesetze von 1870 organisirt. In jeder: Ortschaft oder
Stadt eines Muncipaldistriktes giebt es einen Juzgado municipal. Die Stadt Palma und ihr Distrikt
hat mit Rücksicht auf die grosse Bevölkerung 2 Juzgados municipales. Die Balearen zerfallen in
fünf Partidos judiciales, nämlich Palma, Inca, Manacor, Mahon und Ibiza. Jedes hat sein Tribunal
de Partido, jetzt noch ein Juzgado de primera instancia.
Die Audiencia de Palma besteht aus 6 Magistraten, die eine Gerichtskammer, Sala de Justicia,
die gleichzeitig als Civil-, w ie als Criminalgericht dient, bilden, dann einen anderen Magistrat,
Presidente de la Sala, und den Presidente de la Audiencia, welcher seine Thätigkeit im ganzen
Gebiet der Balearen ausübt.
Die Zahl der Advokaten (Letrados) ist auf Mallorca sehr gross;~sie bilden eine Körperschaft
unter dem Namen Co legio de Abogados de Palma. Die Procuradores von Palma bilden
ebenfalls unter sieh eine Körperschaft, und diese bestimmt jährlich aus ihrer Mitte Diejenigen, welche
die Vertretung der Armen vo r den Gerichten zu übernehmen haben. Die Körperschaft der Notare
wird durch eine Junta directiva geleitet.
W a s die geistlichen Behörden anbelangt, so unterstehen sie dem Bischof, der seit der Eroberung
der Insel die Diöcese, zu der auch die Pityusen gehören, leitet. Zu seiner Aushülfe giebt
es eine Segretaria de Camara y Gobierno, von der alle Regierungsgeschäfte der Diöcese erledigt
werden. Die Verwaltung derselben zerfällt in Justiz- und Finanzverwaltung. Erstere übt der
Bischof aus mit einem von ihm ernannten Richter, vo r Allem bei Eheprocessen. Die Finanzverwaltung
beschränkt sich, nachdem die Kirche in Spanien jeden Territorialbesitz und die Leibrenten
verloren hat, blos auf die Ausgaben für das Personal, die Verwendung der Fonds der Cruzada
und des Indulto quadragesimal.
Das Domcapitel ist gleichsam der Senat des Bischofs, dessen Vorsitzender der Dechant
(Dean) mit dem Charakter eines Präsidenten ist.
• Das Kapitel ist ausserdem mit der inneren Regelung der Domkirche betraut und administrirt
durch seine Delegirten die für die Ausgaben des Cultus und die Erhaltung des Gebäudes bestimmten
Fonds, die von der Regierung assignirt werden.
In allen Pfarreien giebt es eine Junta, die man Obreria nennt, welche mit der Erhaltung
der Kirchengebäude und des Cultus beauftragt ist. Die Pfarrer verwalten selbst die Fonds, welche
von der Regierung bestimmt werden.
Palma hat 6 Pfarreien. Ausser diesen bestehen auf Mallorca noch 33 Pfarreien. Die
Zahl der Hauptorte der Gemeindebezirke beträgt 47, somit besitzen 14 derselben keine Pfarrkirche.
In jedem Hauptorte eines Partido judicial besteht ein Gefängniss (Carcel de Partido). Dasjenige
des Partido de Palma ist gleichzeitig Generalgefängniss der Balearen mit dem Charakter eines
Carcel de Audiencia oder für die von diesem Gerichte Verurtheilten.
Seit alten Zeiten w ar auf den Balearen ein Depot von Verurtheilten vorhanden, welches
jedoch zu verschiedenen Zeiten Namen und Ort veränderte. Das Presidio von Mallörca hatte je
nach dem verschiedenen Wechsel der spanischen Verwaltung manchmal den Charakter eines
Depots für zu schweren Strafen verurtheilte, manchmal zu leichten und bisweilen für politische
Verbrecher. Gegenwärtig wird dasselbe als ein solches dritter Klasse betrachtet und soll die zuKetten-
und Kerkerstrafen auf Zeit Verurtheilten aufnehmen. Die Zahl der Sträflinge beträgt gewöhnlich
160, welche man grösstentheils mit Spartgras-Flechtereien beschäftigt.
Von öffentlichen, der Provinz unterstehenden allgemeinen Wohlthätigkeitsanstalten giebt es
auf Mallorca drei: das Hospital provincial, die Casa de Misericordia und die Casa de Expositos, die
alle durch das Generalgesetz über Wohlthätigkeit und die allgemeinen Verordnungen der Regierung
geregelt sind. Das Hospital provincial ist zur Pflege der armen Kranken der ganzen Provinz der
Balearen bestimmt. Das Gebäude des Spitals hat eine treffliche Lage und ist genügend gross,
um seinem Zwecke zu entsprechen. Es wird mit der grössten Sorgfalt verwaltet, und die Kranken
gemessen eine sehr gute Pflege.
Das Spital zerfällt in zw ei Hauptabtheilungen: nämlich in die für Medicin und die für Chirurgie.
Der Medicin ist die Abtheilung der Irrsinnigen, der Chirurgie jene der syphilitischen Krankheiten und der
niederkommenden Frauen beigesellt. Für die Unterbringung der Irrsinnigen hat die Diputacion provincial
in' der Nähe von Palma in dem der Provinz gehörigen Predio Son Brotad eine Irrenanstalt errichtet.
An das Spital in der Calle de la Concepcion ist die Anstalt Sto Catalina dels Pobres
(Sta Catalina der Armen) angebaut, w elch e für die Pflege der armen Seeleute bestimmt ist.
Im Spital giebt es im Mittel 150 Kranke und in S1» Catalina 7 Arme.
Die Casa provincial de Misericordia ist ein Hospiz, w o man Arme, Waisen und überhaupt
wegen Alters oder körperlicher Leiden erwerbsunfähige Leute aufnimmt und ernährt. Sie hat den
Charakter eines Hospizes für die ganze Provinz, thatsächlich sind aber fast alle Pfleglinge, g ew öh n lich
gegen 150 an Zahl, aus Mallorca. Viele arbeiten in' den Werkstätten der Anstalt, andere
Der Borne in Palma.
wieder ausserhalb derselben in Privatwerkstätten, und der verdiente Lohn dient zur Anschaffung
von Kleidung und Bestreitung sonstiger Ausgaben.
Die Inclusa provincial de Palma oder Casa de Expositos, das Findelhaus, bildete ehemals
eine Abtheilung des Spitals, wurde jedoch in Folge Verordnung 1798 von demselben getrennt. Es
befindet sich in der Calle de los Almos. Die Anstalt wird von einem geistlichen Director und von
barmherzigen Schwestern geleitet, hat 12 Amas infernas, für die Kinder, die in der Anstalt gestillt werden,
und 500 externas, die diese Function zu Hause verrichten. Die Zahl der jährlich aufgenommenen
Kinder beträgt im Mittel 185, wovon durchschnittlich e twa 100 sterben. In der Mehrzahl werden
die Findelkinder auf dem Lande ernährt und aufgezogen und bleiben bei der Amme 3— 4 Jahre;
manche von ihnen werden von den Amas externas adoptirt, die anderen, die zur Anstalt zurückkommen,
werden bis zum Alter von 7 Jahren behalten und dann an die Casa de Misericordia gesandt.
Viele jedoch werden vorher durch Leute adoptirt, was durch einen Verpflichtungsvertrag
mit der Anstalt möglich ist.
Die Casa d’ Expositos wird fast gänzlich durch die Provinz erhalten. In Ibiza, Mahon und
Ciudadela sind kleine Findelhäuser, die als Zweige jenes von Palma angesehen werden, und deren
etwaiges Deficit gleichfalls von der Provinz zu decken ist.
Balearen I . —j?— — ----------------------- - — ¿jg