
 
		W a s  die  Volksvertretung  anbelangt,  so  hat  jede  Provinz  vier  Senadors.  . Die  Wahl  derselben  
 findet  indirect  statt,  dagegen  werden  die Abgeordneten,  Diputados  a  Cortes,  direct  gewählt.  
 Die  Provinz  der  Balearen  ist  in  sieben  Wahldistrikte  eingetheilt  und  wählt  sieben  Abgeordnete. 
 Das  Gerichtswesen  ist  nach  dem  Gesetze  von  1870  organisirt.  In  jeder:  Ortschaft  oder  
 Stadt  eines  Muncipaldistriktes  giebt  es  einen  Juzgado  municipal.  Die  Stadt  Palma  und  ihr  Distrikt  
 hat  mit  Rücksicht  auf  die  grosse  Bevölkerung  2  Juzgados  municipales.  Die  Balearen  zerfallen  in  
 fünf  Partidos  judiciales,  nämlich  Palma,  Inca,  Manacor,  Mahon  und  Ibiza.  Jedes  hat  sein  Tribunal  
 de  Partido,  jetzt  noch  ein  Juzgado  de  primera  instancia. 
 Die  Audiencia  de Palma  besteht  aus 6 Magistraten,  die  eine Gerichtskammer,  Sala  de  Justicia,  
 die  gleichzeitig  als  Civil-,  w ie   als  Criminalgericht  dient,  bilden,  dann  einen  anderen  Magistrat,  
 Presidente  de  la  Sala,  und  den  Presidente  de  la  Audiencia,  welcher  seine  Thätigkeit  im  ganzen  
 Gebiet  der  Balearen  ausübt. 
 Die  Zahl  der  Advokaten  (Letrados)  ist  auf  Mallorca  sehr  gross;~sie  bilden  eine  Körperschaft  
 unter  dem  Namen  Co legio  de  Abogados  de  Palma.  Die  Procuradores  von  Palma  bilden  
 ebenfalls  unter  sieh  eine Körperschaft,  und  diese  bestimmt jährlich  aus  ihrer Mitte Diejenigen,  welche  
 die  Vertretung  der  Armen  vo r  den Gerichten  zu  übernehmen  haben.  Die  Körperschaft  der Notare  
 wird  durch  eine  Junta  directiva  geleitet. 
 W a s  die  geistlichen  Behörden  anbelangt,  so  unterstehen  sie  dem  Bischof,  der  seit  der  Eroberung  
 der Insel  die  Diöcese,  zu  der  auch  die  Pityusen  gehören,  leitet.  Zu  seiner  Aushülfe  giebt  
 es  eine  Segretaria  de  Camara  y   Gobierno,  von  der  alle  Regierungsgeschäfte  der  Diöcese  erledigt  
 werden.  Die  Verwaltung  derselben  zerfällt  in  Justiz-  und  Finanzverwaltung.  Erstere  übt  der  
 Bischof  aus  mit  einem  von   ihm  ernannten  Richter,  vo r   Allem  bei  Eheprocessen.  Die  Finanzverwaltung  
 beschränkt  sich,  nachdem  die  Kirche  in  Spanien  jeden Territorialbesitz  und  die  Leibrenten  
 verloren hat,  blos  auf die Ausgaben für das Personal,  die Verwendung  der Fonds  der  Cruzada  
 und  des  Indulto  quadragesimal. 
 Das  Domcapitel  ist  gleichsam  der  Senat  des  Bischofs,  dessen  Vorsitzender  der  Dechant  
 (Dean)  mit  dem  Charakter  eines  Präsidenten  ist. 
 •  Das  Kapitel  ist  ausserdem  mit  der  inneren Regelung  der Domkirche  betraut  und  administrirt  
 durch  seine Delegirten  die  für  die Ausgaben  des  Cultus und  die Erhaltung  des Gebäudes  bestimmten  
 Fonds,  die  von  der  Regierung  assignirt  werden. 
 In  allen  Pfarreien  giebt  es  eine  Junta,  die  man  Obreria  nennt,  welche  mit  der  Erhaltung  
 der  Kirchengebäude  und  des  Cultus  beauftragt  ist.  Die  Pfarrer  verwalten  selbst  die  Fonds,  welche  
 von  der  Regierung  bestimmt  werden. 
 Palma  hat  6  Pfarreien.  Ausser  diesen  bestehen  auf  Mallorca  noch  33  Pfarreien.  Die  
 Zahl  der  Hauptorte  der Gemeindebezirke  beträgt  47,  somit  besitzen  14  derselben  keine Pfarrkirche. 
 In  jedem  Hauptorte  eines  Partido  judicial  besteht  ein  Gefängniss  (Carcel  de  Partido).  Dasjenige  
 des Partido  de Palma  ist  gleichzeitig Generalgefängniss der Balearen  mit  dem  Charakter  eines  
 Carcel  de  Audiencia  oder  für  die  von  diesem  Gerichte  Verurtheilten. 
 Seit  alten  Zeiten  w ar  auf  den  Balearen  ein  Depot  von  Verurtheilten  vorhanden,  welches  
 jedoch  zu  verschiedenen  Zeiten  Namen  und  Ort  veränderte.  Das  Presidio  von  Mallörca  hatte  je  
 nach  dem  verschiedenen  Wechsel  der  spanischen  Verwaltung  manchmal  den  Charakter  eines  
 Depots  für  zu  schweren  Strafen  verurtheilte,  manchmal  zu  leichten  und  bisweilen  für  politische  
 Verbrecher.  Gegenwärtig wird dasselbe  als  ein solches dritter Klasse betrachtet und  soll  die  zuKetten-  
 und  Kerkerstrafen  auf  Zeit  Verurtheilten  aufnehmen.  Die  Zahl  der  Sträflinge  beträgt  gewöhnlich  
 160,  welche  man  grösstentheils  mit  Spartgras-Flechtereien  beschäftigt. 
 Von  öffentlichen,  der  Provinz  unterstehenden  allgemeinen Wohlthätigkeitsanstalten  giebt  es  
 auf Mallorca  drei:  das  Hospital  provincial,  die  Casa  de Misericordia  und  die  Casa  de  Expositos,  die  
 alle  durch  das Generalgesetz  über Wohlthätigkeit und  die  allgemeinen  Verordnungen  der Regierung  
 geregelt  sind.  Das  Hospital  provincial  ist  zur  Pflege  der  armen  Kranken  der  ganzen  Provinz  der  
 Balearen  bestimmt.  Das  Gebäude  des  Spitals  hat  eine  treffliche  Lage  und  ist  genügend  gross, 
 um  seinem Zwecke  zu  entsprechen.  Es  wird  mit  der  grössten  Sorgfalt  verwaltet,  und  die Kranken  
 gemessen  eine  sehr  gute  Pflege. 
 Das Spital  zerfällt in  zw ei Hauptabtheilungen:  nämlich in die  für Medicin und die  für Chirurgie.  
 Der Medicin ist die Abtheilung der  Irrsinnigen,  der Chirurgie jene  der syphilitischen Krankheiten und der  
 niederkommenden Frauen beigesellt.  Für die Unterbringung der Irrsinnigen hat die Diputacion provincial  
 in'  der Nähe  von  Palma  in  dem  der  Provinz  gehörigen Predio  Son Brotad  eine  Irrenanstalt  errichtet. 
 An  das  Spital  in  der  Calle  de  la  Concepcion  ist  die  Anstalt  Sto  Catalina  dels  Pobres  
 (Sta  Catalina  der  Armen)  angebaut,  w elch e  für  die  Pflege  der  armen  Seeleute  bestimmt  ist. 
 Im  Spital  giebt  es  im  Mittel  150  Kranke  und  in  S1»  Catalina  7  Arme. 
 Die  Casa  provincial  de  Misericordia  ist  ein  Hospiz,  w o   man Arme,  Waisen  und  überhaupt  
 wegen  Alters  oder  körperlicher  Leiden  erwerbsunfähige  Leute  aufnimmt  und  ernährt.  Sie  hat  den  
 Charakter  eines Hospizes  für  die  ganze Provinz,  thatsächlich  sind  aber  fast  alle Pfleglinge,  g ew öh n lich  
 gegen  150  an  Zahl,  aus  Mallorca.  Viele  arbeiten  in'  den  Werkstätten  der  Anstalt,  andere 
 Der  Borne  in  Palma. 
 wieder  ausserhalb  derselben  in  Privatwerkstätten,  und  der  verdiente  Lohn  dient  zur  Anschaffung  
 von  Kleidung  und  Bestreitung  sonstiger  Ausgaben. 
 Die  Inclusa  provincial  de  Palma  oder  Casa  de  Expositos,  das  Findelhaus,  bildete  ehemals  
 eine  Abtheilung  des  Spitals,  wurde  jedoch  in  Folge Verordnung  1798  von  demselben  getrennt.  Es  
 befindet  sich  in  der  Calle  de  los  Almos.  Die  Anstalt  wird  von  einem  geistlichen Director  und  von  
 barmherzigen Schwestern geleitet, hat 12 Amas infernas, für die Kinder, die in  der Anstalt gestillt werden,  
 und  500  externas,  die  diese  Function  zu  Hause  verrichten.  Die  Zahl  der  jährlich  aufgenommenen  
 Kinder  beträgt  im  Mittel  185,  wovon  durchschnittlich  e twa   100  sterben.  In  der  Mehrzahl  werden  
 die  Findelkinder  auf  dem  Lande  ernährt  und  aufgezogen  und  bleiben  bei  der  Amme  3— 4  Jahre;  
 manche  von  ihnen  werden  von  den  Amas  externas  adoptirt,  die  anderen,  die  zur  Anstalt  zurückkommen, 
   werden  bis  zum  Alter  von  7  Jahren  behalten  und  dann  an  die  Casa  de  Misericordia  gesandt. 
   Viele  jedoch  werden  vorher  durch  Leute  adoptirt,  was  durch  einen  Verpflichtungsvertrag  
 mit  der  Anstalt  möglich  ist. 
 Die  Casa  d’  Expositos  wird  fast  gänzlich  durch  die  Provinz  erhalten.  In  Ibiza,  Mahon  und  
 Ciudadela  sind  kleine  Findelhäuser,  die  als  Zweige  jenes  von Palma  angesehen  werden,  und  deren  
 etwaiges  Deficit  gleichfalls  von  der  Provinz  zu  decken  ist. 
 Balearen  I .  —j?— — ----------------------- -  —   ¿jg