
 
        
         
		A u f Mallorca  giebt  es  blos  ein  Militärspital,  nämlich  in  Palma  in  dem  ehemaligen  Kloster  
 von  S<“  Margarita,  im  höchsten  Theile  der  Stadt  gelegen,  so  dass  es  wegen  seiner  gesunden  Lage  
 und  guten  Einrichtung  seinem  Zw eck  völlig  genügt.  Gegenwärtig  hat  das  Spital  140  Betten;  es  
 ist  aber  Raum  für  181  vorhanden. 
 W a s  die  Marine  anbelangt,  so  bildet  Mallorca  eine  Provinz,  deren  Behörde  Comandancia  
 de  Marina  de  la  Provincia  de  Mallorca  heisst.  Diese  besteht  aus  einem  Schiffskapitän  (Capitan  de  
 Navio)  als  oberstem  Chef  der  Provinz,  einem  Fregattenkapitän  und  einigen  Offizieren.  Die  Küste  
 der  Insel  zerfallt  in  vier  Marinedistrikte,  nämlich  Andraitx,  Soller,  Alcudia  und  Felanitx. 
 Es bestehen  sechs Zollämter  (Aduanas),  die  in den Häfen  von  Palma, Alcudia,  Soller, Andraitx,  
 Pollenza  und  Felanitx  (Porto  Colom)  etablirt  sind.  Das  Zollamt  von  Palma  ist  ein  solches  erster  
 Klasse,  indem  es  nicht  blos  für  den  Ein-  und  Ausfuhrhandel  des  Reiches,  sondern  für  Alles  bestimmt  
 ist.  Die  Zollämter  Alcudia  und  Soller  sind  Aemter  zweiter  Klasse  und  für  die  Cabotage  
 (Ausfuhr  aller Waaren)  nach  allen Ländern,  Blei,  Erze  und  Bleiglätte  ausgenommen,  habitilirt.  Betreffs  
 der  Einfuhr  aus  dem  Auslande  sind  sie  aber  auf  das  Bauholz  beschränkt.  Die  übrigen  Zollämter  
 sind  solche  dritter  Klasse  und  blos  für  die  Ausfuhr  nach  aussen  bestimmt. 
 Die  Zollämter Mallorca’s  w ie   aller  übrigen  Provinzen  unterstehen  der  Controlle  der Finanz-  
 wache  (Fuerza  de  Carabineros)  zu  Land  und  des  Resguardo  marítimo  zur  Sée.  Die  Carabineros  
 als  Militärcorps  hängen,  w ie   w ir   sahen,  vom  Capitan  general,  aber  betreffs  des  speciellen Zweckes  
 vom  Gouverneur  ab.  Gegenwärtig  bildet  die  gesammte  Fuerza  de  Carabineros  der  Provinz  die  
 Comandancia  de  las  Baleares  unter  dem  Oberbefehl  von  einem  Teniente  Caronel.  Sie  besteht  aus  
 einem  Comandante,  der  als  zweiter  Chef  fungirt,  und  einem  A rm e ro ,  welche  den  Stab  bilden  und  
 ihren  Sitz  in  Palma  haben.  Ausserdem  giebt  es  ein  Finanz-Hülfscorps,  Fuerza  de  Veteranos  g e nannt, 
   das  auf  den Molos  und  in  den Häfen  seinen Dienst  verrichtet.  Das Gesammtcorps  der  Carabineros  
 bildet  zw ei  Compagnien,  von  denen  wiederum  jede  in  vier Sectionen  abgetheilt  is t   Diese  
 haben  verschiedene  Punkte  der Küste  zu überwachen.  Die  Gesammtstärke  der  Carabineros  auf den  
 drei  Hauptinseln  beträgt  gegenwärtig  332  Mann.- 
 Der  Resguardo  marítimo  oder  Division  de  Guarda  Costas  besteht  aus  einer  Golette  unter  
 dem  Befehl  eines  Teniente  de  Navio  de  I.  Clase,  drei  Oficiales  de  Guerra  und  100  Mann.  
 Ausserdem  zählt  sie  12  Escampavías,  elegante,  schnell  segelnde  Faluchos,  jede  mit  einem  Patron  
 und  16  Mann  bemannt. 
 Gehen  w ir   nun  zu  den  Civilbehörden  über.  Die  Balearen  bilden  eine  der  49  Provinzen  
 Spaniens,  deren  erste  Civil-Autorität  der  Civil-Gouverneur  in  Palma  ist.  Er  ist  der  Stellvertreter  
 und  oberste  Delegirte  der  Regierung  in  Allem,  was  den  Ministerien  des  Innern,  der  Finanzen,  des  
 Ackerbaues,  der Industrie,  des Handels,  des  öffentlichen Unterrichts,  der Bergwerke*  der  öffentlichen  
 Arbeiten,  der Statistik  etc.  obliegt.  Gleichzeitig  ist  er der Präsident  aller Provinzial-Juntas,  die  nicht  
 gesetzmälsig  einen  Präsidenten  haben.  Die  öffentliche  Verwaltung  zerfällt  in  Municipal-  und  
 Provinzial-Verwaltung.  Die  Municipalbehörde  wird  durch  den  Gemeinderath  (Ayuntamiento)  und  
 durch  die  Junta  municipal  gebildet,  welcher  die  Approbation  des  Budgets  der  Ein-  und  Ausgaben  
 und  die  Schaffung  von  Octrois,  um  das  Deficit  zu  decken,  zusteht.  Die  Mitglieder  eines  Ayuntamientos  
 heissen  insgesammt  Conséjales;  sie  werden  von  der  Bürgerschaft  gewählt  und  bestehen  
 aus  einem  Alcalde,  ein  oder  zw e i  Tenientes  (Stellvertreter  des  Alcalde)  und  einer  grösseren  oder  
 geringeren  Zahl  von  Regidores,  je  nach  der  Einwohnerzahl  des  Distrikts.  Die  Junta  municipal  
 besteht  aus  den  Conséjales  des Ayuntamiento  und  ausserdem  aus  den Vocales,  die  in  einer  dreimal  
 so  grossen  Anzahl  w ie   die  Conséjales  vorhanden  sein  sollen. 
 In  Palma  spielt,  w ie   begreiflich,  der  Alcalde  eine  wichtige  Rolle;  auch  nimmt  er  immer  
 offiziell  an  den  Kirchenfunctionen  theil.  Bei  solchen  Aufzügen  geht  er  unter  Vorantritt  der  G e meindedienerschaft, 
   alle  in  altem  Costüm,  voran  der  Portier,  dann  vier  Tambours,  die  Bedells  und  
 am  Schlüsse  die Maceros.  Schon  von Weitem  hört  man  in  den Hallen  der Seo  das  laut  schallende  
 Lärmen  der  Trommeln. 
 Die  Administrativ-Behörden  der  Provinz  sind  der  Gouverneur,  die  Diputación  provincial  
 und  die  Comisión  provincial.  Der  Gouverneur  wird  von  der  Regierung  ernannt  und  entlassen; 
 er  hät  einen  Subgovernador,  der  für  Menorca  bestimmt  ist.  Die  Diputación  provincial  besteht  
 aus  dem  von  den Vecinos  der Provinz  gewählten Diputados  und  hat  einen Präsidenten,  einen Vice -  
 präsidenten  und  zw e i  Secretare  für  die  Sitzungen. 
 In  der  Provinz  giebt  es  noch  einen  Specialfinanzchef  (Gefe  economico),  der,  w iew o h l  im  
 Range  dem  Gouverneur  untergeordnet,  doch  in  der  Mehrzahl  der  Geschäfte  sich  mit  der  Central-  
 R'egierung  verständigt  und  unabhängig wirkt;  unter  seiner  unmittelbaren Leitung  steht  die  Controle  
 (Intervención)  und  die  Cassa  (Caja)  der  Provinz  mit  allen  ihren  Beamten. 
 Die  Sicherheitspolizei  im  Innern  der  Städte  ist  einem  eigenen  Corps  (Cuerpo  de  Orden  
 publico)  unter  dem  unmittelbaren  Befehl  des  Gouverneurs  anvertraut,  desgleichen  die  Sanitäts 
 Gemeindediener  im  festlichen  Aufzuge  in  Palma. 
 polizei,  welche  in  See-  und Landsanität  zerfällt.  Erstere  verrichtet  ihren Dienst  in  den Seehäfen  bezüglich  
 der  Schifffahrt,  letztere  in  den  Städten,und  Ortschaften. 
 W a s  die  öffentliche  Wohlthätigkeit  anbelangt,  so  ist  dieselbe  der  Diputación  provincial  
 übertragen;  die  Thätigkeit  der  Junta  de  Beneficiencia  beschränkt  sich  auf  die  Privatwohlthätigkeit. 
 Die  Junta  provincial  d’Agricultura,  Industria  y   Comercio  hat  zum  Hauptzweck  das  Studium  
 der  Zustände,  in  welchen  sich  diese  drei  Zweige  in  der Provinz  befinden,  und  sucht  Behörden  w ie  
 Private  bei  der  Einführung  von  Verbesserungen  zu  unterstützen.  D i e , Comisión  provincial  
 d’Estadistica  hat  die  statistischen  Daten  zu  sammeln  und  ist  vom  Ministerio  de  Fomento  abhängig,  
 ebenso  die  Junta  provincial  de  Instrucción  publica,  die  mit  der  Ueberwachung  und  dem  Schutze  
 aller  öffentlichen  Unterrichtsanstalten  betraut  ist.  . 
 Die  Comisión  de  Monumentos  historíeos  y   artísticos  hat  die  Erhaltung  der  Baudenkmäler  
 zum  Zweck.