A u f Mallorca giebt es blos ein Militärspital, nämlich in Palma in dem ehemaligen Kloster
von S<“ Margarita, im höchsten Theile der Stadt gelegen, so dass es wegen seiner gesunden Lage
und guten Einrichtung seinem Zw eck völlig genügt. Gegenwärtig hat das Spital 140 Betten; es
ist aber Raum für 181 vorhanden.
W a s die Marine anbelangt, so bildet Mallorca eine Provinz, deren Behörde Comandancia
de Marina de la Provincia de Mallorca heisst. Diese besteht aus einem Schiffskapitän (Capitan de
Navio) als oberstem Chef der Provinz, einem Fregattenkapitän und einigen Offizieren. Die Küste
der Insel zerfallt in vier Marinedistrikte, nämlich Andraitx, Soller, Alcudia und Felanitx.
Es bestehen sechs Zollämter (Aduanas), die in den Häfen von Palma, Alcudia, Soller, Andraitx,
Pollenza und Felanitx (Porto Colom) etablirt sind. Das Zollamt von Palma ist ein solches erster
Klasse, indem es nicht blos für den Ein- und Ausfuhrhandel des Reiches, sondern für Alles bestimmt
ist. Die Zollämter Alcudia und Soller sind Aemter zweiter Klasse und für die Cabotage
(Ausfuhr aller Waaren) nach allen Ländern, Blei, Erze und Bleiglätte ausgenommen, habitilirt. Betreffs
der Einfuhr aus dem Auslande sind sie aber auf das Bauholz beschränkt. Die übrigen Zollämter
sind solche dritter Klasse und blos für die Ausfuhr nach aussen bestimmt.
Die Zollämter Mallorca’s w ie aller übrigen Provinzen unterstehen der Controlle der Finanz-
wache (Fuerza de Carabineros) zu Land und des Resguardo marítimo zur Sée. Die Carabineros
als Militärcorps hängen, w ie w ir sahen, vom Capitan general, aber betreffs des speciellen Zweckes
vom Gouverneur ab. Gegenwärtig bildet die gesammte Fuerza de Carabineros der Provinz die
Comandancia de las Baleares unter dem Oberbefehl von einem Teniente Caronel. Sie besteht aus
einem Comandante, der als zweiter Chef fungirt, und einem A rm e ro , welche den Stab bilden und
ihren Sitz in Palma haben. Ausserdem giebt es ein Finanz-Hülfscorps, Fuerza de Veteranos g e nannt,
das auf den Molos und in den Häfen seinen Dienst verrichtet. Das Gesammtcorps der Carabineros
bildet zw ei Compagnien, von denen wiederum jede in vier Sectionen abgetheilt is t Diese
haben verschiedene Punkte der Küste zu überwachen. Die Gesammtstärke der Carabineros auf den
drei Hauptinseln beträgt gegenwärtig 332 Mann.-
Der Resguardo marítimo oder Division de Guarda Costas besteht aus einer Golette unter
dem Befehl eines Teniente de Navio de I. Clase, drei Oficiales de Guerra und 100 Mann.
Ausserdem zählt sie 12 Escampavías, elegante, schnell segelnde Faluchos, jede mit einem Patron
und 16 Mann bemannt.
Gehen w ir nun zu den Civilbehörden über. Die Balearen bilden eine der 49 Provinzen
Spaniens, deren erste Civil-Autorität der Civil-Gouverneur in Palma ist. Er ist der Stellvertreter
und oberste Delegirte der Regierung in Allem, was den Ministerien des Innern, der Finanzen, des
Ackerbaues, der Industrie, des Handels, des öffentlichen Unterrichts, der Bergwerke* der öffentlichen
Arbeiten, der Statistik etc. obliegt. Gleichzeitig ist er der Präsident aller Provinzial-Juntas, die nicht
gesetzmälsig einen Präsidenten haben. Die öffentliche Verwaltung zerfällt in Municipal- und
Provinzial-Verwaltung. Die Municipalbehörde wird durch den Gemeinderath (Ayuntamiento) und
durch die Junta municipal gebildet, welcher die Approbation des Budgets der Ein- und Ausgaben
und die Schaffung von Octrois, um das Deficit zu decken, zusteht. Die Mitglieder eines Ayuntamientos
heissen insgesammt Conséjales; sie werden von der Bürgerschaft gewählt und bestehen
aus einem Alcalde, ein oder zw e i Tenientes (Stellvertreter des Alcalde) und einer grösseren oder
geringeren Zahl von Regidores, je nach der Einwohnerzahl des Distrikts. Die Junta municipal
besteht aus den Conséjales des Ayuntamiento und ausserdem aus den Vocales, die in einer dreimal
so grossen Anzahl w ie die Conséjales vorhanden sein sollen.
In Palma spielt, w ie begreiflich, der Alcalde eine wichtige Rolle; auch nimmt er immer
offiziell an den Kirchenfunctionen theil. Bei solchen Aufzügen geht er unter Vorantritt der G e meindedienerschaft,
alle in altem Costüm, voran der Portier, dann vier Tambours, die Bedells und
am Schlüsse die Maceros. Schon von Weitem hört man in den Hallen der Seo das laut schallende
Lärmen der Trommeln.
Die Administrativ-Behörden der Provinz sind der Gouverneur, die Diputación provincial
und die Comisión provincial. Der Gouverneur wird von der Regierung ernannt und entlassen;
er hät einen Subgovernador, der für Menorca bestimmt ist. Die Diputación provincial besteht
aus dem von den Vecinos der Provinz gewählten Diputados und hat einen Präsidenten, einen Vice -
präsidenten und zw e i Secretare für die Sitzungen.
In der Provinz giebt es noch einen Specialfinanzchef (Gefe economico), der, w iew o h l im
Range dem Gouverneur untergeordnet, doch in der Mehrzahl der Geschäfte sich mit der Central-
R'egierung verständigt und unabhängig wirkt; unter seiner unmittelbaren Leitung steht die Controle
(Intervención) und die Cassa (Caja) der Provinz mit allen ihren Beamten.
Die Sicherheitspolizei im Innern der Städte ist einem eigenen Corps (Cuerpo de Orden
publico) unter dem unmittelbaren Befehl des Gouverneurs anvertraut, desgleichen die Sanitäts
Gemeindediener im festlichen Aufzuge in Palma.
polizei, welche in See- und Landsanität zerfällt. Erstere verrichtet ihren Dienst in den Seehäfen bezüglich
der Schifffahrt, letztere in den Städten,und Ortschaften.
W a s die öffentliche Wohlthätigkeit anbelangt, so ist dieselbe der Diputación provincial
übertragen; die Thätigkeit der Junta de Beneficiencia beschränkt sich auf die Privatwohlthätigkeit.
Die Junta provincial d’Agricultura, Industria y Comercio hat zum Hauptzweck das Studium
der Zustände, in welchen sich diese drei Zweige in der Provinz befinden, und sucht Behörden w ie
Private bei der Einführung von Verbesserungen zu unterstützen. D i e , Comisión provincial
d’Estadistica hat die statistischen Daten zu sammeln und ist vom Ministerio de Fomento abhängig,
ebenso die Junta provincial de Instrucción publica, die mit der Ueberwachung und dem Schutze
aller öffentlichen Unterrichtsanstalten betraut ist. .
Die Comisión de Monumentos historíeos y artísticos hat die Erhaltung der Baudenkmäler
zum Zweck.