lange dabei die Hauptsache ausser Acht gelassen wird, nämlich
die Ausgaben so zu beschränken, dass sie mit den Einkünften
im 'ff.inTria.ng stehen. Man hatte es zwar in den paar guten
Jahren 1883 und 1884 so weit gebracht, dass-eine gewisse Summe
als Fonds zur Tilgung .der Staatsschuld bei einer englischen
Bank deponirt werden konnte und eine andere zum nämlichen
Zwecke in der Staatskasse in Monrovia bereit lag. Die hohen
Ausgaben, verursacht durch den Feldzug nach Little Cape Mount,
sowie die Unterdrückung des Aufstandes in Bassa nöthigten jedoch
den Finanzminister, den letztem Betrag zur Deckung des Defizits
zu verwenden, und als bei der Zusammenkunft der gesetzgebenden
Versammlung 1886—87 wieder kein Geld in Kasse
war so beschloss Erstere, auch den in London deponirten Betrag
wieder zu erheben, um damit ihre Taggelder zü bezahlen.
Bei dem anhaltend fatalen Stande der Staatsfinanzen kostet
es manchmal einige Mühe, seine Forderungen an den Staat berichtigt
zu erhalten. Wer eine solche Rechnung h a t, geht damit
erst zum sogenannten Auditor, der dieselbe visirt und zugleich
anweist, durch welchen Steuerbeamten sie bezahlt werden
muss. Dieses mit dem Visum des Auditors versehene Papier
hat nun den Namen von Treasure Order (Anweisung auf die
Staatskasse), wird als eine Art Papiergeld betrachtet und kann
als öffentliches Bezahlmittel für gewisse (nicht alle) Steuern
dienen, muss überdies in Gerichtssachen und auch von Privatpersonen
als Bezahlung angenommen werden, insofern keine be-
sondern Bestimmungen betreffend der Zahlungsweise angegeben
sind. Um eine solche Treasure Order ausbezahlt zu erhalten,
geht man damit zum Superintendenten (Regierungsstatthalter),
der dieses Papier in Empfang nimmt und dafür eine Anweisung
auf das Sub-Treasury Department ausstellt. Laut Gesetz darf er
aber eine solche Order nicht ausstellen, bevor er vom Steuereinnehmer
(Gollector) Bericht erhalten, dass dieser Betrag bei- ihm
in Kasse sei. Diese sogenannten cheques werden dann zu ,/3 m
Gold und 1/3 in currency eingelöst. Da nun in der Regel zu
wenig Geld in Kasse ist, so häufen sich diese Treasure'Orders
und cheques dermaassen an, dass sie gegenwärtig an Werth
weit unter currency stehen.
Die letzte mir zur Verfügung stehende Staatsrechnung ist
diejenige über das Rechnungsjahr vom 1. October 1883 bis
30. September 1884; doch bevor ich einen Auszug aus derselben
und zugleich als Gegenstück eine Uebersicht über Einnahmen
und Ausgaben des vorhergehenden Rechnungsjahres mittheile,
sei es mir gestattet, noch Einiges über die Weise der Zollberechnung
und die Höhe der Zollansätze mitzutheiien.
Für die meisten Einfuhrartikel wird ein Zoll von 121/2°/o ihres
deklarirten Werthes in currency berechnet. Dieser Zoll wird
ad valorem duty genannt. Für alle übrigen Artikel ist ein besonderer
Zoll festgesetzt, der specific duty genannt wird. Sämmt-
liche specific duties, diejenigen für Fleischwaaren und Fische,
welche sehr niedrig berechnet sind, ausgenommen, müssen in
Gold bezahlt werden. Diese besonderen Artikel werden verzollt
wie folgt:
Spirituosen. . . . . . . Gallone $ 0.37®
Eiserne Töpfe. . . . . . Tonne „ 0.87
Kupfer- und Messingwaaren. Pfund % 0.04
G ew e h r e .............................. Stück „ 0.40
Schiesspulver......................... Pfund „ 0.05
Zündhütchen.................... .... Packet „ 0.40
Irdene Teller......................... Dutzend „ 0.04
Irdene Schüsseln . . . . n „ 0.10
Tabak ................................... Pfund „ 0.05
Buschmesser . . . . . . Dutzend „ 0.12®
Mehl......................................... . . per Fass ä 200 Pfund „ 0.50
Die Ausfuhrzölle werden in currency bezahlt wie folgt:
Palmöl . . . .........................................per Gallone $ 0.02
Pälmkerne........................................per bushel (56 engl.) „ 0.03
K a f f e e ................................... ..... per Pfund 1/2 Cent.
Kautschuk . . ........................................ per Pfand $ 0.01
Rothholz. 3°/0 des Einkaufspreises
E lfe n b e in .................... .... ...............................• per Pfund $ 0.02