denen die eine, christliche, auf die Seite der Republik tra t, die
andere aber sich von derselben lossagte. Diese Spannung dauerte
längere Zeit a n , da einerseits die liberianische Regierung zu
schwach war, um mit Waffengewalt einzuschreiten, andererseits
aber die Aufständischen keine feindlichen Anfälle gegen Liberia
unternahmen. Inzwischen stand jedoch Handel und Verkehr so
gut wie still, auch am Cavally, da, um zu Lande die Faktoreien
an diesem Flusse zu erreichen, Half Cavally passirt werden
musste, was die Liberianer nicht zu thun wagten. Zu Anfang
1887 verjagten die Aufständischen die regierungsfreundlichen,
christlichen Einwohner aus ihren Besitzungen, so dass diese ge-
nöthigt waren, in Harper und Latrobe eine Zuflucht zu suchen.
Das wiederholt verbreitete Gerücht, dass die Aufständischen
einen Anfall auf Harper vorbereiteten, hat sich glücklicherweise
nicht bewahrheitet. In ganz Liberia wurden für die Flüchtlinge
Liebesgaben gesammelt. Auch augenblicklich ist das Verhältniss
noch sehr gespannt, und es wird auf die Dauer wohl eine militärische
Intervention nöthig werden, zu welcher Liberia nach
den früher mit den kriegerischen Grebo gemachten Erfahrungen
jedenfalls nur sehr ungern übergehen wird;
Trotz solchen und ähnlichen Fällen ist das Verhältniss der Liberianer
zu den Eingebornen nicht schlecht, da Liberia den letzteren
so viel wie möglich ihre volle Autonomie gelassen hat, ihnen
keine direkten Steuern auferlegt und aus gut eingesehenem, eigenem
Interesse freundschaftliche Beziehungen mit den inländischen Häuptern
zu unterhalten bestrebt ist.
Immerhin ist Liberia verpflichtet, auf alle Eventualitäten gefasst
zu sein und hat daher schon mit der Gründung der Colonie eine
Bürgerwehr geschaffen, die schon zu wiederholten Malen Gelegenheit
hatte, mit Waffengewalt den Anmaassungen des einen
oder ändern Negerfürsten entgegenzutreten, feindliche Ueberfälle
abzuwehren oder Aufstände unter den Eingebornen, leider auch
mehr als einmal solche im Schoosse der Republik selbst, zu
unterdrücken.
Nach dem Wortlaute der Staatsverfassung ist jeder liberianische
Staatsbürger vom 16. bis 60. Altersjahre wehrpflichtig. Die
bewaffiiete Macht besteht aus vier Regimentern Infanterie, wovon
zwei auf die Provinz Messurado, je eines auf Bassa und Sinoe und
das vierte auf Maryland fallen, und bilden zusammen eine Brigade,
die den Befehlen eines Brigadegenerals, gegenwärtig Mr. S h erm a n
in Monrovia, unterstellt ist. Der Oberbefehl über dieselbe kommt
dem Präsidenten zu. Alle vier Regimenter zusammen zählen augenblicklich
etwa 3000 Mann. Diejenigen der Provinz Messurado
sind die am besten gedrillten, bewaffneten und uniformirten von
allen. Zwei Compagnien des einen dieser Regimenter fallen auf
die Ansiedlungen am Junk River, zwei andere auf diejenigen am
St. Paul und zwei auf Grand Cape Mount, wo überdies, infolge
der wiederholten Einfälle der Kosso in das befreundete Gebiet
der Vey, der Superintendent Mr. W atson ein unter Leitung von
Offizieren der Miliz stehendes Kadettencorps, the Robertsport
Lilliputian Guards, gegründet hat. Jedes Regiment besteht aus
sechs Compagnien, und sein Stab zählt einen Colonel, einen Oberst-
Lieutenant, einen Major, einen Quartiermeister, einen Offizier
der Administration, einen Arzt (falls einer vorhanden) mit Lieutenantsrang
und einen Tambourmajor mit dem Rang eines Sergeanten.
Der Effektivstand einer Compagnie ist: Ein Hauptmann, zwei
Lieutenants, ein Instruktor, vier Sergeanten, vier Korporale,
zwei Tambours, ein Pfeifer und wenigstens 50 Mann Gemeine.
In Monrovia besteht ausserdem noch eine Compagnie volunteers,
die auf eigene Rechnung uniformirt und bewaffnet sind und als
das Elitecorps der Armee betrachtet werden. Die übrigen Truppen
werden auf Rechnung der Regierung bewaffnet und erhalten von
dieser Sold und Beköstigung für die Tage, während welcher sie
unter den Waffen stehen. Stehende Truppen werden nicht gehalten.
Der Einfachheit halber hat man die Militärregiemente der Vereinigten
Staaten adoptirt. Die monatlichen Besoldungen, nach denen
der Tagessold berechnet wird, werden in Papiergeld (worüber
später mehr) ausbezahlt und betragen:
Brigadegeneral........................ 40 Dollars, 4 Rationen.
C o lo n e l...................... 38 „ 3 „
Oberstlieutenant . . . . 35 „ 3 „
Major 30 „ 3 „
Hauptmann 22 „ 2 „
Lieutenant und Instruktor. 17 § 2 „