weitschauendem Blick begabt, hat er bis jetzt mit sicherer und
geschickter Hand die Zügel des Staates geführt und Handel und
Verkehr, Landbau und Jugenderziehung durch weise Maassregeln
mächtig gefördert. Die Einkünfte des Staates sind unter seiner
Regierung in hohem Maasse vergrössert, und Schritte sind gethan,
um das stark entwerthete Papiergeld wieder auf höhern Kurs
zu bringen. Ein Aufstand von Eingebornen am Little Cape Mount
River im März und April 1884 wurde durch eine liberianische
Militärexpedition unterdrückt, und ebenso ein Aufruhr unter den
Liberianern von Grand Bassa.
Obwohl J ohnson kein unbedingter Freund des Freihandelsystems
ist und durch hohe Eingangszölle die Staatseinkünfte zu vergrös-
sern und die inländische Produktion zu heben sucht, so wurden
doch unter seiner Regierung allmälig einige neue, bisher geschlossen
gewesene Küstenplätze den weissen Kaufleuten zugänglich
gemacht. Schon unter der Präsidentschaft Ga b d n e b ’s , in 1881, wurde
Ri v e r Cess und. Sa s s Town geöffnet, zu Anfang 1884 folgte
Ni f u an der Kruküste, und zu Anfang 1885 auch Cav a l l y
(eigentlich Cabl ica) am Cavally River.
Die einzige schwarze Wolke, die augenblicklich schwer über
dem liberianischen Staatshaushalte hängt, ist die grosse Staatsschuld.
Wohl war J ohnson auch in dieser Richtung bestrebt,
Abhülfe zu schaffen, doch ist es bis heute noch nicht gelungen,
auch nur etwas von den von Jahr zu Jahr grösser werdenden Staatseinnahmen
zu diesem Zwecke abzusondern, und wenn nicht
rechtzeitig andere Mittel und Wege gefunden werden, um die englischen
Gläubiger zu befriedigen, so können schwere Calamitäten
auf die Dauer unmöglich ausbleiben. Nach Ablauf der Rückzahlungsfrist
in 1886 wurde der liberianische Generalconsul für Belgien,
Baron v on S t e in , ermächtigt, alljährlich eine bedeutende Zahl der in
England cirkulirenden liberianischen Staatspapiere aufzukaufen und
mit den Einfuhrzöllen der belgischen Faktoreien verrechnen zu lassen.
Dieses Projekt wurde zwar durch die Kammern gutgeheissen,
kam aber nie zur Ausführung. Indessen gelang es Liberia in 1886,
den Termin der Rückzahlung der Staatsschuld um drei Jahre,
also bis 1889, zu verlängern.
Staatswirthschaftliche und merkantile
Verhältnisse.
Einwohnerzahl. — Verhältniss der
Liberianer zu den Eingebomen. —
Einwanderungen aus Amerika. —
Die Apprentice Law. — Aufstand
in Half Cavally. — Wehrpflicht und
Militärwesen. — Besoldungen bei
der Armee. 11 Münzwesen. — Papiergeld.
'IfeVEinanzielle Hülfe von Seiten
Amerika’s. — Das G-oldgesetz.
i-ist’ Vernichtung von Papiergeld. -
Bezahlungsmodus für Rechnungen
an den Staat. — Specific duties.
Staatsrechnungen von 1882/83 und
1883/84. — Ein- und Ausfuhrzölle
und Steuern. — Industrie. — Hande
l : Ausländische Handelsfirmen.
— Englische Dampferlinien, .aflf
Kleinhandel an Bord derselben. -.L-
Präsident St. A. B e n so n . j>í6 Woermann Linie. Belgische
Dampfer. — Landesprodukte. —
Importwaaren. m Europäische Faktoreien. — Tauschhandel. ® Postverbindungen.
— Consulate.
Ueber die Ausdehnung des liberianischen Grundgebietes, sowohl
die Küste entlang als auch landeinwärts, wurde bereits früher das
Nöthige mitgetheilt. Nach liberianischer Auffassung erstreckt sich
dieses Gebiet weiter landeinwärts, als es durch die Eingebornen
wirklich anerkannt wird. So giebt W a uw e em a n s dasselbe auf