richtete ich mich in einem ruhigen Boarding House ein, um die Müsse bis
zum Abgang des Steamers möglichst gut zu benutzen.
Die Umgegend der Stadt ist sehr durchforscht; tüchtige Leute wie
Prof. Wahlberg, Dr. Krebs und verschiedene andere haben schon in
früheren Jahren, als die Colonie noch ganz jung war, hier mit grossem
Eifer gesammelt und sicher auch mit gutem Erfolge, da die Gegend reich
ist an thierischem Leben, zumal imGebiet der Yögel. Beizende Nectarinien,
prangend in den glänzendsten Farben, schwärmen um die wilden Feigenbäume
zur Zeit der Fruchtreife, mehrere Arten Trogon, Loorys (Corythaix
porphyrolopha Smith), Bartvögel (Bucconidae), grüne Tauben und andere
auffallende Yögel beleben das dichte Gebüsch, in welchem Buschböcke
Orebis, Duiker und Blauböcke lagern.
Einwohner von D’Urban, welche bereits seit einer langen Beihe von
Jahren dort wohnen, erinnern sich noch sehr gut der Zeit, wo nächtlicher
Weile die Elephanten zwischen den spärlichen Häusern hindurchliefen und
öfters den im Orte aufgerichteten Flaggenstock Umrissen; am Tage selbst
kamen Schaaren von Affen durch die Gärten, welche direkt an den fast
undurchdringlichen Busch gränzten. Jetzt sind die Elephanten aus dem
ganzen Lande verschwunden,-Affen lassen sich nur selten in den Bäumen
sehen, die Wildniss ist von vielen Wegen durchschnitten, und wo vor weniger
als einem halben Jahrhundert weit und breit kein Zeichen menschlicher
Industrie zu sehen war, erheben sich jetzt Landhäuser, Caféplan-
tagen und Zuckermühlen aus dem zurückgedrängten Wald.
Mit der Civilisation ist auch die Beschränkung durch das Gesetz eingekehrt,
welche sich in so schrofferWeise geltend macht, wie es nur irgend
in Europa der Fall sein kann. Jedes Gewehr wird in Natal einregistrirt
mit dem Namen des Besitzers, wobei es gestempelt wird, und darf nicht
anders verkauft werden, als vor dem Magistrat. Das Lächerlichste aber
ist, dass eine besondere Erlaubniss yom Attorney-General nothwendig ist,
um sich mehrere Gewehre auf seinen Namen eintragen zu lassen; es hat
also den Anschein* dass die Herren vermuthen, man schösse die Elephanten
mit der Vogelflinte, oder auch die Bebhühner mit der Büchse. Wer in das
Inland mit Gewehren reisen will, muss für jedes derselben eine Caution
bezahlen, dass er sie wieder mit zurückbringt, und wenn ihm demnach die
Gewehre gestohlen werden, so geräth er in Gefahr auch zugleich die
schwere Caution zu verlieren, welche er dafür erlegt hat. Die einzige Absicht
dieser Massregel ist, zu verhindern, dass die Eingeborenen mit Gewehren
versehen werden, und das Thörichte daran ist, dass man glaubt,
das Ziel auf diese Weise zu erreichen, als wenn man im geräumigen Afrika,
D’Urban. Controile der Gewehre in Natal. Gewaltthaten der Eingeborenen. 211
wo die Verbindungen der Stämme so weit reichen, zu verhindern imStande
wäre, dass jeder Kaffer so viel und so gute Gewehre bekommt, als er nur
immer zu bezahlen vermag. Selbst von Natal aus werden natürlich trotz
der scharfen Controile viele Schiesswaffen eingeschmuggelt, die meisten
aber aus dem Norden von den portugiesischen Besitzungen her, ohne dass
auch nur der Versuch gemacht werden könnte, diesen Handel zu unterdrücken.
Nicht nur, 'dass die englische Begierung die Eingeborenen hätschelt
und in ihrer Unverschämtheit bestärkt*), nein, sie zeigt zu gleicher
Zeit, dass sie Furcht vor ihnen hat, und thnt also gerade das, was am
ehesten einen Aufstand derselben veranlassen kann. Der nächste Erfolg
dieser verkehrten Massregeln.ist, dass die Kaffern täglich frecher werden
und häufig Gewaltthaten derselben gegen Weisse Vorkommen, besonders
gegen Frauen.
Wenn ein Herr in Natal seinem schwarzenDienereineOhrfeigegiebt,
so kann er sich darauf gefasst machen, dass dieser den Schlag erwiedert,
was im Freistaate leicht den augenblicklichen Tod des Farbigen zur Folge
haben würde. (Es ist der Fall bekannt, dass im Oranje-Vrijstaate ein
Kaffer, welcher von seinem Herrn gestraft wurde, nach demselben schlug
und alsdann die Flucht ergriff. Sofort sprang der Farmer in das Haus,
riss die geladene Büchse von der Hand, und bevor der F lie h e n d e sich
in Sicherheit bringen konnte, streckte ihn das tödtliche Blei zu Boden;
kein Hahn hat nach ihm gekräht.) So wenig ein solches Verfahren zu
entschuldigen ist, dürfte es doch kaum einem Zweifel unterliegen, dass
dadurch mehrBlutvergiessen erspart wird, als durch das entgegengesetzte.
Wehe dem Lande und den Bewohnern von Natal, wenn die Zulu, aufgehetzt
und geeinigt durch einen angesehenen Häuptling, sich einmal gegen
die weisse Bevölkerung erheben; wir dürften dann Scenen erleben, welche
den Greueln in Indien an Furchtbarkeit nicht nachstehen, wenn sie dieselben
nicht übertreffen.
Ich kam mit drei Gewehren vom Innern nach Natal herab und wurde
von der weisen englischen Begierung in die angenehme Lage versetzt,
dass ich dieselben nach dem Gesetz afff jede Weise verlieren musste; ging
ich mit ungestempelten Gewehren aus, so hätten sie mir dieselben weggenommen,
weil sie nicht registrirt waren; registrirt konnte ich aber nur eins
bekommen. Es blieb mir daher Nichts übrig, als die hohe Weisheit der
Es darf z. B. jeder Schwarze vor dem Magistrate Klagen gegen Weisse
Vorbringen, ohne dass ihm, auch wenn er Unrecht hat, Kosten dadurch erwachsen.
Dem Letzteren aber werden im gleichen Falle Kosten berechnet.