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 zum Abgang  des Steamers möglichst  gut zu  benutzen. 
 Die Umgegend  der Stadt  ist  sehr  durchforscht;  tüchtige Leute wie  
 Prof.  Wahlberg,  Dr.  Krebs  und  verschiedene  andere  haben  schon  in  
 früheren  Jahren,  als  die  Colonie  noch  ganz  jung  war,  hier  mit  grossem  
 Eifer gesammelt und  sicher  auch mit gutem Erfolge,  da  die Gegend reich  
 ist  an thierischem Leben,  zumal  imGebiet der Yögel.  Beizende Nectarinien,  
 prangend  in  den glänzendsten Farben,  schwärmen  um  die wilden Feigenbäume  
 zur Zeit  der Fruchtreife, mehrere Arten Trogon, Loorys (Corythaix  
 porphyrolopha  Smith),  Bartvögel  (Bucconidae),  grüne Tauben  und  andere  
 auffallende Yögel  beleben  das  dichte  Gebüsch,  in  welchem  Buschböcke  
 Orebis, Duiker und Blauböcke lagern. 
 Einwohner von D’Urban,  welche  bereits  seit  einer langen Beihe  von  
 Jahren  dort wohnen,  erinnern  sich noch  sehr  gut  der Zeit,  wo  nächtlicher  
 Weile die Elephanten  zwischen  den spärlichen Häusern  hindurchliefen und  
 öfters  den  im Orte  aufgerichteten  Flaggenstock Umrissen;  am Tage  selbst  
 kamen Schaaren von Affen  durch  die Gärten,  welche  direkt  an  den  fast  
 undurchdringlichen Busch  gränzten.  Jetzt  sind  die Elephanten  aus  dem  
 ganzen Lande verschwunden,-Affen  lassen  sich  nur  selten  in  den  Bäumen  
 sehen,  die Wildniss  ist von  vielen Wegen  durchschnitten, und  wo  vor weniger  
 als  einem halben  Jahrhundert  weit  und breit kein Zeichen  menschlicher  
 Industrie  zu  sehen  war,  erheben  sich  jetzt Landhäuser,  Caféplan-  
 tagen und Zuckermühlen  aus  dem  zurückgedrängten Wald. 
 Mit  der Civilisation  ist  auch die Beschränkung  durch  das Gesetz eingekehrt, 
  welche  sich  in  so  schrofferWeise geltend macht, wie es nur irgend  
 in Europa  der Fall  sein  kann.  Jedes Gewehr  wird  in Natal  einregistrirt  
 mit  dem Namen  des Besitzers,  wobei  es  gestempelt wird,  und  darf  nicht  
 anders  verkauft werden,  als  vor  dem Magistrat.  Das Lächerlichste  aber  
 ist,  dass  eine besondere Erlaubniss yom Attorney-General nothwendig ist,  
 um  sich mehrere Gewehre  auf  seinen Namen  eintragen  zu  lassen;  es  hat  
 also  den Anschein*  dass die Herren vermuthen, man schösse die Elephanten  
 mit  der Vogelflinte,  oder  auch  die Bebhühner mit  der Büchse.  Wer in  das  
 Inland mit Gewehren  reisen  will,  muss  für  jedes  derselben  eine Caution  
 bezahlen,  dass  er  sie wieder mit  zurückbringt,  und wenn  ihm  demnach die  
 Gewehre  gestohlen  werden,  so  geräth  er  in  Gefahr  auch  zugleich  die  
 schwere  Caution  zu verlieren, welche  er  dafür  erlegt hat.  Die  einzige Absicht  
 dieser Massregel  ist,  zu verhindern,  dass  die Eingeborenen mit  Gewehren  
 versehen  werden,  und  das Thörichte  daran  ist,  dass man  glaubt,  
 das Ziel  auf diese Weise  zu  erreichen,  als wenn man im geräumigen Afrika, 
 D’Urban.  Controile der Gewehre  in Natal.  Gewaltthaten der Eingeborenen.  211 
 wo die Verbindungen  der Stämme  so weit reichen,  zu verhindern  imStande  
 wäre,  dass jeder Kaffer  so  viel und  so  gute Gewehre  bekommt,  als  er nur  
 immer  zu bezahlen  vermag.  Selbst  von Natal  aus werden natürlich  trotz  
 der  scharfen  Controile  viele  Schiesswaffen  eingeschmuggelt,  die  meisten  
 aber  aus  dem Norden von  den portugiesischen Besitzungen  her,  ohne dass  
 auch nur der Versuch  gemacht  werden  könnte,  diesen Handel  zu  unterdrücken. 
   Nicht  nur, 'dass  die  englische Begierung die Eingeborenen hätschelt  
 und  in  ihrer Unverschämtheit bestärkt*),  nein,  sie  zeigt zu gleicher  
 Zeit,  dass  sie Furcht  vor  ihnen  hat,  und  thnt also  gerade das,  was  am  
 ehesten  einen Aufstand  derselben  veranlassen  kann.  Der  nächste Erfolg  
 dieser verkehrten Massregeln.ist,  dass  die Kaffern täglich  frecher werden  
 und  häufig Gewaltthaten  derselben  gegen Weisse  Vorkommen,  besonders  
 gegen  Frauen. 
 Wenn  ein Herr  in Natal seinem  schwarzenDienereineOhrfeigegiebt,  
 so kann  er  sich darauf  gefasst machen,  dass  dieser  den Schlag  erwiedert,  
 was im Freistaate  leicht den  augenblicklichen Tod  des Farbigen zur Folge  
 haben  würde.  (Es  ist  der Fall  bekannt,  dass  im  Oranje-Vrijstaate  ein  
 Kaffer, welcher von  seinem Herrn gestraft wurde,  nach  demselben  schlug  
 und  alsdann  die Flucht  ergriff.  Sofort  sprang  der Farmer in  das Haus,  
 riss  die  geladene Büchse von  der Hand,  und bevor  der F lie h e n d e   sich  
 in  Sicherheit  bringen  konnte,  streckte  ihn  das  tödtliche  Blei  zu  Boden;  
 kein Hahn  hat  nach  ihm  gekräht.)  So  wenig  ein  solches Verfahren  zu  
 entschuldigen  ist,  dürfte  es  doch  kaum  einem Zweifel unterliegen,  dass  
 dadurch mehrBlutvergiessen  erspart wird,  als  durch  das  entgegengesetzte.  
 Wehe  dem Lande und  den Bewohnern  von Natal,  wenn  die  Zulu,  aufgehetzt  
 und  geeinigt  durch  einen  angesehenen Häuptling,  sich  einmal gegen  
 die weisse Bevölkerung  erheben; wir  dürften  dann Scenen  erleben, welche  
 den Greueln  in  Indien  an Furchtbarkeit  nicht  nachstehen,  wenn  sie  dieselben  
 nicht übertreffen. 
 Ich  kam mit drei Gewehren vom Innern nach Natal herab  und wurde  
 von  der  weisen  englischen  Begierung  in  die  angenehme Lage  versetzt,  
 dass  ich  dieselben  nach dem Gesetz  afff jede Weise verlieren musste;  ging  
 ich mit ungestempelten Gewehren  aus,  so  hätten  sie mir  dieselben weggenommen, 
  weil sie nicht registrirt waren;  registrirt konnte  ich aber nur eins  
 bekommen.  Es  blieb  mir  daher Nichts  übrig,  als  die hohe Weisheit der 
 Es  darf  z.  B.  jeder  Schwarze  vor  dem Magistrate  Klagen  gegen  Weisse  
 Vorbringen,  ohne  dass  ihm,  auch wenn  er Unrecht  hat,  Kosten dadurch erwachsen.  
 Dem  Letzteren  aber  werden  im  gleichen  Falle  Kosten  berechnet.