144 Buch XIII. Kap. 3. §. 17. B u c h XIII. Kap. 3. §. 18. 145
•ii.
$
T ; i, i;:
"Ii
M"i.lP-i-'i i: 1
Sh: i
i'i»
u ...
Von allen andern weichen sie darin ab, dass das Schreiben an
Aimericus unterdrückt, die Dedication an den König dagegen ganz
unhistorisch, zum Theil durch Floskeln aus jenem unterdrückten
Schreiben verlängert ist. Das Inhaltsverzeichniss ist durch ein
ziemlich brauchbares alphabetisches Register ersetzt; der angeblich
berichtigte Text aber vor Fehlern kaum lesbar.
Unter den vielen Ausgaben der alten italiänischen Uebersetzung
sind nur folgende brauchbar:
Trattoto dall' agricoltura, già traslato nella favella Fiorentina, e
di nuovo rivisto e riscontro con testi a penna dallo 'Nferigno-
Firenze 1605. — 1 voi. in 4.
Wiederholt Napoli 1724, 2 voli, in 8.; -- Bologna 1784, 2 voli, in
4., — und endlich Milano 1805, 3 voll, in 8. Die altern, von
denen ich nur eine in Venetia 1542, 1. vol. in 8. kenne, sollen
sämmtlich incorrect sein, und eine modernisirte Uebersetzung von
S a n s o v i n o hat gar keinen historischen oder kritischen Werth.
Die genannte florentiner v^ard auf Veranlassung der Academia
della Crusca, welche das Werk bei Bearbeitung ihres Vocabolario
benutzen wollte, von einem ihrer gelehrten Mitglieder Bastiano
de' Rossi, der den akademischen Namen l'Inferigno (Schrot)
führte, besorgt. Der mir unbekannte Herausgeber der zu Bologna
erschienenen Wiederholung fügte eine nach Urkunden sorgfältig
bearbeitete Biographie des Verfassers, eine Abhandlung über sein
Werk und einen kurzen Commentar hinzu, welche Zugaben in die
neuste mailänder Ausgabe, deren ich mich bediene, übergingen.
Ein sehr brauchbares Glossar der veralteten italiänischen Ausdrücke
steht vielleicht auch schon in den beiden frühern Ausgaben dieser
Recension, die ich nicht kenne. Zu bedauern ist, dass sowohl
Bastiano de Rossi als auch der Bologneser Commentator weder die
augsburger noch die lövener, sondern nur die schlechte baseler
Recension des lateinischen Textes benutzen konnten, weshalb manche
Unrichtigkeiten der italiänischen Uebersetzung unberichtigt geblieben
sind.
Auch an einer alten f r a n z ö s i s c h e n und Jüngern deutschen
U e b e r s e t z u n g in vielfachen Ausgaben fehlt es nicht. Jene ward
auf Verlangen Karls V von Frankreich, also zwischen den Jahren
1364 und 1380 von einem unbekannten Dominicaner gemacht; diese
scheint nicht über die Zeit der Erfindung der Buchdruckerkunst
hinauf zu reichen. Die französische, die sehr selten ist, kenne ich
nicht. Die deutsche hat jetzt nur noch wegen ihrer Holzschnitte
einen sehr untergeordneten Werth. Ich werde auf sie zurückkommen,
wenn vom Einiluss der Kunst des Holzschnitts auf die Ausbildung
der Botanik die Rede sein wird.
§. 18.
P e t r u s de Crescentiis.
S e i n Leben.
B ü r g e r von Bologna nennt er sich selbst in dem seinem
Werke vorangestellten Schreiben an Aimericus, und aus den Archiven
jener Stadt entwickelte sein ungenannter Biograph in der bologneser
Ausgabe der italianischen Uebersetzung, den ich vor Andern als
den besten Führer benutzen werde, einen langen viel verzweigten
Stammbaum des zwar nicht adlichen, doch wohl angesehenen
Geschlechts de' Crescenzi. Das Jahr seiner Geburt ist unbekannt,
muss aber kurz vor 1235 fallen : denn in dem Schreiben an
Aimericus nennt er sich selbst einen Siebziger, als er sich zur
ungestörten Vollendung seines Werks auf sein Landgut zurückzog,
und er vollendete dasselbe, wie wir finden werden, um 1305. Seine
Jugend war, wie er in seiner Vorrede sagt, ganz der Logik Medicin
und den Naturwissenschaften zugewandt, bis er sich endlich
der Rechtskunde widmete, der er bis in sein Alter getreu blieb,
ohne jedoch, wie uns sein Werk beweisst, die Vorliebe für die
frühern Studien zu verlieren. Die juristische Doctorwürde erwarb
er nicht; alle Documente, in denen sein Name auftritt, nennen ihn
nur J u d e x , und das war die damals gebräuchliche Bezeichnung
aller weder promovirten noch mit höhern Aemtern bekleideten
Juristen, der Sachwalter sowohl als der Richter.
Eifersüchtig auf ihre Freiheit vertrauten die italiänischen Städte
zu jener Zeit die höchste richterliche Gewalt eines Rector oder
Podestà lieber einem auf bestimmte Zeit, oft nur auf Ein Jahr
Meyer, Gesch. d. Botanik. IV. 10
I)