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234 Buch XIV. Kap. 1. §. 32.
mille et quadringentos sophistes unus in hoc tándem vesaniae genus
prorupit, ut" — doch wozu noch mehr von dieser langen catilinarischen
Eede, gerichtet gegen einen Greis, dessen Verbrechen darin
bestand, seine Meinung über einige Stellen des Plinius freimüthig,
aber anspruchslos geäussert zu haben!
Dass eine so widerwärtige Form auf den wissenschaftlichen
Werth des eigentlichen Inhalts nicht ohne Einfluss bleiben konnte,
versteht sich von selbst. Ein grosser Theil der Beweisführung
besteht in sophistischer Spiegelfechterei, Wortverdrehung u. dgl.
Aber auch abgesehen davon, finde ich nur einen kärglichen Gehalt.
Gern gebe ich zu, dass Collenuccio in einigen Punkten richtiger
urtheilt als Leonicenus, doch sind deren wenige, und die eigentliche
Grundlage des ganzen Angriffs wird jetzt niemand mehr
gelten lassen. Wer unter uns den Plinius noch so sehr verehrt,
wird doch zugeben, dass Dioskorides pflanzenkundiger war. So
urthellte auch Leonicenus, und prüfte den Plinius vornehmlich
durch Vergleichung mit dem Dioskorides. Collenuccio geht ohne
Grund, nur weil es ihm so beliebt, von der entgegengesetzten
Meinung aus, Plinius sei ein weit grösserer Pflanzenkenner- als
Dioskorides. Ja er entblödet sich nicht dem Leonicenus eine
Stelle des heiligen Augustinus vorzuhalten, worin derselbe vor einer
leichtfertigen Exegese der' Bibel warnt, und dieselbe Ehrfurcht vor
den Büchern des Plinius zu verlangen. — Dürften wir den Versicherungen
unsres Kedners glauben, so müssten wir ihn für einen
eifrigen Naturbeobachter halten. In dem Kapitel de Aera et Lolio
(pag. III bei Brunfels) sagt er: „Qui de herbis dicturus est, eum
ego non tam librorum quam telluris, non tam literarum quam
agrorum studiosum esse oportere censeo; nec satis esse ad herbariam
perdiscendara tradendamque herbarios scriptores legere, plantarum
videre picturas, graeca vocabularia inspicere, magistri unius
verbis addictum esse, sed rústicos montanosque homines interrogare
oportet, herbas ipsas inspicere, vestigare diiferentias et, si fleri
potest, periculum facere, experiri, rimari, quid unaquaeque in morbis
possit etc." Das sind treffliche Kegeln, aber ich vermisse die
Spuren ihres Einflusses beim Kedner selbst. In der That spricht
B u c h XIV. Kap. 1. §. 33. 235
auch er einige mal von seinen eigenen Beobachtungen, doch gewiss
nicht öfter, und nicht so zuverlässig wie Leonicenus. Und so ist
denn auch der Kern nicht der Art, dass er uns die widerwärtige
Schale könnte vergessen machen Leonicenus würdigte ihn keiner
Antwort; aber Pont icus Virunius^) übernahm dessen Vertheidigung
in einer unter folgendem Titel, ich weiss nicht wo noch
wann, gedruckten Schrift: Invectiva contra Pandulfum Collenuccium
in defensionem Nicolai Leoniceni. Ich kenne sie nicht, und entnehme
den Titel aus Jöcher's Gelehrtenlexicon. Die meisten
Schriften des Ponticus sollen überaus selten sein.
§. 33.
J o a n n e s Manardus.
Einen würdigern Kritiker fand Marcellus Vergilius an Joannes
M a n a r d u s , dessen Leben, wie Tiraboschi sagt, dem ich _ die
folgenden kurzen Notizen entnehme, Giov. Andr. Barotti in
seinen Memorie historiche dei letterati Ferraresi, Ferrara 1777 fol.,
gründlich beschrieben haben soll Zu Ferrara 1462 geboren und
dort auch gebildet, bekleidete er daselbst von 1482 bis 1493 die
Professur der Medicin, und ging darauf als Hofmeister (maestro)
und Leibarzt des Prinzen Giov. Franc. Pico nach Mirandola,
kehrte jedoch 1502 von da nach Ferrara zurück. Berühmter noch
als praktischer Arzt denn als Gelehrter, empfing er 1513 einen
Ruf als Leibarzt vom Könige Ladislaus von Ungarn. Er folgte
demselben, verweihe in Ungarn noch zwei Jahr nach des Königs
1516 erfolgtem Tode, und kehrte darauf abermals nach Ferrara
zurück, wo er sein Leben 1536 beschloss.
Mehr Praktiker als Schriftsteller hinterliess er uns nur zwanzig
Bücher medicinischer Briefe und ein Heft Anmerkungen zu
den einfachen und zusammengesetzten Arzneimitteln des Mesue.
Beide Werke sind öfters bald einzeln bald mit einander gedruckt,
1) Tiraboschi tom, Fi, parL pag. 417, vergl. tom. F/, part. I I , pag.
279 sqq.
Ibidem tom. VII, part. II, pag. 54.
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