
führt. Der Eigenthümer eines Schilfes wählt sich unter den
Beduinen-Stämmen der Küsten, welche er am meisten befährt,
einen Häuptling aus, unter dessen speciellen Schutz
das Schiff und seine Ladung gestillt wird. Ein solcher Häuptling,
den man mit dem Namen Kafier belegt, verbürgt sich
mit seinem ganzen Einfluss, Sorge zu tragen, dass, im Falle
dem Fahrzeug, welchem er seinen Schutz zugesichert hat,
irgend ein Unglück auf dem Meere widerfährt, weder das
Schiff noch seine Ladung von Beduinen beraubt werde. Dagegen
verpflichtet sich der Eigenthümer des Schiffes, diesem
Schutzherrn jährlich ein bestimmtes Quantum Baum-
wollen-Zeug oder etwas Geld zu geben, und, so oft das
Schiff an einem Orte vor Anker liegt, wo der Schutzherr
oder einer seiner Angehörigen sich aufhält, denselben eine
gewisse Ration Mehl, Reis und Caffee verabfolgen zu lassen.
Wenn ein auf diese Art in Schutz gegebenes Schiff
strandet, so ist die erste Frage, welche die herbeieilenden
Küstenbewohner thun, die, wie der Name des Kafiers
sey; und nach dem persönlichen Einflüsse desselben richtet
sich nun das Verfahren jener in Betreff der Sicherheit
der Schiffbrüchigen und ihrer Ladung. Für manche Schiffe
wählt man mehrere Kafiers unter den vornehmsten Beduinen
Stämmen der von ihnen am meisten befahrnen Küste.
Wegen der Rettung der Ladung eines gestrandeten Schiffes
schliesst man gewöhnlich mit den Tehmi oder ändern
Fischern eine Uebereinkunft ab, welcher zufolge ihnen für
ihre Bemühung und ihren Unterhalt von allen geretteten
Sachen ein Drittel, überlassen wird; die übrigen zwei Drittel
erhält der Eigenthümer zurück. In neuerer Zeit glaubte
Mehemet Ali auf dem rothen Meere Macht genug zu besitzen,
um die Araber verpflichten zu können, von einem
gestrandeten Schiffe gär nichts für sich in Anspruch zu
nehmen, selbst wenn es keinen Schutzherrn unter den Küstenbewohnern
habe. Für seine eigene Schiffe konnte er
zwar die Behauptung der Ladung gegen solche Ansprüche
durchsetzen, aber seine Verordnung hatte dafür auch die
Folge, dass seitdem die Beduinen theils den Schiffbrüchigen
keine Hülfe mehr leisten, theils die geretteten Frachtgüter
heimlich auf die Seite schaffen und verschleudern.
Die meisten Privateigenthümer eines Schiffes ziehen es
daher noch immer vor, dem alten Gebrauch gemäss eine
Schutz verleihende Uebereinkunft mit verschiedenen Araber
Häuptlingen abzuschliessen; und so wird von Privatschiffen
im Fall eines Unglücks gewöhnlich so viel als möglich
gerettet, während man sich wohl hütet, den der Regierung
angehörigen Schiffen gehörige Hülfe zu leisten.
Da ich bereits in meiner vor neun Jahren erschienenen
Reise durch’s peträische Arabien viele genaue geographische
und statistische Notizen über dieses Land und seine
Bewohner gegeben, und auch die wichtigsten allgemeinen
climatischen Verhältnisse und geologische Formationen angezeigt
habe, so bleibt mir über dieses Land nichts anderes
mitzutheilen übrig, als die trockne Beschreibung des
Weges, auf welchem ich zu den vorzüglichsten Berghöhen
gelangte, deren Messung ich beabsichtigte. Meine auf Tafel
II. jener frühem Reise gegebene Karte vom peträischen
Arabien ist vollkommen genügend, um dem nachstehenden
Berichte über diese Excursion folgen zu können.
Am 5. Mai 1831 früh Morgens Verliess ich den Hafen
von T o r, das Raito der alten -Geographen, nachdem ich
einen meiner Leute bei einem daselbst domicilirten Griechen
einquartiert hatte, um am Meeresufer correspondi-
rende Barometer-Beobachtungen zu machen, während ich
die zu besteigenden Berge mass. Meine Begleitung be