
schweren Pachtzins, wofür diese durch einen auf jeden gefärbten
Stoff gedruckten Stempel gegen den etwaigen geheimen
Versuch einer Concurrenz geschützt werden. Endlich
müssen auch alle wollenen Zeuge durch die Hände der
Regierung gehen, um ihr einen bedeutenden Gewinn abzuwerfen,
.bevor sie in den Privatverkauf kommen.
Mehemet Ali disponirt über die Person und die technischen
Fähigkeiten der zum Handwerksstande gehörenden
Ägypter äuf eine für einen freien Europäer empörende
Weise. Wenn man nämlich in irgend einer Fabrik der Regierung
eingeborne Werkleute nöthig hat, so schleppt man
die dazu tauglichen Leute gewaltsam aus ihren eigenen
Werkstätten weg, sperrt sie alle zusammen in ein grosses
Local ein, und zwingtsie, die nöthige Arbeit zu verrichten,
und zwar gegen einen Taglohn, der bloss dem genauberechneten
Nahrungsbedarf entspricht. Auf diese Weise werden
oft ganze Schaaren von Handwerkern, namentlich Schneider,
Schuhmacher, Sattler und Schreiner auf sechs Monate
und längere Zeit aus ihrem gewöhnlichen Geschäfte herausgerissen.
Von was unterdessen die Familie des eingesperrten
Arbeiters leben soll, und ob derselbe etwa gegen Andere
Verbindlichkeiten übernommen habe, die er nun nicht erfüllen
kann, darum kümmert sich Niemand !
Die jungen Egypter, die als Lehrlinge in die Fabriken
des Pascha aufgenommen werden, und hier unter der Leitung
europäischer Handwerker sich eine gewisse, manchmal
die ihrer mittelmässigen Lehrer übertreffende Fertigkeit
erworben haben, sind auf unbestimmte Zeit gezwungen im
Dienst der Regierungzu arbeiten. Freilich gibt man ihnen
einen gewissen Gehalt, dieser wird aber willkührlich festgesetzt,
und steht nicht im Verhältniss mit dem, was sie zu
leisten im Stande sind, und für sich verdienen würden,
wenn sie ihre Geschicklichkeit für eigene Rechnung geltend
machen dürften. Ja man ist zuweilen grausam genug,
ganze Compagnien dieser eingelernten egyptischen Handwerker
gleich Militaircolonien in ferne Provinzen zu versetzen,
um in daselbst anzulegenden Fabriken der Regierung
beschäftigt zu werden, wie diess z. B. in Senaar und Nubien
der Fall war. Bei diesem Verfahren ist es denn auch begreiflich,
dass viele der jungen Leute, die als Lehrlinge in den
grossen Fabrikanstalten des Pascha untergebracht wurden,
nicht im Geringsten darnach streben, sich zu vervollkommnen,
und eine grössere Geschicklichkeit zu erwerben. Sie
haben ja einerseits keinen persönlichen Vortheil davon zu
erwarten, und setzen sich damit andererseits der Gefahr aus,
in ein ihnen mit Recht furchtbares Exil geschleppt zu
werden.
Die grossartigen Fabrikanstalten des Pascha haben über-
diess auf die Moralität der darin beschäftigten zahlreichen
Arbeiter häufig einen eigenthümlichen nachtheiligen Einfluss.
Die Vorsteher der einzelnen Abtheilungen nämlich
können oder wollen über das Eigenthum der Fabriken nicht
die gehörige Aufsicht führen; und daher geschieht es denn
häufig, dass viele Arbeiter nicht allein mit den ihnen obliegenden
Arbeiten sich so wenig als nur immer möglich
beschäftigen, sondern auch von den ihnen anvertrauten
Werkzeugen und Arbeitsstoffen so viel, als die Umstände
erlauben, entwenden, zumal da Fleiss und Rechtlichkeit
weder durch Anerkennung und Auszeichnung, noch durch
irgend einen Vortheil belohnt werden. Die Arbeiter werden
zwar, um Veruntreuungen zu verhindern, beim jedesmaligen
Ausgang aus einer Fabrik am Körper durchsucht,
und strenge Strafen sind für Diebereien festgesetzt; aber
diess hat bei ihrem gänzlichen Mangel an Rechtlichkeit und