
Hand gedämpft, für den Sieger wie für den Besiegten
gleich verderblich sind. Betrachten wir nun noch die Handlungsweise
Mehemet Ali’s in Beziehung auf die eigentliche
Verwaltung Egyptens näher, so werden wir aus ihr und
ihren Resultaten, wie aus seiner politischen Laufbahn klar
und deutlich erkennen, welcher Zukunft die jetzige Re-
gierung der Nilländer, als des eigentlichen Sitzes der
Macht Mehemet Ali’s, entgegen geht.
§. 2.
Egyptens administrativer Zustand unter
Mehemet Ali.
Die Veränderungen, welche Mehemet Ali nach und
nach in der Verwaltung von Egypten vornahm, sind unglaublich
gross. Indem ich sie, so weit thunlich ist, gleichfalls
in chronologischer Reihenfolge mit kurzen Andeutungen
aufführe ^ wird man in den Zeitumständen der
verschiedenen Epochen die Veranlassung und den Zweck
dieser Neuerungen leicht selbst erkennen, und ihren vor-
theilhaften oder verderblichen Einfluss gehörig zu würdigen
wissen. Zur Zeit der französischen Expedition und nach
derselben bis zum Ende des Jahres 1809 bestanden die
Gesammtabgaben, welche der Landbauer in Egypten zu
entrichten hatte, bloss in einer Grundsteuer von d6n durch
den Nil überschwemmten Aeckern, die je nach der Stärke
dieser Ueberschwemmung eine mehr oder weniger ergiebige
Ernte lieferten; die nach beendigter Ueberschwemmung
zum Voraus ganz genau bekannte Ergiebigkeit
bestimmte den Betrag der Steuern für das laufende Jahr.
Wurde bei einem Grundstück durch eine zweite künstliche
Bewässerung eine zweimalige jährliche Ernte erlangt, so war
für die letztere der Landmann keiner weiteren Besteuerung
unterworfen, und erhielt so in dem ihm ganz zufliessenden
Gewinn eine schöne Aufmunterung zur Thätigkeit. Der Mangel
einer genauen Kenntniss der Ausdehnung des bebaueten
Ackerlandes, welches Steuern zu entrichten hatte, war
übrigens Ursache, dass zu jener Zeit meistens nur von der
Hälfte der cultivirten Grundstücke die Abgaben eingefordert
wurden, und mithin im Allgemeinen der Landmann
beinahe ohne Anstrengung seiner Körperkräfte im Ueber-
flusse lebte. Die Grundsteuern wurden zum Theil in Geld,
zum Theil in Naturproducten selbst entrichtet; die Wahl
der zu bauenden Feldfrüchte war dem Bauern überlassen, so
wie die Verwendung des ihm übrig bleibenden Ertrags der
Ernte; nur zur Ausfuhr der Landeserzeugnisse ins Ausland
bedurfte es einer speciellenErlaubniss der Regierung, welche
entweder auf dem Wege der Vergünstigung erlangt, oder
auch von den Machthabern erkauft wurde. Die Grundsteuer
sehr vieler Ortschaften war theils ein Privateigenthum, durch
Schenkungen der ehemaligen Mammeluckenhäuptlinge erworben,
theils gehörte sie einer gemeinnützigen Anstalt an,
und bildete namentlich die Einkünfte der Moscheen und die
Dotationen der Schulen. Die Haupteinkünfte der Regierung
bestanden in dem Zollertrag und der Kopfsteuer der nicht-
mahommetanischen Bevölkerung; den Ausfall bei den Staatseinkünften
aber pflegte man durch willkührliche Brandschatzung
zu decken, welche von Zeit zu Zeit theils einzelnen
Individuen, theils auch ganzen Innungen auferlegt
wurden. Diese Einkünfte und Mittel waren bald nicht mehr
hinreichend, um die grossen zum Kriege mit den Wehabiten