
im Jahr 1804 und 1810 für die Erlaubniss, seine Reise fortsetzen
zu dürfen, eine fast gleich grosse Summe an'den
Naib bezahlen musste. Mir hatten Naib Jahia und sein Sohn
Mehamet, bei Gelegenheit der Excursionen nach Ailat und
Zula und der Abreise meiner Jäger nach Halai, ohne die
ihnen bei meiner Ankunft gemachten Geschenke mitzurechnen,
nach und nach bereits fünfzig Species-Thaler baares
Geld unter verschiedenen Vorwänden abgenommen. Jetzt
bestürmte man mich mit neuen Anforderungen unter der
Drohung, dass ohne deren Befriedigung meine Weiterreise
nicht statt haben könne; aber ich gab ganz einfach zur
Antwort, dass ich keineswegs gezwungen sey, jetzt gleich
oder von hier aus nach Abyssinien zu reisen, indem jede
beliebige Landschaft mir für meine Forschungen gleich
intei'essanten Aufenthalt darböte, und dass ich also vielleicht
mich entschliessen würde, an die Küste von Z eila
zu gehen, und von hier aus nach dem Inland vorzudringen,
wenn man mich hier durch unbillige Forderungen
zu brandschatzen beabsichtige. Uebrigens, setzte ich hinzu,
sey ich erbötig, für jede mir zu erweisende Beihülfe mich
durch ein verhältnissmässiges Geldgeschenk erkenntlich zu
beweisen, jedoch ohne mir desshalb etwas vorschreiben
zu lassen; was aber die bei ähnlichen,Veranlassungen geleisteten
Zahlungen meiner Vorgänger beträfe, so würde
ich in meinen Angelegenheiten nie Rücksicht darauf nehmen.
Ausserdem drohete ich, bittere Klagen in Djetta
oder selbst direct in Cairo gegen den Naib zu führen,
wenn man mit mir allzu willkührlich verfahre, was zwar,
wie ich wohl wisse, für den Augenblick gar nichts nützen
würde, aber in der Folge, wenn die Zeit der Verantwortung
käme, schon seine Früchte tragen werde. Der über
diese Angelegenheit'mit dem Naib geführte sehr heftige
Streit endigte damit, dass ich die Vermittlung von Hadgi
Omar elSaidi, dessen ich bereits früher (pag. 220.) erwähnte,
in Anspruch nahm, um die unverschämten Forderungen
des Naib einigermassen zu ordnen; wobei ich jedoch fest
darauf bestand, dass nicht eher eine neue Geldzahlung
gemacht werde, als bis ich in Gesellschaft der abyssinischen
Handelskaravane von Arkiko aufzubrechen bereit sey.
Um mir für den Verlauf meiner Reise nach Gondar
die thätige Beihülfe des abyssinischen Grosshändlers Getana
Meriam möglichst zuzusichern, kam ich auf den Gedanken,
demselben sechshundert Species-Thaler baares Geld in der
Weise zu leihen, dass er damit nach Gutdünken und ganz
zu seinem eig’enen Vortheil in TVaaren speculiren könne,
und dafür nufverbunden seyn solle, mir dieses Geld drei
Monate nach unserer Ankunft in Gondar ohne irgend eine
Vergütung zurück zu zahlen, und während der ganzen
Reise mich nicht im Stiche zu lassen, sondern vielmehr
bei jeder Gelegenheit in Streitigkeiten mit den Eingebor-
nen mein Interesse dem seinigen gleich zu achten und zu
vertreten. Ich liess mir keine Bescheinigung über dieses
Geld vom Empfänger ausstellen, indem ich wohl wusste,
dass er eben so gut mit wie ohne einen solchen mich, wenn
er wolle, um dasselbe betrügen könne. Andererseits war,
da ich bei den damaligen politischen Verhältnissen für
mich allein durchaus nicht nach Abyssinien vorzudringen
vermochte, und meine Reisegefährten mit aller Gewissheit
annehmen konnten, dass ich nicht ohne eine bedeutende
baare Summe reisete, mein Geld in seinen Händen wenigstens
eben so sicher, als in den meinigen. Zugleich entstand
hierdurch für Getana Meriam die Nothwendigkeit,
mich gegen willkührliclie Erpressungen zu schützen, weil
ich nötigenfalls zu deren Befriedigung ihn selbst hätte