pfaden, gebunden an eine kaum zu regierende, unaufhaltsam
forteilende Trägerkarawane, ein zuverlässiges Itinerarium anzulegen.
Wer diesen Schwierigkeiten Rechnung zu tragen weiss,
wird gelegentliche, später nothwendig sich herausstellende Ungenauigkeiten
gerne entschuldigen, und die Karte wird trotz dieser
letztem als der erste Versuch einer graphischen Darstellung des
bereisten Gebietes ein gewisses Interesse beanspruchen können.
Als Basis für die Anlage derselben diente mir die geographisch
bestimmte Küstenlinie, wie sie in den Karten der englischen
Marine dargestellt ist. Auch die angegebenen Tiefenpeilungen
sind denselben entnommen. Unsere bedeutendem Jagd- und
Reiserouten sind mit rothen Linien angedeutet. Verschiedene
dieser Routen habe ich wiederholt begangen oder gelegentlich
gekreuzt und mich stets bemüht, die früher gemachten Aufzeichnungen
zu verbessern und anzufüllen. So ist denn auch meine
erste, den mehrgenannten Mededee li ngen beigefügte Karte
nicht ohne Kritik bei der Zusammenstellung der jetzigen verwendet
worden.
Infolge einer Fahrt auf dem Mahfa River während meiner
zweiten Reise, hat sich z. B. herausgestellt, dass ich, auf der
ersten Fahrt nach Cobolia durch die Nacht an genauem Beobachten
verhindert, die Abstände reichlich gross angegeben hatte, und dass
demzufolge Cobolia in Wirklichkeit näher der Küste liegen muss.
Auch die Gebiete am obern St. Paul war ich genöthigt, auf einen
etwas kleinern Maasstab zu reduciren.
Die officielle, durch den liberianischen Minister des Innern
sanktionirte Karte des liberianischen Reisenden A ndeeson ist
wenig mehr als eine Zusammenstellung des bereits aus frühem
Karten bekannten Materials und kann durchaus nicht als Muster
von Genauigkeit und sorgfältiger Bearbeitung gelten. So z. B. sind
die darin vorkommenden geradlinigen Andeutungen der verschiedenen
Gebietserwerbungen sehr problematisch, da die einzelnen,
von den betreffenden Negerfürsten erworbenen Gebiete keineswegs
durch imaginäre, gerade Linien begrenzt waren.
Ich glaube nicht ganz mit Stillschweigen übergehen zu dürfen,
dass Colonel W auwebmans meine ursprüngliche - Karte, soweit
sie das Gebiet von Grand Cape Mount betrifft, in seinem Buche
über Liberia (siehe Literaturverzeichniss) von seinem Standpunkte
aus verbessert oder, um der Wahrheit näher zu kommen, verschlimmbessert
hat.
Trotz der Sorge, mit der W auwebmans sein Material verw
ertete, haben sich in seinem Buche allerlei Ungenauigkeiten
und unrichtige Anschauungen eingeschlichen, die jedoch darin
ihre Entschuldigung finden, dass der Autor nicht selbst in Liberia
gewesen is t1). Das Buch ist übrigens von bleibendem Werthe, da
dasselbe eine Fülle von authentischen, geschichtlichen Daten, die
Republik betreffend, enthält, die ich vielfach benutzt habe, ebenso
wie die vortreffliche Abhandlung des französischen Missionärs,
Pater B ouezeix , welcher während seines langen Aufenthaltes in
Monrovia reichlich Gelegenheit fand, die Geschichte und das innere
Leben der Liberianer gründlich kennen zu lernen.
Das grössere meiner beiden Cartons umfasst das bisher noch nie
in Karte gebrachte Gebiet des Junk-, Du Queah- und Farmington
River. Die Aufnahme der beiden erstgenannten Flüsse, sowie
auch des Messurado River ist auf eigene, möglichst genaue Abstandsschätzungen
und Compassablesungen basirt und auf ein
Viertel der Grösse meines ursprünglichen Itinerars reducirt. Die
Darstellung des Farmington River verdanke ich der Hauptsache
nach den Aufzeichnungen meines Reisegefährten S tampfli, welcher
nach meiner Heimkehr'einige Monate lang an genanntem Flusse
zugebracht hat.
Die Illustrationen sind grössentheils nach eigenen photographischen
Aufnahmen, theils auch nach Tagebuchskizzen hergestellt,
während für diejenigen aus dem Gebiete der Ethnographie und
Zoologie Gegenstände aus unsern Sammlungen als Vorlage dienten.
Die Literatur über Liberia ist., wie das beigegebene Verzeichniss
beweist, keineswegs so arm, wie man wohl glauben möchte,
doch beschränkt sie sich zum grossen Theil auf die Geschichte
der Entstehung und Entwicklung der Republik. Das genannte
Verzeichniss macht übrigens keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
Schliesslich erfülle ich eine angenehme Pflicht, indem ich aller
l) Siehe meine Bemerkungen zu W a u w e bm a n ’s Libéria, in: Tjjdschrift van
het- Aardrÿkskundig G-enootschap te Amsterdam, 1886, p. 450.