angebracht sind, deren Geklingel den Louten. der Karavane an
zejgt., wo der :Schiessbedarf zu finden sei-
2c) Die Enschalo pflegen der Karavane durch Pfiffe Zeichen
zu geben, und die Art des Pfeifens wird auf den gemeinschaftlichen
V er Sammlungen (Kussikama) von Zeit zu Zeit abgeändert,
damit der Feind dieZeichen nicht erfahren und nachahmen könne.
27) Die arglistigen Häuptlinge pflegen, wenn es ihnen nicht
gelungen i s t , die erwünschte Beute zu erlangen, gewöhnlich mit
dem Zeichen der grössten Freundschaft den beabsichtigten Anschlag
zu missbilligen und über das Geschehene ihr Bedauern
auszudrücken, obgleich der vereitelte Anschlag meistens auf ihren
eigenen Antrieb ersonnen ward. Aber wenn ein solcher Plünderungsversuch
gelingt, dann brüsten sie sich laut mit dem ihnen
zugefallenen Antheil an der Beute.
28) B u 1 o n g o heisst der Trank, durch welchen man sich
einen gerichtlichen Beweis verschaffen will, wie im Mittelalter bei
den sogenannten Gottesgerichten durch das glühende'EiSen und
siedende Wasser. Das Getränk wird aus Maniok und Mais-Graupen
bereitet, indem der Kimbanda eine bestimmte Portion Gift
hinzumischt; dieses sehr wirksame Gift wird meistens aus den
Wurzeln des Ongajebaumes gewonnen. Wem der Kimbanda das
Verbrechen, aufbürden will, dem gibt er. im Geheimen mehr Gift, so
dass der Unglückliche binnen kurzer Zeit den Geist aufgibt, wenn er
kein Gegenmittel erhält- Beide, sowohl der Kläger als auch der Geklagte,
bekommen Gift mit dem ihnen gereichten Getränk, aber
der Eine bekömmt so wenig, dass eg ihm blos zum Erbrechen
reizt und mit keinem ändern Nachtheil für ihn verknüpft ist.
Es gibt auch noch andere Gottesgerichte, diese werde ich an
einer ändern Stelle erwähnen.
2 9) Diese Leute glauben, dass derjenige, welcher in der geheimen
Kunst der Zauberei eingeweiht ist, nach Belieben die Gestalt
und die Eigenschaften irgend eines Thieres annehmen könne.
30) Das Erbrechen, welches nach dem Trunke erfolgt^ gilt
als Beweis der Unschuld, und die anwesenden Freunde und Verwandten
äusern ihre Freude darüber mit Flintenschüssen.
31) Die auf solche Weise der Zauberei überführten Individuen
werden nicht immer getödtet. Wenn sie noch jung, kräftig und
gesund sind, werden sie sammt ihrer Familie als Sklaven verkauft,
aber gewöhnlich in’s Ausland, oder wo möglich an Europäer;1
denn über einen Weissen hat der Zauberer, wie sie meinen, keine
Gewalt. Doch nicht genug, dass solch Unglückliche getödtet oder
als Sklaven verkauft werden, auch alle ihre Verwandten werden
gefesselt und verkauft, wenn sie sich nicht bei Zeiten durch die
Flucht retten können. Dieses schreckliche, unmenschliche Gesetzist
hauptsächlich schuld daran, dass unter diesen Völkern immer
so viele Sklaven zu verkaufen'1 sind, denn' ein auf die erwähnte
Weise verurtheilter Mann hat oft 30 bis 40 Angehörige, die alle
mit ihm zusammen verkauft werden.