Alles,* Was ihr in den Weg kömmt, wird geplündert und
verwüstet, gleichviel ob es dem Freund oder Feind geh
ö rt16); Mord und Brand bezeichnen ihren Weg; wehe1
den unbewaffneten Einwohnern, in deren Nähe'diese
afrikanischen Hünen erscheinen) sie1 müssen selbst dann
auf eine unbarmherzige Misshandlung rechnen, wenn sie
sich dhtte Widerstand 'unterwerfen.
Die Soldaten sind in H6ka eingetheilt, die 200 bis
400 Köpfe zählen; jede Hoka steht unter dem Kom-
mandö eines Söma-Rätito (Hauptmann), und diese Haupt-’
leute sind den Befehlen des Som’ an Ükan-Djänibä (Feldherr)
untergeordnet,'der immer unter den nächsten Ver-
wandten des Fürsten gewählt1 wird. II
Die Kimbanda (Quimbanda) haben einen dreifachen
Wirkungskreis, als Priester oder vielmehr Wahrsager,
als Aerzte und1 als; Richter; Als Wahrsager erforschen
sie den Willen der höhern Wesen und verkünden denselben
dem Volke immer so, wie es ihre Habgier und
ihr eigenes Interesse erfordert. Obgleich ihr ganzer
Vorgang dem gesunden Menschenverstände schnurstracks
widerspricht, 1 so schenkt ihnen doch das mit dummen
abergläubischen’ Meinungen erfüllte Volk einen unbedingten
Glauben. Als Aerzte heilen sie die Kranken;
gewöhnlich mit allerlei Quacksalbereien) Jede Krankheit
wird einer übernatürlichen Ursache zügeSehrieben;
deshalb behaupten die Kimbanda) dass sie!1 allein im
Stande seiend den Kranken zu kuriren, indem sie auch
den Kilülu zu gebieten vermögen. Als’Richtet veranstalten
sie die Gottesurtheile und administrireh den Bu-
longo-Tränk , wobei sie nach; Belieben über das Loos
der streitenden Parteien entscheiden. Kein Wunder;
dass das Volk eine gewisse Scheu'vor den Kimbanda
hat und sie mit Angst und Zittern betrachtet, aber niemals
liebt.
Die soziellen Verhältnisse des Kimbunda Volkes
sind sehr einfach; ihre Gesetze beruhen blos auf der
Gewohnheit. In Folge des ausgebreiteten Handels, des
Ackerbaues und der Viehzucht sind die Prozesse über
das Eigenthumsrecht eben nicht selten ; in solchen Streitigkeiten
urtheilen die Volksrichter in öffentlicher Versammlung
nach den Vikola, und zwar mit guter Einsicht,
doch mit leicht er kaufbarer Parteilichkeit. In persönlichen
und häuslichen Angelegenheiten gelten die eingeführten
Gewohnheiten noch mehr. Jedermann ist im
eigenen Hause unumschränkter Herr. Der erwachsene
Söhn verlässt, sobald er heiratsfähig ist, das elterliche
Haus und begründet sieh eine unabhängige Stellung.
Die Frau ist das Eigenthum des Mannes-, der sie durch
Kauf erwirbt; im Allgemeinen wird' sie von demselben
nicht schlecht behandelt , obgleich sie ihm keine grosse
Treue erweist; doch müssen wir die Ursache davon in der
Polygamie suchen. DieFräu, die sich einer Untreue schuldig
gemacht, wird selten für ihr Vergehen bestraft, wehrt
sie ihren Mitschuldigen anzeigt; denn die Wucht des
Gesetzes fällt nur auf diesen. Und wenn der Mann nicht
im Stande ist, sein Vergehen mit einem dem Range dCs
beleidigten Mannes angemessenen Lösegeld gut zu machen
; : so wird nicht nur er selbst, sondern manchmal
auch Seine ganze Familie in die Sklaverei verkauft. Döch
findet dieser Fall, dass nemlich auch seine Familie Verkauft
wird, nur dann statt, wenn der beleidigte Mann
eine hochgestellte Person ist. Die Habgier dieser Leute
ist so gross, dass der Mann der Geldbusse zu Lieb, die
er für die Untreue seiner Frau erhält , nicht nur seine