,2) Für jedes Weib wird ejiie besondere Hütte i errichtet;
die einzelnen Hütten der Weiber stehen in einer gewissen Entfernung
voneinander, und haben keinen besondern eingeschlossenen
Hofraum.; nur die Wohnung der Ntembo hat einen eigenen
umfriedigten Hof.
13) Ich habe dies auf meinen Reisen zu wiederholten Malen
erfahren. Die bei den Karavanen befindlichen schwängern Weiber
traten, wenn sie von den'Geburtswehen überrascht wurden,
nur etwas auf die Seite und kamen oft ohne jegliche Hülfe nieder.
Alsdann wuschen sie sich und ihr neugebornes Kind bei
dem nächstem Wasser, banden das letztere auf den Rücken und
setzten die Reise fort.
14) Wenigstens ein Drittheil, wenn nicht gär die Hälfte,
der gesammten Bevölkerung des Landes ist Sklave' , aber von
den Sklaven bilden die Weiber wieder nur ein Drittheil.
15) Zu dieser Art Flucht entsehliessen sich meistens nur
die Sklavinefi; bei dem Manne würde -sie als besonderes Zeug-
niss der Feigheit gelten.
16) Die Tödtüng eines in fremdem Besitz befindlichen Ochsen
gilt auch nach ihren religiösen'Meinungen als ein grosses
Verbrechen; aüsserdem beträgt der Preis eines Ochsen fast eben
so viel als der eines Sklaven,, deshalb darf man sich nicht wundern,
dass es nicht leicht ist , einen auf diese Art entlaufenen
Sklaven wieder einzulösen:. — Einst geschah e s, dass einer meiner
Sklaven, nachdem er aus Rachsucht mir einen beträchtlichen
Schaden gemacht hatte; auf die beschriebene Weise davonlief
und sich zu einem ändern Herrn flüchtete. Ich sprach mit dem
Fürsten über die Wiedereinlösung dieses Sklaven, nicht sowohl
aus Rache, als vielmehr deshalb , um den übrigen Sklaven min
Beispiel zu statuiren. Der Fürst liess nun sowohl den flüchtigen
Sklaven als auch seinen neuen Herrn fesseln und zu mir bringen,
mit den Worten: „Dieser Weisse da geniesst nicht die mit un-
sern räuberischen Gewohnheiten verknüften Vortheile , denn das
wäre eine Schande für ihn ; folglich soll er aüch von den'Naeh-
theilen derselben befreit sein.“- Ich setzte den gefesselten Eigen-
thiimer sogleich in Freiheit und entliess ihn; darüber war aber
der Fürst sehr aufgebracht, und ich musste ihm für meinen Ungehorsam
eine beträchtliche Sühne erlegen, denn er wollte'durchaus,
dass ich auch den, der den Flüchtling aufgenommen hatte,
als Sklaven behalte.
17) Die fürstliche Fahne besteht aus senkrecht abwechselnden
rothen und weissen Streifen, die Hoka jedoch halten mich
nicht darnach, sondern führen nach Belieben bald d ie se , bald
eine andere Fahne.
18) Sie pflegen durchaus nickt die gesammte Beute vorzuweisen,
sondern verheimlichen und verleugnen gewöhnlich den
grössern Theil derselben, obgleich für dieses Vergehen nicht nur
der Schuldige, sondern auch seine ganze Familie ohne Barmherzigkeit
in die Sklaverei verkauft werden.
19) Die unter dem Namen Ganguella bekannten Völker
halten den Branntwein für Gift und gemessen ihn nicht; ja mehrere
mussten schon mit dem Tode dafür büssen , dass Sie den
Branntwein auch bei ihnen einzuführen versuchten « die darüber
aufgebrachten wilden Ganguella'schlugen sie todt.
ä°) Ich habe mit grossem. Vergnügen die Anzeichen der unter
den fernen Binnenvölkern Südafrika’S sich immer mehr verbreitenden.
Zivilisation wahrgenommen ; dies ist besonders dem
Elfenbeinhandel'Zuzuschreiben. Mehrere Völker,"die noch vor
Sieben bis acht Jahren von den europäischen Waaren nicht nur
keinen Gebrauch gemacht, sondern dieselben für zauberische
Werke gehalten und deshalb auch die Einfuhr derselben verhindert
haben, vertauschen jeM ihr Elfenbein lieber für gewebte
Stoife, als’ für Sklaven oder Kinder. Solche Völker sind die dem
Riambedschi Fluss entlang wohnenden Lu-Banda, Katanga, Kair
tira, Kalui und Jenje Völkerschaften, ferner die jenseits des Ku-
bango nach Süden hin wohnenden Mu-Handa, Haidonga, Kon-gari,
Humbe und Mukobale.
J1) Diese eisernen Fesseln werden Limbambo genannt; gewöhnlich
werden zehn Sklaven an einer Kette zusammengefesselt.
An den Gliedern der Kette ist nemlich in Zwischenräumen von
je einem Schritte ein Ring, der etwa eine halbe Spanne im Durchmesser'
misst, angebracht, und an diese Ringe werden die Sklaven
angekoppelt mit einer starken, eisernen Kette, die an den Ringen,
die um ihren rechten Arm geschmiedet sind, befestigt ist.