dige Mann mit dem Tode büssen, und seihe Angehörigen
werden als Sklaven verkauft.
Die einfache Verleumdung wird mit 20 — 40 Ellen
Zeug und einem Schweine gesühnt.
Die Zauberei und der geheime Umgang mit den
Kilulu werden, wie ich bereits erwähnt habe, als die
grössten Verbrechen betrachtet, und diejenigen, welche
dieser Verbrechen beschuldigt werdeh, müssen sich immer
der Entscheidung durch den Bulongo-Trank unterwerfen.
Diese Völker glauben allgemein, dass die
Krankheiten, der Tod und alle Unfälle des Lebens entweder
von den Kilulu oder von den Hanka (Zauberer,
Hexenmeister) herrühren. Die Hanka sollen angeblich
mit den in der ändern Welt befindlichen bösen Geistern
Umgang pflegen und von ihnen die schädliche Kunst
der Zauberei und Hexerei erlernen, mit deren Hülfe sie
nach Belieben die Gestalt allerlei Thiere, des Löwen,
der Schlange, des Krokodils, u. s. w. annehmen, um so
ihren Mitmenschen zu schaden.
Wer jemanden wegen dieser Verbrechen anklagen
will, trifft seine Anstalten mit der grössten Verschwiegenheit
im Geheimen, erkundigt sieh zuerst bei zwei
verschiedenen Kimbanda’) und zeigt dann seine Anklage
dem Fürsten an. Dieser fordert den Verklagten
auf, sich wegen der Beschuldigung zu verantworten.
Der Beschuldigte leugnet gewöhnlich das ihm zur Last
gelegte Verbrechen und fordert den Kläger zum Bulongo-
Trank auf. Wer nun in Folge des Gottesurtheils als
schuldig erkannt wird, der muss mit dem qualvollsten
Tode büssen, während alle Mitglieder seiner Familie in
die Sklaverei verkauft werden. Gewöhnlich Werden die
wohlhabenderen und arbeitsamen Männer, die eine zahlreiohe
Familie haben, zu diesem entsetzlichen Opfer
auserkoren, indem die habsüchtigen Nachbarn sie um
ihr Vermögen und ihre sonstigen Vortheile beneiden,
die sie nun mit den betrügerischen Kimbanda zu theilen
trachten. Der Unglückliche geräth sehr leicht in die
geschickt ausgeworfene Schlinge, wenn er sich nicht
durch schleunige Flucht retten kann. *)
Die ordentlichen Richter der Kriminalprozesse sind
die Sekulu (Aeltesten des Ortes), die unter dem Vorsitze
des Erombe öffentlich, auf dem Jango, vor dem Volke,
Gericht halten. Von ihrer Entscheidung findet noch eine
Berufung an den Fürsten statt.
Der Kläger begibt sich in Begleitung einiger
Freunde und seines Olombango (Anwalt) in die Wohnung
des Angeklagten; dort angekommen lagern sie sich
ausserhalb der Umfriedigung, gewöhnlich am Eingänge
des Libata auf die Erde, und warten bis sie jemand beträgt,
was ihr Begehren sei. Auf diese Frage antworten
sie kurz mit den Worten: „Olo Jango !u (auf den Jango!)
Der Inhaber des Libata beruft sie nun sogleich auf den
Berafhungsplatz, wo sich bald auch andere Ortsbewohner
einfinden | die sich aber ganz ruhig verhalten und
ohne ein Wort dreinzusprechen die Klage und die Antwort
des Beschuldigten anhören. Der Kläger oder sein
Anwalt trägt nun in einer langen und ausführlichen
Rede seine Beschuldigung vor, ; klatscht dann zwei Mal
in die Hände und schliesst mit den üblichen Worten:
„Kamuri yo tu bandscha.“ Darauf nimmt der Beschuldigte
oder sein Stellvertreter das Wort, zergliedert die
einzelnen Punkte der Anklage, und sucht sie ebenfalls
sehr umständlich zu widerlegen. Der Kläger ist natürlich
mit dieser Entgegnung gewöhnlich nicht zufrieden.