es; die Weiber und Kinder schnitten auf den Wiesen
das hohe Gras, banden es in Garben und trugen es herbei.
Ueberall herrschte ein reges,Leben, eine Thätig-
keit und Lustbarkeit; wo ehedem ein ödes Schweigen
Uber der Gegend ausgebreitet lag, da ertönten jetzt lärmende
Gesänge. Sie wetteiferten mit einander, um die
Wohnstätte des Fremdlings je eher fertig zu machen,
damit er nicht die Geduld verliere und sein Vorhaben,
sich unter ihnen änzusiedeln, aufgebe, was besonders
die Frauen sehr bedauert hätten, denn sie würden dadurch
die gute Gelegenheit, für ihre Erzeugnisse allerlei
schöne Schmucksachen einzutauschen, verloren haben.
Auch die Inhaber der benachbarten Libata erwähnten
es mit Stolz, dass in ihren Mitte .sich ein Weisser aus
Europa (Kindele tyä Potu) ansiedelt.
Die Leute, die ich in Dienst genommen habe, arbeiteten
so emsig , dass mein Libata mit seinen zwei starken
Ringmauern, drei grössern und 50 kleinern Wohnungen
noch vor Ablauf eines Monates fertig war. Ich
bezog es sogleich sammt meinem Gepäcke, und auch
der Kissongo und Kalei sammt Angehörigen schlugen
ihren Wohnsitz in meinem Libata auf.
. Jetzt musste ich mir das nöthige Hausgesinde verschaffen.
Obgleich meine drei Sklaven, der Kissongo und
Kalei für meine persönliche Bedienung hinreichend waren,
so brauchte ich doch mehr Gesinde. Denn bei diesen
Völkern hängen Würde und Ansehen von der Anzahl
des Gesindes a b ; ohne eine zahlreiche Dienerschaar
darf niemand auf allgemeine Hochachtung rechnen. Nun
aber musste ich mit einer gewissen Würde auftreten,
und brauchte daher mehrere Diener und Dienerinen.
Uebrigens kostet auch hier die Aufnahme und der Unterhalt
des Gesindes sehr wenig Mühe und noch weniger
Ausgaben.
Hier kann man sieh das Hausgesinde auf dreifache
Art verschaffen : durch Dingen, Pfändung und Kauf.
Die Leute, die sich freiwillig verdingen, treten auf unbestimmte
Zeit und ohne voraus bedungenen Lohn in
Dienst; das sind die Mu k u e n d y e , die als freie Leute
in höherem Ansehen stehen3) und sich nur zu gewissen
Dienstleistungen verpflichten *); deshalb stehen sie auch
blos unter der patriarchalischen Regierung des Familienhauptes.
— Die durch Pfändung erlangten Diener
heissen Ha f u k a , sie sind viel nützlicher, als die erstem.
Die Pfändung geschieht auf folgende Weise: Die
ärmern. Familienhäupter wenden sich, wenn sie ihre
Schulden5) den Gläubigern aus eigenen Mitteln nicht
bezahlen können und keine Lust haben, zur Tilgung
derselben ein oder mehrere Mitglieder ihrer Familie
gänzlich als Sklaven zu verkaufen, an denjenigen, der
europäische Zeuge besitzt, und bitten von ihm die benö-
thigte Quantität Zeuge als Darlehn, und verpfänden ihm
ein oder mehrere Mitglieder ihrer Familie, beiderlei
Geschlechts. Oft ereignet es sich, dass der Familienvater
sich selbst und alle seine Angehörigen auf diese
Weise verpfändet. Solche verpfändete Leute müssen
dann wie Sklaven demjenigen, der sie erworben,’’
das heisst, der ihnen die benöthigten Waaren als Darlehn
vorgestreckt hat , ohne Lohn dienen; ihr Loos jedoch
ist einiger günstiger Umstände wegen sehr verschieden
von demjenigen der durch Kauf erworbenen
Sklaven. So dürfen sie z. B. nicht, wie die gekauften
Sklaven, mit dem Brenneisen gezeichnet werden, der
Eigenthiimer darf sie nicht verkaufen, sondern muss sie,