der zürnenden Mutter beschuldigen oft den Väter auch
wegen des Todes der Kinder, und es gelingt ihnen sehr
leicht>, den Kimbanda durch Bestechung auf ihre Seite
zu ziehen; so dass dann der Vater, der vielleicht aus
Herzensgrund den Tod der Kinder betrauert, in Folge
des vom Kimbanda gefällten Urtheilspruehes auch noch
ein Sühngeld den habgierigen Verwandten seiner Frau
zahlen muss.
Alle diese Sitten, obgleich sie widernatürlich sind
und meinen Lesern vielleicht unglaublich erscheinen,
herrschen, leider, allgemein bei diesen Völkern.
Diener gibt es hier, eigentlich genommen, gar keine;
die Stelle derselben wird von den Sklaven vertreten,
die, wie ich es bereits oben erwähnte , zwei besondere
Klassen bilden. Die Fuka oder Hafuka sind als Pfänder
blos bis zu ihrer Auslösung das Eigenthum des Kreditors;
Die Dongo hingegen, d. h. die im Krieg gefangenen,
oder gekauften Sklaven sind das unbeschränkte Eigenthum
ihrer Herrn. Ich habe schon von beiden Klassen
gesprochen; hier muss ich aber noch einiges, besonders
über die Dongo, nachholen.
Die Anzahl der Dongo ist sehr gross.15) Es werden
nicht nur viele vom Auslande eingeführt, die dort angekauft
wurden, sondern auch viele Inländer gerathen in
die Sklaverei. Denn bei diesen habgierigen, neidischen
und in ewigen Streitigkeiten mit einander lebenden Völkern
gilt das geringste Vergehen, selbst ein unbedachtsam
ausgesprochenes Wort, welches ihren dummen Ge-
bräuchen zuwiderläuft, als „Kesila“-Verbrechen, und
weil es kein geschriebenes Gesetz gibt, das Gewohnheitsrecht
aber von den Mächtigem nach Willkühr und
in den meisten Fällen zum Nachtheil der Schwachem
gedeutet und angewendet wird , und endlich weil zwischen
der Grösse des Vergehens und der Strafe kein
gehöriges Verhältniss stattfindet, die Strafe aber immer
in einer drückenden Geldsühne besteht: deshalb dürfen
wir uns nicht wundern, dass beinahe die Hälfte der Nation
als Sklave der ändern Hälfte verkauft wird. Zum
Glück ist der Zustand der Sklaven durchaus nicht so
schrecklich, wie man es von diesen wilden Völkern ver-
muthen sollte.
Die Herren üben, wie ich es bereits erwähnt habe,
eher eine väterliche als herrische Gewalt über ihre Skia
ven aus, behandeln sie freundlich', und lassen ihnen genug
Zeit, um auch ihre eigenen häuslichen Geschäfte
verrichten zu können. Ausserdem heiraten die Sklaven
stets freie Weiber, führen demnach ein ziemlieh bequemes
Leben , und ihre Kinder sind , als Eigenthum der
Mutter, freie Leute. Die Sklavinen aber sind meistens
die Beischläferinen ihrer Herrn, und gehören als solche
zu den Familienmitgliedern.
Aber diese gute Behandlung der Sklaven ist nicht
sowol ein Ausfluss einer humanen Denkungsweise der
Herrn, als vielmehr ihrer Furcht, die Sklaven durch die
Flucht zu verlieren. Die Sklaven könrteii sich nemlich
entweder durch die sogenannte Va t i r a öder durch die
S c h imb i k a der Gewalt ihrer Herrn entziehen. Die
Vatira ist eine einfache Flucht, d. h. der Sklave benutzt
den geeigneten Zeitpunkt, lässt alles im Stich, läuft davon
und flüchtet sich weit weg, ja oft in’s Ausland. Viel
nachtheiliger und gefährlicher für den Sklavenhalter ist
die sogenannte Schimbika oder Tombika, denn nicht nur
ist: diese Art des Entweichend für den Sklaven sehr
leicht ausführbar, sondern sie wird auch gesetzlich in