Ich hatte die in Bihö aufgekauften Produkte mit der
ersten Karavane nach Benguela gesendet und dafür europäische
Erzeugnisse, deren ich noch bedurfte, einkaufen lassen. Als ich
diesen neuen Vorrath erhalten hatte, traf ich sogleich Anstalten
zur weitern Reise. Ich wollte Südafrika so weit als möglich bereisen
und gedachte meine Wanderungen mit einer gewissen
Ordnung von Norden nach Süden allmählig auszudehnen. Deshalb
arbeitete ich nun an dem Zustandebringen einer Karavane,
die nach den in nordöstlicher Richtung gelegenen Ländern
reisen möchte.
Die Karavanen von Bihe hatten schon seit einigen Jahren
ihre Reisen nach den nordöstlich gelegenen Moropu-Ländern
eingestellt, weil sie mit den Bangela (eingeborne Handelsleute)
aus Pungo Andongo und Kassandschi, die jene Länder sehr
häiifig besuchen und im Elfenbeinhandel sowie auch im Jagen
der Elephanten mehr Einsicht und Emsigkeit bethätigen, auf
die Dauer nicht konkurriren konnten. Es war deshalb zwischen
den Biheern und Bangela eine grosse Eifersucht entstanden, und
die Wildnisse der' Moluva waren oft Zeugen von blutigen Gefechten,
welche zwischen den einander feindlich gesinnten Karavanen
vorfielen, wenn sie auf einander stiessen. Die Biheer
waren gewöhnlich schwächer an Zahl und zogen wiederholt den
Kürzeren. Endlich zögen sie sich von diesen Ländern zurück
und gaben ihren Handelsreisen eine östliche und südöstliche
Richtung, um nicht mit den übermächtigen Bangela zusammenzutreffen.
Dies alles wusste ich wohl; dennoch beschloss ich, den
gesunkenen Muth der Biheer wieder zu beleben und ihnen die
Furcht vor dem Feinde zu vertreiben. Gelang mir dies, so
konnte ich überzeugt sein, dass ich sie, die sich durch Gewinnsucht
und durch eine gewisse Liebe zu Abenteuern auszeichnen,
leicht dahin bringen werde, jene Länder, die sie aus Furcht
vor den Bangela aufgegeben hatten, wieder aufzusuchen. Auch
wusste ich es, dass in Inner-Afrika die von einem Europäer
angeführte Karavane mehr gescheut und geachtet wird; deshalb
hoffte ich mit Zuversicht, die Biheer werden meiner Aufforderung
mit vollem Zutrauen Folge leisten.
Wer nach irgend einem Lande eine Karavane zu Stande
bringen will, versammelt zuerst seine eigenen vornehmem
Leute auf dein Jango seines Libata und theilt ihnen die Absicht
mit. Die Versammelten, worunter natürlich der Kissongo sammt
Angehörigen die Hauptrolle spielt, überlegen nun den mitge-
theilten Plan nach allen Seiten, berechnen den Nutzen und Gewinn,
der aus dem beabsichtigten Unternehmen zu erwarten
steht, und wägen die günstigen Umstände und Hindernisse ab,
die das Unternehmen möglich oder unausführbar machen. Dann
geben sie je nach den Umständen entweder ihre Zustimmung,
oder weigern sich an dem Unternehmen Theil zu nehmen. Im
erstem Falle verpflichten sie sich zugleich, das Zustandebringen
der Karavane nach Kräften befördern zu wollen, im letztem
Falle verlassen sie den Jango ohne ein Wort zu äussern, und
geben dadurch dem Planmacher zu verstehen, dass er seinen
Plan ganz aufgeben, oder doch bedeutend modifiziren müsse.
Geben also die Familienglieder (Kikumba) ihre Zustimmung,
so sind sie verpflichtet das Personal der Karavane zusammenzubringen.
Zu diesem Zwecke vertheilen sie sich sammt
ihren Freunden und Verwandten in einzelne Abtheilungen,
durchziehen das Land und verkünden auf allen Jango, dass
dieser oder jener (es muss ein angesehener und wohlhabender
Mann sein) in dieses oder jenes Land Waaren bringen wolle
und deshalb Lastträger suche. Mehr dürfen sie nicht aussagen,
besonders dürfen sie niemanden bei seinem Namen auffordern,
sich der Karavane anzuschliessen. Denn wenn derjenige, der
auf diese Weise aufgefordert wurde, sich der Karavane an-
schliesst und auf der Reise zufällig, einen Verlust erleidet, oder
gar das Leben verliert, so werden nach der Rückkehr entweder
er selbst, wenn er nemlich am Leben geblieben ist, oder seine
Angehörigen einen Schadenersatz oder ein Blutgeld fordern
von demjenigen, der ihn namentlich zur Reise aufgefordert
hatte, indem sie mit der Anklage auftreten, er sei Schuld an
dem erlittenen Schaden oder am Tode; denn hätte er den Betreffenden
nicht bei seinem Namen aufgefordert, so wäre er daheim
geblieben.