Abtragen seiner Schuld zu zwingen , mit List zum Ziele
zu gelangen. Er macht nicht einmal eine Erwähnung
vom gerichtlichen Urtheil, sondern stellt sich, als ob er
die ganze Sache schon vergessen hätte; manchmal treibt
er diese Verstellung mehrere Jahre lang; sobald er
aber die Gelegenheit findet, das Eigenthum oder die
Leute seines Schuldners, der Verwandten oder Nachbarn
desselben zu ergreifen, so zögert er keinen Augenblick
und macht sich so mit reichlichen Zinsen bezahlt.
Geht es aber auch auf diese Weise nicht, weil vielleicht
der Schuldner zu viele und mächtige Gönner hat,
so lauert er ihm auf jedem Tritte und Schritte nach.
Ereignet es sich nun, dass z. B. der Schuldner sich einer
in’s Ausland reisenden Karavane angeschlossen, oder
durch seine Sklaven oder gedungenen Leute Zeuge oder
andere Waaren mitgeschickt hat, so macht er sich gleich
auf, trachtet der Karavane zuvorzukommen und wendet
sich, natürlich mit Geschenken, an den Fürsten der’ betreffenden
Provinz nait der Bitte , er möge den bei der
durch sein Land ziehenden Karavane befindlichen Schuldner
oder, dessen Leute zur Abtragung der Schuld zwingen.
Gewährt der Fürst die Bitte, so begibt er sich
selbst, oder entsendet seine Boten in Begleitung des
Bittstellers in’s Lager der Karavane, und fordert den
Schuldner oder seine Leute auf, die Forderung augenblicklieh
zu berichtigen, sonst wolle er die ganze Karavane
ausplündern 6). Wenngleich nun die Karavane
eine hinreichende Bedeckung Fat, um nötigenfalls auch
einen bewaffneten Widerstand zu leisten, so will sie
doch um eines Mannes willen weder einen Schaden noch
eine Verzögerung der Reise erleiden, und zwingt deshalb
den Schuldner zur Abtragung seiner Schuld. Die
Hälfte der auf diese Weise mit Wucher eingetriebenen
Summe gehört dem Bittsteller, die andere Hälfte dem
betreffenden Fürsten. — Beträgt das Gut des Schuldners
nicht so viel als die Forderung ausmacht, so ersetzen
die Mitglieder der Karavane durch eine gemeinschaftliche
Beisteuer den Ausfall, dafür aber werden der
Schuldner oder seine Leute die Sklaven der Karavane
und bleiben es so lange, bis sie sich auslösen können.
Wird Fie Schuld berichtigt, so schneidet derjenige,
der die Forderung hatte, ein ellenlanges Stück vom erhaltenen
Zeuge ab f taucht es in das Blut des Bikasse
(Opfers) und übergibt es dem Schuldner, gleichsam als
Quittung. Dieser Lappen wird als glaubwürdiges Dokument
sorgfältig aufbewahrt, um damit etwa später
vorkommende Zweifel beschwichtigen zu können.
Aus allem dem Gesagten geht hervor, dass es unter
den Kimbunda Völkern nicht nur keine Sicherheit
der Person und der Habe gebe, sondern dass auch meistens
der Unschuldige für den Schuldigen büssen müsse;
statt des Friedens herrschen nimmer enden’ wollende
Streitigkeiten, selbst die nahe verwandten Familien leben
in fortwährendem Unfrieden und Hader.
Die Religion dieser Völker ist ein roher Fetischismus,
In gewissen Fällen verehren sie die abscheulichsten
Gegenstände , besonders aber Schlangen, Frösche,
Krokodile, Löwen, u. s. w. als göttliche Sinnbilder. Sie
kennen auch ein höchstes Wesen, welches sie „Suku-
Vanange“ nennen, dieses ist jedoch, ihrer Meinung zufolge,
ein höchst indifferentes Wesen und nimmt an dem
Schicksale der Menschen sehr wenig Antheil. In Wirklichkeit
beherrschen zwei Prinzipien , oder vielmehr