der darin wohnenden Familien eine grössere oder kleinere
Abgabe von der Ernte, dem gezüchteten Vieh und
erlegten Wilde; selbst vom Trägerlohn bekommen sie
einen kleinen Antheil. Sie selbst leisten wieder ähnliche,
doch grössere Abgaben den Erombe-Häuptlingen,
die dann ihrerseits an bestimmten Terminen, jährlich
wenigstens zwei Mal, dem Fürsten Zeuge, Elfenbein,
Wachs, Sklaven, Vieh und Hacken als Geschenk abliefern.
Viel bedeutender sind aber die Abgaben , die sie
bei Gelegenheit ihrer häufigen Prozesse den Beamten
leisten müssen; überhaupt darf man sich den Vorgesetzten,
wenn man sie um Rath oder Urtheilsspruch
angeht, niemals mit leeren Händen nähern. Die bei
solchen Gelegenheiten den Vorgesetzten gereichten Geschenke
bestehen meistens aus europäischen Erzeugnissen
, und sind im Allgemeinen so drückend, dass das
Vermögen der Prozessführenden 'bald ganz draufgeht,
und Schulden gemacht werden müssen. Können dann
die' streitenden Parteien ihre Schulden den wucherischen
Gläubigern nicht bezahlen, so werden sie endlich selbst
als Sklaven verkauft. Sie wissen dies alles recht gut)
dennoch treibt sie der in ihrem Blute liegende Hang zu
häufigen Streitigkeiten und Prozessen,« und sie halten
schon das für einen Gewinn, wenn sie nur,' sollte es
auch mit ihrem eigenen Nachtheil geschehen, ihrem
Nächsten einen noch grössern Schaden zufügen können.
Deshalb können wir ohne Uebertreibung behaupten,
dass von dem Kimbunda-Volk die eine Hälfte als Kläger
mit der ändern Hälfte Prozess führt, während die
zahlreichen Olombango (Rechtsanwalt) und die gleissnerischen
Kimbanda wie hungrige Wölfe am Fleische
des unsinnigen, streitenden Volkes zehren.
Schon aus dem Gesagten können wir muthmassen,
dass es bei diesem, dem Streite aus natürlichem Instinkt
ergebenen, rohen, wilden und mit allerlei Vorurtheilen
erfüllten Volke ausser den Verbrechen, die aus einer
Verletzung der gesellschaftlichen Rechte entspringen,
noch viele solche Vergehen g ib t, die blos Ausgeburten
des Aberglaubens sind. Diese sind in der That so -zahlreich,
dass die Beschreibung derselben mehrere Blätter
füllen würde; deshalb will ich nicht den Leser mit der
Aufzählung derselben ermüden, sondern werde nur eins
oder zwei davon erwähnen. Folgendes sind die gewöhnlichsten
Verbrechen und die darauf gesetzten Strafen:
„Milonga ya munu,“ das ist das Verbrechen des
Diebstahls; es gibt mehrere Arten davon; die schwersten
sind : „Vakai viri kepia“ (Beraubung der Saaten);
„Guiavo dyinhäma“ (Diebstahl des erlegten Wildes);
„Oloschi ukuavo“ (Diebstahl der im Musua gefangenen
Fische); „Olonyimi ukuavo“ (Beraubung der Bienenkörbe).
„Milonga ya ovatuku“ , d. h. Verbrechen der persönlichen
Beleidigungen. Die schwersten dieser Art
Verbrechen sind,: „Katava kundi an Soma“ (Majestäts-
verbrechen), es wird immer mit dem Tode oder mit
Sklaverei bestraft; „Kundi pakuila“ (Beschimpfung des
Oheims); „Katava kulonga“ (Beschimpfung des Vorgesetzten).
„Milonga ya veta“ oder persönliche Verletzungen.
Hieher gehören: „Olo mundo“ (Mord) ^ „Olo vischo“
(Aussehlagen des Auges); „Olo kulo“ (Brechen des Fus-
ses); „Olo koko“ (Brechen des Armes).